Der Jahresabschluss 2013 wurde am 06.10.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Prüfbericht am 15.12.2015 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2013 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61 handelt es sich zum einen um gesetzlich zu bildende Rückstellungen für die Samtgemeinde- und Kreisumlage, die nicht zahlungswirksam sind und zum anderen um die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die auch im Haushaltsjahr 2013 zahlungswirksam war.

 

Bei dem unter Punkt 4 im Prüfbericht abgefassten Punkt der periodengerechten Zuordnung handelt es sich um einen allgemeinen Hinweis, der keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordert.

 

Bgm Schulz bedankt sich zunächst bei Frau Behrends, dass diese die Unterlagen zu diesem TOP so kurzfristig zusammengestellt hat.

Das Jahr 2013 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 29.474,59 € ab. Dieser wird mit Fehlbeträgen aus den Vorjahren verrechnet.

Lt Frau Behrends besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen.

Frau Behrends erläutert einige Details zu den Rückstellungen und zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben.

Sie weist ferner daraufhin, dass die vorgelegten Unterlagen aufgrund der Kurzfristigkeit noch keinen Genehmigungsvermerk (Stempel und Unterschrift) des Rechnungsprüfungsamtes aufweisen. Auf eine erneute Vorlage und Nachreichung von unterzeichneten Unterlagen wird seitens des Rates jedoch verzichtet.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6

 

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  5       Enthaltung  1

 

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 29.474,59 € wird in voller Höhe mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6

 

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61 in Höhe von 19.924,90 € im Ergebnishaushalt sowie die Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 5.964,90 € werden genehmigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6