Beschluss: Geändert empfohlen

Der Sachverhalt stand in der letzten Umwelt- und Bauaussitzung am 26.11.2016 unter dem Tagesordnungspunkt 9, der Vorlagennummer 30/0502/2015 bereits auf der Tagesordnung.

Der Beschlussvorschlag zum Punkt 9 c wurde auf die nächste Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vertagt: „Veränderungen der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Erich-Kästner-Schule, Halteverbote im Einmündungsbereich Bahnhofstraße / Brackweg und Verbesserungen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Am Ostbahnhof.

 

Zusätzlich hat die SOLI-Fraktion mit Antrag vom 13.01.2016 beantragt, über die Anregungen eines Bürgers zum Radweg in der Gartower Straße zu beraten. Der Radweg Richtung Osten liegt am Zebrastreifen an der Einmündung Gartower Straße / Bahnhofstraße direkt an der Fahrbahn. „Dann wird er in einer Kurve weiter auf die Deichkrone weitergeführt. Der ehemals offene Zugang zur Gartower Straße wurde durch einen Hochbord versperrt, der in Zusammenhang mit der Kurvenführung des Radweges seine Tücken hat“. Als Verbesserungsvorschlag werden die Abflachung der Kurve des Radweges und das Entfernen des Hochbordes vorgetragen.

 

Rh Herzog erläutert die Vorschläge und weist darauf hin, dass nicht rechtskonforme Straßenmarkierungen und Schilder zur Schadenersatzpflicht führen können. Er bittet zu prüfen, ob der Fahrradangebotsstreifen an der Kreuzung Bahnhofstraße / Bellmannsfeld überfahren werden dar.

 

Rh Krull, Rh Tapper und Rf Ramm sehen keine besonderen Gefahrenpunkte und keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Maßnahmen Haushaltsmittel einzusetzen.

Rf Ramm sieht allerdings Beratungsbedarf für die Markierung an der Erich-Kästner-Schule.

 

AV Siemke hält die Bahnhofstraße, die früher eine Hauptverkehrsstraße war, für eine der am besten gesicherten Straßen in Dannenberg und bitte, auch im Hinblick auf die Kosten, die Verhältnismäßigkeit gegenüber Maßnahmen an anderen Stadtstraße zu wahren.

 

Rh Block verweist auf die Eigenverantwortungspflicht der Verkehrsteilnehmer und darauf, dass die Erich-Kästner-Schule aufgelöst worden ist.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

Anmerkung der Verwaltung: Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Sie sind durch Verkehrszeichen 340 (Leitlinie) mit unterbrochener Linie von der Fahrbahn abgegrenzte Angebotsstreifen (Anlage 3 der StVO zu § 42 Abs. 2 StVO). Leitlinien dürfen überfahren werden. Es besteht somit keine Benutzungspflicht für den Angebotsstreifen an der Kreuzung Bahnhofstraße / Bellmannsfeld.

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Veränderung der Fahrradmarkierung an der Erich-Kästner-Schule
Ja 5  Enthaltung 2

b)      Halteverbote an der Einmündung Bahnhofstraße / Brackweg
Ja 1  Enthaltung 1  Nein 5

c)       Fahrradmarkierung Kreuzung Bahnhofstraße / Bellmannsfeld
Benutzungspflicht für die Nutzer des Angebotsstreifens prüfen

d)      Hochbord Radweg Gartower Straße
Ja 3  Enthaltung 1  Nein 3

 

.