Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Ausschussvorsitzender Fröhlich erläutert den Sachverhalt des anliegenden Antrags der Gruppe Hitzacker.

 

Zu der dem Sachverhalt des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Aus dem Auszug der Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist ersichtlich, dass der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst hat:

 

„Der Stadtrat beschließt einstimmig, sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH vorliegt, der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zuzustimmen.“

 

Daraufhin wurde umgehend durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schriftlich am 23.09.2002 erklärt, dass bis zum Baubeginn die Fläche als Parkplatz zur Verfügung steht.

 

Mit dem Beschluss hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) deutlich gemacht, dass die Entwidmung gewollt ist und somit hat die Verwaltung nach Vorlage der Erklärung durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH, diesen Beschluss entsprechend umgesetzt.

Dieses ist auch in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.12.2015 durch RH Zühlke bestätigt worden.

 

Auch die Planfeststellung für den Hafen stellt fest, dass der Parkplatz entwidmet ist.

 

Sollte weiterhin die Auffassung vertreten werden, dass der Parkplatz ein gewidmeter öffentlicher Parkplatz ist, dann obliegen alle anfallenden Kosten der Stadt Hitzacker (Elbe). Dementsprechend könnte die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ggfs. einen Rückforderungsanspruch an die Stadt Hitzacker (Elbe) der Kosten für die letzten Jahre haben.

 

Rh Guhl entgegnet, dass eine Entwidmung des Parkplatzes aufgrund der Beschlusslage und der formellen Voraussetzungen nicht stattgefunden hat. Bei einer Entwidmung des Parkplatzes besteht die Gefahr, dass dieser nicht mehr öffentlich zugänglich ist.

Er ist der Meinung, dass die Stadt unzuständiger weise die Verkehrssicherungspflicht übernommen hat, sodass eine Rückforderung der entstandenen Kosten von der Hafen GmbH erfolgen muss.

Herr Hesebeck widerspricht der Äußerung von Rh Guhl. In dem geschlossenen Hafenvertrag ist eindeutig geregelt, dass  der Stadt die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzes obliegt; die Kosten damit bei der Stadt verbleiben.

 

Rh Zühlke erwähnt, dass der im Jahr 2002 gefasste Entwidmungsbeschluss nur unter dem Vorbehalt –Zustimmung der Hafen GmbH auf zur Verfügungstellung des Parkplatzes bis zum Baubeginn – beschlossen wurde.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich erfragt, wer bei einer Entwidmung die Kosten der Verkehrssicherungspflicht übernehmen müsste. Die Stadt trägt die Kosten bis zur Umsetzung des ehem. geplanten Hotelbaus.

 

Nach umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass es sich bei dem Parkplatz „Techters Wiese“ (Flurstück 74/9) um einen gewidmeten, öffentlichen Parkplatz handelt. Die Verkehrssicherungspflicht hat die Eigentümerin, die Hafen Hitzacker GmbH, vertraglich übernommen.