Sitzung: 25.01.2016 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: 31/0573/2016
Ausschussvorsitzender
Fröhlich erläutert den Sachverhalt des anliegenden Antrags der Gruppe
Hitzacker.
Zu der dem
Sachverhalt des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Aus dem Auszug der
Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist
ersichtlich, dass der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst hat:
„Der Stadtrat
beschließt einstimmig, sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH vorliegt,
der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zuzustimmen.“
Daraufhin wurde
umgehend durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schriftlich am 23.09.2002
erklärt, dass bis zum Baubeginn die Fläche als Parkplatz zur Verfügung steht.
Mit dem Beschluss
hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) deutlich gemacht, dass die Entwidmung
gewollt ist und somit hat die Verwaltung nach Vorlage der Erklärung durch die
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH, diesen Beschluss entsprechend umgesetzt.
Dieses ist auch in
der letzten Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.12.2015 durch RH
Zühlke bestätigt worden.
Auch die
Planfeststellung für den Hafen stellt fest, dass der Parkplatz entwidmet ist.
Sollte weiterhin
die Auffassung vertreten werden, dass der Parkplatz ein gewidmeter öffentlicher
Parkplatz ist, dann obliegen alle anfallenden Kosten der Stadt Hitzacker
(Elbe). Dementsprechend könnte die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ggfs. einen
Rückforderungsanspruch an die Stadt Hitzacker (Elbe) der Kosten für die letzten
Jahre haben.
Rh Guhl entgegnet,
dass eine Entwidmung des Parkplatzes aufgrund der Beschlusslage und der
formellen Voraussetzungen nicht stattgefunden hat. Bei einer Entwidmung des
Parkplatzes besteht die Gefahr, dass dieser nicht mehr öffentlich zugänglich
ist.
Er ist der Meinung,
dass die Stadt unzuständiger weise die Verkehrssicherungspflicht übernommen
hat, sodass eine Rückforderung der entstandenen Kosten von der Hafen GmbH
erfolgen muss.
Herr Hesebeck
widerspricht der Äußerung von Rh Guhl. In dem geschlossenen Hafenvertrag ist
eindeutig geregelt, dass der Stadt die
Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzes obliegt; die Kosten damit bei der
Stadt verbleiben.
Rh Zühlke erwähnt,
dass der im Jahr 2002 gefasste Entwidmungsbeschluss nur unter dem Vorbehalt
–Zustimmung der Hafen GmbH auf zur Verfügungstellung des Parkplatzes bis zum
Baubeginn – beschlossen wurde.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich erfragt, wer bei einer Entwidmung die Kosten der Verkehrssicherungspflicht
übernehmen müsste. Die Stadt trägt die Kosten bis zur Umsetzung des ehem.
geplanten Hotelbaus.
Nach umfassender
Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Stadtrat der
Stadt Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass es sich bei dem Parkplatz „Techters
Wiese“ (Flurstück 74/9) um einen gewidmeten, öffentlichen Parkplatz handelt.
Die Verkehrssicherungspflicht hat die Eigentümerin, die Hafen Hitzacker GmbH,
vertraglich übernommen.