Sitzung: 21.12.2015 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0565/2015
Der Jahresabschluss
2013 wurde am 06.10.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg hat den Prüfbericht am 15.12.2015 erstellt. Die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem
Haushaltsjahr 2013 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128
Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61 handelt es sich zum
einen um gesetzlich zu bildende Rückstellungen für die Samtgemeinde- und
Kreisumlage, die nicht zahlungswirksam sind und zum anderen um die erhöhte
Gewerbesteuerumlage, die auch im Haushaltsjahr 2013 zahlungswirksam war.
Bei dem unter Punkt
4 im Prüfbericht abgefassten Punkt der periodengerechten Zuordnung handelt es
sich um einen allgemeinen Hinweis, der keine gesonderte Stellungnahme des
Bürgermeisters erfordert.
Bgm Schulz bedankt
sich zunächst bei Frau Behrends, dass diese die Unterlagen zu diesem TOP so
kurzfristig zusammengestellt hat.
Das Jahr 2013
schließt mit einem Überschuss in Höhe von 29.474,59 € ab. Dieser wird mit
Fehlbeträgen aus den Vorjahren verrechnet.
Lt Frau Behrends
besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen.
Frau Behrends
erläutert einige Details zu den Rückstellungen und zu außer- und
überplanmäßigen Ausgaben.
Sie weist ferner
daraufhin, dass die vorgelegten Unterlagen aufgrund der Kurzfristigkeit noch
keinen Genehmigungsvermerk (Stempel und Unterschrift) des
Rechnungsprüfungsamtes aufweisen. Auf eine erneute Vorlage und Nachreichung von
unterzeichneten Unterlagen wird seitens des Rates jedoch verzichtet.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 5 Enthaltung 1
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 29.474,59 € wird in voller Höhe mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren
verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget
61 in Höhe von 19.924,90 € im Ergebnishaushalt sowie die Auszahlungen im
Finanzhaushalt in Höhe von 5.964,90 € werden genehmigt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6