Sitzung: 04.02.2016 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0590/2016
Sachverhalt:
Frau Scharf
erläutert kurz die bisherige Planungsentwicklung: Im März 2015 beschloss der
Rat der Gemeinde Gusborn, beim Landkreis den Antrag auf Umwandlung des
Spielkreises in eine Kita zu stellen, bei Umzug an den Schulstandort Gusborn.
Am neuen Standort sollte mit Kita und Schule die Idee von Bildung und Betreuung
unter einem Dach verwirklicht werden. Auf der gemeinsamen Sitzung mit dem
Schulausschuss wurde die Samtgemeinde beauftragt, das Projekt weiter zu
erarbeiten und voranzubringen.
Der ursprünglich
geplante Neubau durch die Gemeinde und die Förderung durch das Projekt
„Kleinere Städte und Gemeinden“ ist derzeit nicht möglich, da die Finanzierung
des Projektes nicht gesichert ist.
Im September 2015
hat die Samtgemeinde Fördermittel aus dem Niedersächsischen
Kommunal-investitionsfördergesetz (KIP) zugesagt bekommen. Da die Richtlinien
für das Projekt in Gusborn gegeben sind, hat die Samtgemeinde sich
entschlossen, die Fördermittel dort einzusetzen.
Aus der
überörtlichen Prüfung durch den Landesrechnungshof hat sich als Empfehlung an
die Samtgemeinde ergeben, durch geeignete Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit von
kleinen Schulstandorten zu verbessern. Das Ziel ist, für die Zukunft Gutes zu
schaffen: Betreuung und Bildung an einem Ort.
Im Anschluss stellt
Herr Pauker seine Planung vor. Als Vorgabe für die Planungen stand die
Erweiterung der Schule um den Kita-Neubau, die energetische Sanierung und
Barrierefreiheit in der Schule, ein Bewegungsraum zur gemeinschaftlichen
Nutzung sowie zwei Spielbereiche für die Schule und die Kita im Außenbereich.
Durch den Neubau ist der Abriss des Schuppens erforderlich, dieser wird an
anderer Stelle neu gebaut und um einen Fahrradunterstand erweitert.
Der Kita-Neubau hat
Platz für eine Gruppe mit der Option zur Erweiterung um einen weiteren
Gruppenraum. Geplant ist eine zunächst eine 15+5 Gruppe. Die Gesamtkosten für
die Maßnahme liegen bei 1,6 Mio. €.
SgBgm Meyer
erläutert die Förderrichtlinien: Die KIP-Mittel sind ausdrücklich für die
Samtgemeinden gedacht, können aber an Gemeinden weitergegeben werden.
Vom Nds.
Innenmisterium wurde in einem Gespräch am 03.02.2016 darauf hingewiesen, dass
bei einer Weiterleitung von KIP-Mitteln die Samtgemeinde weiterhin
Zuwendungsempfängerin und damit für die Verwendung der Mittel verantwortlich
bleibt.
Förderfähig sind
der Kita-Neubau, die energetische Sanierung der Grundschule, der
Fahrradunterstand (Maßnahme zur Luftreinhaltung) und die Schaffung der
Barrierefreiheit (Erreichbarkeit der gemeinsam genutzten Mensa).
Die Gemeinde
Gusborn würde die Kita gern selbst bauen. Das Gespräch mit dem Innenministerium
hat allerdings ergeben, dass Räume, die allein für die Schule benötigt werden,
dann nicht förderfähig sind. Daher wird die Samtgemeinde Bauherrin sein. Das
geplante Konzept sieht vor, dass neue Räume geschaffen und von Schule und Kita
gemeinsam genutzt werden. Es wurde in Absprache mit der Schulleitung (Bedarf
der Schule) und dem Landkreis (Vorgaben für die Kita) erarbeitet. Eine Trennung
der Bereiche ist nicht vorgesehen, da der Nutzen für Kita und Schule dann
deutlich niedriger wäre.
Die Kita sollte zunächst
an nördlicherer Stelle an die Schule angebaut werden. Aus dem Rat der Gemeinde
Gusborn gab es Überlegungen bzw. Anregungen, so dass der Anbau nach Süden
verschoben wurde. Eine spätere Übernahme durch die Gemeinde ist grds. möglich,
das wäre der nächste Schritt, der nach Fertigstellung des Projektes überlegt
und beraten werden soll.
Fördermittel sind
in Höhe von rd. 1,1 Mio. € zugesagt. Die fehlenden rd. 500.000 € werden bei
positivem Beschluss nachträglich in den Haushalt aufgenommen.
Die Ausschussmitglieder
begrüßen das Projekt außerordentlich. Das Konzept und die geplante Umsetzung
werden positiv gesehen. An dem Standort in Gusborn wird Zukunftsträchtiges
geschaffen, das ist ein großer Gewinn für die Gemeinde.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Ausschuss folgende
Beschlussempfehlung:
Die Maßnahme
„Bildungslandschaft Elbtalaue; Projekt Gusborn“ wird auf Grundlage der
vorgestellten Planungen durchgeführt.