Sitzung: 25.01.2016 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3/0585/2016
StDir Meyer
erläutert kurz den geplanten Hochwasserschutz und blickt auf das Hochwasser
2013 zurück.
Nach dem letzten
Extremhochwasser im Jahr 2013, gibt es Bestrebungen der zuständigen
Deichverbände den Hochwasserschutz (HWS) entlang der Elbe zu verbessern.
Betroffen von diesen Maßnahmen sind die Bereiche von Hitzacker (beginnend ab
dem Ende des konstruktiven HWS an der Kreisstraße) bis in die Ortslage Damnatz.
Für den Abschnitt
von Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel ist der Jeetzeldeichverband (JDV)
zuständig, der auch die HWS-Anlagen in der Ortslage Hitzacker und entlang der
Jeetzeldeiche errichtet hat. Ab der Ortslage Wussegel zeichnet der Dannenberger
Deich- und Wasserverband (DDWV) zuständig. Zwischen den zuständigen Verbänden,
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (als zuständigem Straßenbaulastträger für die
von den Maßnahmen betroffenen Kreisstraße) und den von den Maßnahmen
betroffenen Kommunen, durch ggfs. umzubauende Anbindungen der Wirtschaftswege,
wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
In diesen
Vereinbarungen wird die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung
des HWS vereinbart, und die Verbände als federführende
Maßnahmenverantwortliche, auch für mögliche Baumaßnahmen der weiteren
Beteiligten, festgelegt. Planung und Bau sind einvernehmlich zu regeln.
Für den Abschnitt
Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel hat der JDV bereits die Möglichkeit
erhalten entsprechende Planungen zu beauftragen. Die Beauftragung ist in 2015
erfolgt, der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN), hat als Auftragnehmer Variantenplanungen für ein notwendiges Planfeststellungsverfahren
erarbeitet und bereits den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines
Scopingtermins vorgestellt.
Auf der Grundlage
der in diesem Termin erfolgten Untersuchungsanforderungen wurden die Varianten
konkretisiert.
Herr Schmidt
ergänzt die Ausführungen von StDir Meyer. Er teilt mit, dass für
Planungsleistungen vom Land Niedersachsen bereits 460.000,00 € zur Verfügung
gestellt worden sind.
Herr König
erläutert drei Ausbauvarianten des Deichabschnitts von Hitzacker nach Wussegel.
Die Variantenplanungen sind als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
In dem Bereich sind
Minderhöhen von 0,90m bis 1,06m auszugleichen.
Neben den
erläuterten Varianten wurde vom NLWKN auch eine Rückdeichung geprüft. Diese
kommt aufgrund entgegenstehender naturschutzfachlicher Belange jedoch nicht in
Betracht.
Rh Wedler erfragt
ob die Deichkrone, bei der Ausbauvariante 2,
mit dem Fahrrad befahrbar ist.
Auf der Deichkrone
wird kein Fahrradweg gebaut, allerdings ist die Krone begehbar, erwidert Herr
König.
Rh Zühlke erkundigt
sich welche der Varianten die Kostengünstigste ist. Zum gegenwärtigen
Planungsstand sind die Kosten für alle drei Varianten nahezu identisch,
antwortet Herr König.
Rh Walter möchte
Wissen welche Kosten der Ausbau verursachen wird.
Der Ausbau des
Deichabschnitts wird ca. 3.500.000,00 € kosten. Diese Kosten werden aber zu 100
% durch das Land Niedersachsen gefördert, antwortet Herr König.
Rh Schulz,M.
spricht sich für die Variante 1) aus. Diese ist seiner Ansicht nach für den
Tourismus der Stadt Hitzacker die wertvollste Ausbauvariante.
Um sich ein Bild
vor Ort zu machen und die Dimensionen besser abschätzen zu können, schlägt Rh
Schulz, M. einen Ortstermin vor.
Herr König sagt zu
den Ortstermin zu begleiten.
Der Ortstermin wird am 01.02.2016, um 14:00 Uhr durchgeführt. (Treffpunkt: Parkplatz an
der Kreisstraße 36)
Im Anschluss an den
Termin soll eine Ausschusssitzung stattfinden. Die Einladung ergeht mit
verkürzter Ladungsfrist.