Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Jahresabschluss 2013 wurde am 12.02.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 18.11.2015 erstellt. Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist keine Stellungnahme erforderlich.

 

Überplanmäßige Aufwendungen sind in folgender Höhe entstanden:

Ergebnishaushalt:

Budget 0: Verwaltungsvorstand/Stab: 13.153,88 Euro (Regionalentwicklung/Marketing/Wirtschaftsförderung)

Budget 1 Zentrale Dienste: 35.816,69 Euro (Kulturobjekte/Kulturpflege)

Budget 4 Bürgerservice: 5.764,49 Euro (Märkte)

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, eher als angespannt bezeichnet werden, wobei gegenüber dem Vorjahr eine spürbare Verbesserung eingetreten ist. Der erwirtschaftete Überschuss fiel höher aus als der eingeplante, und der Umfang der Liquiditätskredite wie auch der Kredite verringerte sich, blieb aber doch erheblich.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Herr Kern teilt mit, dass es sich um ein gutes und unspektakuläres Jahr handelt. Es wurden nur zwei Kleinigkeiten vom RPA gefunden.

 

Rh Brüggemann weist auf den Schlussbericht S. 15, Nr. 4 hin. Er fragt, ob es sich bei den Ausgaben für die Fuchsjagd um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt oder ob darüber ein Beschluss gefasst wurde.

Herr Kern teilt mit, dass die Ausgaben für die Fuchsjagd dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.

Rh Hanke informiert, dass es sich bei der Ausrichtung der Fuchsjagd in der Stadt Dannenberg (Elbe) um eine einmalige Veranstaltung handelte, da es einen besonderen Anlass gab. Dafür wurde eine Verkehrsabsicherung benötigt. Die Kosten dafür wurden von der Stadt übernommen.

 

Rh Fathmann bezieht sich auf die Auflistung der übertragenen Haushaltsreste aus 2012 und fragt an, ob es aktuell immer noch Rücklagen für Querungshilfen gibt.

 

Herr Kern kann dies so nicht beantworten. Bei Investitionsmaßnahmen werden die Gelder aber fortgeschrieben, bis die Maßnahme abgeschlossen ist.  Die Erneuerung von Stadtplänen ist im Jahr 2015 fertig gestellt worden.

 

Der Ausschuss einigt sich, über die Beschlussvorschläge a)- d) gemeinsam abzustimmen.

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 568.225,21 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 92.418,33 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 54.735,06 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt.