Sitzung: 19.01.2016 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0571/2016
Rh Rasche nimmt ab
19.35 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Siems-Wedhorn
trägt vor. Der vorgelegte Haushaltsplan basiert auf den Ergebnissen der
ratsinternen Haushaltsvorberatung vom 24.11.2015. Bis auf kleinere Maßnahmen
mit einem Volumen von insgesamt 16.500 € wurden alle Investitionen um ein Jahr
verschoben. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht konkret
absehbar war (und ist), ob im Laufe des Haushaltsjahres 2016 eigene Mittel zur
Finanzierung dieser Investitionen zur Verfügung stehen werden, sieht die
Satzung eine Kreditermächtigung von 16.500 € vor, die aber bei positiver
Finanzentwicklung nicht in Anspruch genommen werden muss.
Der
Gesamtergebnisplan ist mit Erträgen und Aufwendungen von jeweils 1.330.900 €
ausgeglichen. Der Ausgleich kann im laufenden Jahr allerdings nur mit einer
(relativ geringen) Rücklagenentnahme in Höhe von 19.900 € erreicht werden. In
den Folgeperioden werden nach heutigem Kenntnisstand allerdings wieder Überschüsse erzielt. Die
Gewerbesteuersituation der der Gemeinde Zernien stellt sich sehr stabil dar. Es
werden Gewerbesteuern in Höhe von 287.800 € erwartet.
An Grundsteuer B
fallen 257.800 € an und Grundsteuer A wird mit 50.000 € ausgewiesen. Der größte
Anteil betrifft die Beteiligung an der Einkommensteuer. Dieser beträgt 441.200
€.
Herr Siems-Wedhorn
weist darauf hin, dass über 70 % des Gesamtetats wieder abfließen. Dieses sind
460.000 € Kreisumlage an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, 402.500 €
Samtgemeindeumlage an die Samtgemeinde Elbtalaue, 47.300 € Gewerbesteuerumlage
an das Land Nds. Sowie 41.300 € Beiträge an den Unterhaltungsverband
Jeetzel-Seege.
Größere
Aufwendungen sind für die Straßenunterhaltung (95.000 €) und für das Waldbad
(20.000 €) eingeplant.
Der Zuschuss für
das Waldbad setzt sich zusammen aus dem Zuschuss in Höhe von 5000 €, der jedes
Jahr gezahlt wird und 15.000 € für die Sanierung der technischen Anlagen.
Investive Ansätze
sind in geringerem Umfang vorgesehen. So sind 7.000 € für die Erneuerung von 3
Straßenlampen eingeplant und 9.500 € sind als sogenannte Vorsorgeansätze für
mögliche Ersatzbeschaffungen vorgesehen.
Bgm Schulz
beantragt, dem neuerdings ansässigen neuen Arzt eine Starthilfe in Höhe von
2.550 € (Übernahme von 3 Monatsmieten) zukommen zu lassen.
Die stellv. Bgm A.
Beutler und Gleitze sowie Rh. U. Beutler sprechen sich entschieden dagegen aus.
Rf Mahnke merkt an, dass der neue Arzt bereits mehrere Praxen eröffnet und
wieder geschlossen hat.
Nach kurzer Diskussion wird der Antrag von
Bgm Schulz mit 1 Stimme bei 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Rh U. Beutler fragt
zum Teilfinanzplan 05, S. 33, nach den Kosten für die Gewerbeschau.
Herr Siems-Wedhorn
erklärt, dass hier auch die Beiträge für ALMA und Abschreibungen der
Wirtschaftsförderungszuschüsse enthalten sind.
Zu S. 86,
Teilergebnisplan Produkt 54100 Straßen,
Wege, Plätze, erkundigt sich stellv. Bgm Gleitze, ob der Ansatz für die
Erstattung von Wurzelaufbrüchen als realistisch angesehen wird.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert, dass er sich hier an den Aussagen aus der Haushaltsvorberatung
orientiert hat.
Rh U. Beutler
erkundigt sich, warum eine Abschreibung für den Aussichtsturm „Hoher Mechtin“
festgesetzt wurde.
Herr Siems Wedhorn
erklärt, dass der Gesetzgeber vorschreibt, das Maßnahmen für die ein
Investitionszuschuss gegeben wurde, über einen bestimmten Zeitraum
abgeschrieben werden müssen.
Nach Aussprache
fasst der Rat Zernien den
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2016 gemäß Anlage 1 sowie das
Investitionsprogramm 2015 – 2019 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift.