Beschluss: Kenntnis genommen

StDir Meyer erläutert kurz den geplanten Hochwasserschutz und blickt auf das Hochwasser 2013 zurück.

Nach dem letzten Extremhochwasser im Jahr 2013, gibt es Bestrebungen der zuständigen Deichverbände den Hochwasserschutz (HWS) entlang der Elbe zu verbessern. Betroffen von diesen Maßnahmen sind die Bereiche von Hitzacker (beginnend ab dem Ende des konstruktiven HWS an der Kreisstraße) bis in die Ortslage Damnatz.

Für den Abschnitt von Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel ist der Jeetzeldeichverband (JDV) zuständig, der auch die HWS-Anlagen in der Ortslage Hitzacker und entlang der Jeetzeldeiche errichtet hat. Ab der Ortslage Wussegel zeichnet der Dannenberger Deich- und Wasserverband (DDWV) zuständig. Zwischen den zuständigen Verbänden, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (als zuständigem Straßenbaulastträger für die von den Maßnahmen betroffenen Kreisstraße) und den von den Maßnahmen betroffenen Kommunen, durch ggfs. umzubauende Anbindungen der Wirtschaftswege, wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.

In diesen Vereinbarungen wird die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des HWS vereinbart, und die Verbände als federführende Maßnahmenverantwortliche, auch für mögliche Baumaßnahmen der weiteren Beteiligten, festgelegt. Planung und Bau sind einvernehmlich zu regeln.

Für den Abschnitt Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel hat der JDV bereits die Möglichkeit erhalten entsprechende Planungen zu beauftragen. Die Beauftragung ist in 2015 erfolgt, der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), hat als Auftragnehmer Variantenplanungen für ein notwendiges Planfeststellungsverfahren erarbeitet und bereits den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Scopingtermins vorgestellt.

Auf der Grundlage der in diesem Termin erfolgten Untersuchungsanforderungen wurden die Varianten konkretisiert.

 

Herr Schmidt ergänzt die Ausführungen von StDir Meyer. Er teilt mit, dass für Planungsleistungen vom Land Niedersachsen bereits 460.000,00 € zur Verfügung gestellt worden sind.

 

Herr König erläutert drei Ausbauvarianten des Deichabschnitts von Hitzacker nach Wussegel. Die Variantenplanungen sind als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

In dem Bereich sind Minderhöhen von 0,90m bis 1,06m auszugleichen.

 

Neben den erläuterten Varianten wurde vom NLWKN auch eine Rückdeichung geprüft. Diese kommt aufgrund entgegenstehender naturschutzfachlicher Belange jedoch nicht in Betracht.

 

Rh Wedler erfragt ob die Deichkrone, bei der Ausbauvariante 2,  mit dem Fahrrad befahrbar ist.

Auf der Deichkrone wird kein Fahrradweg gebaut, allerdings ist die Krone begehbar, erwidert Herr König.

 

Rh Zühlke erkundigt sich welche der Varianten die Kostengünstigste ist. Zum gegenwärtigen Planungsstand sind die Kosten für alle drei Varianten nahezu identisch, antwortet Herr König.

 

Rh Walter möchte Wissen welche Kosten der Ausbau verursachen wird.

Der Ausbau des Deichabschnitts wird ca. 3.500.000,00 € kosten. Diese Kosten werden aber zu 100 % durch das Land Niedersachsen gefördert, antwortet Herr König.

 

Rh Schulz,M. spricht sich für die Variante 1) aus. Diese ist seiner Ansicht nach für den Tourismus der Stadt Hitzacker die wertvollste Ausbauvariante.

Um sich ein Bild vor Ort zu machen und die Dimensionen besser abschätzen zu können, schlägt Rh Schulz, M. einen Ortstermin vor.

Herr König sagt zu den Ortstermin zu begleiten.

Der Ortstermin wird am 01.02.2016, um 14:00 Uhr durchgeführt. (Treffpunkt: Parkplatz an der Kreisstraße 36)

Im Anschluss an den Termin soll eine Ausschusssitzung stattfinden. Die Einladung ergeht mit verkürzter Ladungsfrist.