Sitzung: 27.01.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Vorlage: 30/0594/2016
Der Sachverhalt
stand in der letzten Umwelt- und Bauaussitzung am 26.11.2016 unter dem
Tagesordnungspunkt 9, der Vorlagennummer 30/0502/2015 bereits auf der
Tagesordnung.
Der
Beschlussvorschlag zum Punkt 9 c wurde auf die nächste Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses vertagt: „Veränderungen der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der
Erich-Kästner-Schule, Halteverbote im Einmündungsbereich Bahnhofstraße /
Brackweg und Verbesserungen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich
Bahnhofstraße / Am Ostbahnhof.
Zusätzlich hat die
SOLI-Fraktion mit Antrag vom 13.01.2016 beantragt, über die Anregungen eines
Bürgers zum Radweg in der Gartower Straße zu beraten. Der Radweg Richtung Osten
liegt am Zebrastreifen an der Einmündung Gartower Straße / Bahnhofstraße direkt
an der Fahrbahn. „Dann wird er in einer Kurve weiter auf die Deichkrone
weitergeführt. Der ehemals offene Zugang zur Gartower Straße wurde durch einen
Hochbord versperrt, der in Zusammenhang mit der Kurvenführung des Radweges
seine Tücken hat“. Als Verbesserungsvorschlag werden die Abflachung der Kurve
des Radweges und das Entfernen des Hochbordes vorgetragen.
Rh Herzog erläutert die
Vorschläge und weist darauf hin, dass nicht rechtskonforme Straßenmarkierungen
und Schilder zur Schadenersatzpflicht führen können. Er bittet zu prüfen, ob
der Fahrradangebotsstreifen an der Kreuzung Bahnhofstraße / Bellmannsfeld
überfahren werden dar.
Rh Krull, Rh Tapper und Rf
Ramm sehen keine besonderen Gefahrenpunkte und keine Notwendigkeit für die
vorgeschlagenen Maßnahmen Haushaltsmittel einzusetzen.
Rf Ramm sieht allerdings
Beratungsbedarf für die Markierung an der Erich-Kästner-Schule.
AV Siemke hält die
Bahnhofstraße, die früher eine Hauptverkehrsstraße war, für eine der am besten
gesicherten Straßen in Dannenberg und bitte, auch im Hinblick auf die Kosten,
die Verhältnismäßigkeit gegenüber Maßnahmen an anderen Stadtstraße zu wahren.
Rh Block verweist auf die
Eigenverantwortungspflicht der Verkehrsteilnehmer und darauf, dass die
Erich-Kästner-Schule aufgelöst worden ist.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Anmerkung der Verwaltung:
Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Sie sind durch Verkehrszeichen 340
(Leitlinie) mit unterbrochener Linie von der Fahrbahn abgegrenzte
Angebotsstreifen (Anlage 3 der StVO zu § 42 Abs. 2 StVO). Leitlinien dürfen
überfahren werden. Es besteht somit keine Benutzungspflicht für den Angebotsstreifen
an der Kreuzung Bahnhofstraße / Bellmannsfeld.
Beschluss:
a) Veränderung der Fahrradmarkierung an der Erich-Kästner-Schule
Ja 5 Enthaltung 2
b) Halteverbote an der Einmündung Bahnhofstraße / Brackweg
Ja 1 Enthaltung 1 Nein 5
c) Fahrradmarkierung Kreuzung Bahnhofstraße / Bellmannsfeld
Benutzungspflicht für die Nutzer des Angebotsstreifens prüfen
d) Hochbord Radweg Gartower Straße
Ja 3 Enthaltung 1 Nein 3
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