Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Rh Rasche nimmt ab 19.35 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Siems-Wedhorn trägt vor. Der vorgelegte Haushaltsplan basiert auf den Ergebnissen der ratsinternen Haushaltsvorberatung vom 24.11.2015. Bis auf kleinere Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 16.500 € wurden alle Investitionen um ein Jahr verschoben. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht konkret absehbar war (und ist), ob im Laufe des Haushaltsjahres 2016 eigene Mittel zur Finanzierung dieser Investitionen zur Verfügung stehen werden, sieht die Satzung eine Kreditermächtigung von 16.500 € vor, die aber bei positiver Finanzentwicklung nicht in Anspruch genommen werden muss.

 

Der Gesamtergebnisplan ist mit Erträgen und Aufwendungen von jeweils 1.330.900 € ausgeglichen. Der Ausgleich kann im laufenden Jahr allerdings nur mit einer (relativ geringen) Rücklagenentnahme in Höhe von 19.900 € erreicht werden. In den Folgeperioden werden nach heutigem Kenntnisstand allerdings wieder  Überschüsse erzielt. Die Gewerbesteuersituation der der Gemeinde Zernien stellt sich sehr stabil dar. Es werden Gewerbesteuern in Höhe von 287.800 € erwartet.

An Grundsteuer B fallen 257.800 € an und Grundsteuer A wird mit 50.000 € ausgewiesen. Der größte Anteil betrifft die Beteiligung an der Einkommensteuer. Dieser beträgt 441.200 €.

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass über 70 % des Gesamtetats wieder abfließen. Dieses sind 460.000 € Kreisumlage an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, 402.500 € Samtgemeindeumlage an die Samtgemeinde Elbtalaue, 47.300 € Gewerbesteuerumlage an das Land Nds. Sowie 41.300 € Beiträge an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege.

Größere Aufwendungen sind für die Straßenunterhaltung (95.000 €) und für das Waldbad (20.000 €) eingeplant.

Der Zuschuss für das Waldbad setzt sich zusammen aus dem Zuschuss in Höhe von 5000 €, der jedes Jahr gezahlt wird und 15.000 € für die Sanierung der technischen Anlagen.

Investive Ansätze sind in geringerem Umfang vorgesehen. So sind 7.000 € für die Erneuerung von 3 Straßenlampen eingeplant und 9.500 € sind als sogenannte Vorsorgeansätze für mögliche Ersatzbeschaffungen vorgesehen.

 

Bgm Schulz beantragt, dem neuerdings ansässigen neuen Arzt eine Starthilfe in Höhe von 2.550 € (Übernahme von 3 Monatsmieten) zukommen zu lassen.

Die stellv. Bgm A. Beutler und Gleitze sowie Rh. U. Beutler sprechen sich entschieden dagegen aus. Rf Mahnke merkt an, dass der neue Arzt bereits mehrere Praxen eröffnet und wieder geschlossen hat.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag von Bgm Schulz mit 1 Stimme bei 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Rh U. Beutler fragt zum Teilfinanzplan 05, S. 33, nach den Kosten für die Gewerbeschau.

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass hier auch die Beiträge für ALMA und Abschreibungen der Wirtschaftsförderungszuschüsse enthalten sind.

 

Zu S. 86, Teilergebnisplan  Produkt 54100 Straßen, Wege, Plätze, erkundigt sich stellv. Bgm Gleitze, ob der Ansatz für die Erstattung von Wurzelaufbrüchen als realistisch angesehen wird.

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass er sich hier an den Aussagen aus der Haushaltsvorberatung orientiert hat.

 

Rh U. Beutler erkundigt sich, warum eine Abschreibung für den Aussichtsturm „Hoher Mechtin“ festgesetzt wurde.

Herr Siems Wedhorn erklärt, dass der Gesetzgeber vorschreibt, das Maßnahmen für die ein Investitionszuschuss gegeben wurde, über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden müssen.

 

Nach Aussprache fasst der Rat Zernien den

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2016 gemäß Anlage 1 sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2019 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift.