Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Frau Scharf erläutert kurz die bisherige Planungsentwicklung: Im März 2015 beschloss der Rat der Gemeinde Gusborn, beim Landkreis den Antrag auf Umwandlung des Spielkreises in eine Kita zu stellen, bei Umzug an den Schulstandort Gusborn. Am neuen Standort sollte mit Kita und Schule die Idee von Bildung und Betreuung unter einem Dach verwirklicht werden. Auf der gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss wurde die Samtgemeinde beauftragt, das Projekt weiter zu erarbeiten und voranzubringen.

Der ursprünglich geplante Neubau durch die Gemeinde und die Förderung durch das Projekt „Kleinere Städte und Gemeinden“ ist derzeit nicht möglich, da die Finanzierung des Projektes nicht gesichert ist.

Im September 2015 hat die Samtgemeinde Fördermittel aus dem Niedersächsischen Kommunal-investitionsfördergesetz (KIP) zugesagt bekommen. Da die Richtlinien für das Projekt in Gusborn gegeben sind, hat die Samtgemeinde sich entschlossen, die Fördermittel dort einzusetzen.

Aus der überörtlichen Prüfung durch den Landesrechnungshof hat sich als Empfehlung an die Samtgemeinde ergeben, durch geeignete Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit von kleinen Schulstandorten zu verbessern. Das Ziel ist, für die Zukunft Gutes zu schaffen: Betreuung und Bildung an einem Ort.

Im Anschluss stellt Herr Pauker seine Planung vor. Als Vorgabe für die Planungen stand die Erweiterung der Schule um den Kita-Neubau, die energetische Sanierung und Barrierefreiheit in der Schule, ein Bewegungsraum zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie zwei Spielbereiche für die Schule und die Kita im Außenbereich. Durch den Neubau ist der Abriss des Schuppens erforderlich, dieser wird an anderer Stelle neu gebaut und um einen Fahrradunterstand erweitert.

Der Kita-Neubau hat Platz für eine Gruppe mit der Option zur Erweiterung um einen weiteren Gruppenraum. Geplant ist eine zunächst eine 15+5 Gruppe. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen bei 1,6 Mio. €.

SgBgm Meyer erläutert die Förderrichtlinien: Die KIP-Mittel sind ausdrücklich für die Samtgemeinden gedacht, können aber an Gemeinden weitergegeben werden.

Vom Nds. Innenmisterium wurde in einem Gespräch am 03.02.2016 darauf hingewiesen, dass bei einer Weiterleitung von KIP-Mitteln die Samtgemeinde weiterhin Zuwendungsempfängerin und damit für die Verwendung der Mittel verantwortlich bleibt.

Förderfähig sind der Kita-Neubau, die energetische Sanierung der Grundschule, der Fahrradunterstand (Maßnahme zur Luftreinhaltung) und die Schaffung der Barrierefreiheit (Erreichbarkeit der gemeinsam genutzten Mensa).

Die Gemeinde Gusborn würde die Kita gern selbst bauen. Das Gespräch mit dem Innenministerium hat allerdings ergeben, dass Räume, die allein für die Schule benötigt werden, dann nicht förderfähig sind. Daher wird die Samtgemeinde Bauherrin sein. Das geplante Konzept sieht vor, dass neue Räume geschaffen und von Schule und Kita gemeinsam genutzt werden. Es wurde in Absprache mit der Schulleitung (Bedarf der Schule) und dem Landkreis (Vorgaben für die Kita) erarbeitet. Eine Trennung der Bereiche ist nicht vorgesehen, da der Nutzen für Kita und Schule dann deutlich niedriger wäre.

Die Kita sollte zunächst an nördlicherer Stelle an die Schule angebaut werden. Aus dem Rat der Gemeinde Gusborn gab es Überlegungen bzw. Anregungen, so dass der Anbau nach Süden verschoben wurde. Eine spätere Übernahme durch die Gemeinde ist grds. möglich, das wäre der nächste Schritt, der nach Fertigstellung des Projektes überlegt und beraten werden soll.

Fördermittel sind in Höhe von rd. 1,1 Mio. € zugesagt. Die fehlenden rd. 500.000 € werden bei positivem Beschluss nachträglich in den Haushalt aufgenommen.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen das Projekt außerordentlich. Das Konzept und die geplante Umsetzung werden positiv gesehen. An dem Standort in Gusborn wird Zukunftsträchtiges geschaffen, das ist ein großer Gewinn für die Gemeinde.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss folgende

 

 

 


Beschlussempfehlung:

Die Maßnahme „Bildungslandschaft Elbtalaue; Projekt Gusborn“ wird auf Grundlage der vorgestellten Planungen durchgeführt.