Bgm Schulz berichtet, dass er in Bezug auf die Verbeitragung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister Widerspruch eingelegt hat. Für die Gemeinde Damnatz geht es dabei um einen sehr geringen Betrag, der in keinem Verhältnis zu dem Aufwand steht, der für die Meldepflicht entsteht. Derzeit gibt es aber noch kein Ergebnis hierzu.