Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Her Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegt ein Angebot der Grundstückseigentümer der Wegeparzelle Flur 10, Flurstück 79/34 der Gemarkung Hitzacker vor, das vorgenannte Flurstück der Stadt Hitzacker (Elbe) zu schenken. Über das Flurstück wird die Erschließung der Grundstücke  „Am Galgenberg 13A bis 13K und 14A bis 14K“  sichergestellt.

 

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens war das Flurstück der Stadt Hitzacker (Elbe) bereit im Jahre 2010 zum Kauf angeboten worden. Der Sachverhalt war unter der Vorlagennummer 3/105/2010 im Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz am 03.03.2010 und im Verwaltungsausschuss am 08.03.2010 beraten und beschieden worden. Der Verwaltungsausschuss hat der Erwerb der Fläche einstimmig abgelehnt, da keine Notwendigkeit bestand, die Wegeparzelle öffentlich zu widmen und ins öffentliche Verkehrsnetz aufzunehmen. Schon im Jahre 2010 bestand aufgrund des damaligen Zustandes ein sofortiger Sanierungsbedarf der Wegebefestigung. Dieser Sanierungsbedarf besteht nach wie vor und hat sich im Laufe der letzten 5 Jahre nochmals deutlich erhöht.

 

Die Erschließung von Grundstücken über private Wohnwege im Gemeinschaftseigentum ist gerade im Bereich der Erschließung von Reihenhäusern ein gängiges Verfahren. An diesem Sachverhalt hat sich bis zum heutigen Tage nicht geändert. Es sollte seitens der derzeitigen Eigentümer eine Übertragung des Eigentums auf die Eigentümer der über den Weg erschlossenen Reihenhäuser angedacht werden.

 

Bezüglich der Erreichbarkeit des vorhandenen städtischen Spielplatzes ist festzustellen, dass  hierfür ein eingetragenes Wegerecht über das anliegende private Grundstück besteht.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Schenkung der privaten Grundstücksfläche 79/34, über die die Erschließung der Grundstücke „ Am Galgenberg „ 13A bis 13K und 14A bis 14K erfolgt, wird abgelehnt.