Zur Anfrage wird eine Tischvorlage verteilt, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Rh Herzog erläutert den Antrag.

Ihm gegenüber haben Busfahrer von 3 den ZOB anfahrenden Busbetrieben Kritik an der Umsetzung des Umbaus geäußert. Vor allem die Busbucht 4 kann, so die Aussagen der Busfahrer, nicht korrekt angefahren werden. Dies hat sich Rh Herzog vor Ort zeigen lassen.

Die lange bekannten Hinweise des Busfahrers Thomas Mickerts seien unzureichend berücksichtigt worden, so dass sich nach der Fertigstellung eine unbefriedigende Situation ergebe. Um die Bucht im vorgesehenen Abstand zum Hochbord anzufahren müsse die Aufstellfläche im Wartebereich überfahren werden. Rh Herzog fragt, ob dies rechtlich zulässig sie.

Herr Hesebeck räumt zunächst ein, dass die vorliegende Beantwortung der Anfrage noch nicht vollständig ist. Auf die Kritik erwidert er, dass ihm die Protokolle der Probefahrten vorliegen und dort keine Beanstandungen vorgetragen wurden. Fotos sind ihm nicht bekannt. Die Überfahrt über den Wartebereich ist grundsätzlich zulässig, die zulässigen Maße sind nicht bekannt.

Die Anregungen von Herrn Mickerts seien weitgehend berücksichtig worden.

Auf der Grundlage der am 17.02.15 vorgestellten Planung wu8rde die Umsetzung, auch unter Beteiligung der Behindertenbeauftragten und des Seniorenbeirats begonnen.

Eine Änderungsnotwendigkeit sei von der LSE trotz der nicht einfachen Zufahrt zu Bucht 4 nicht gesehen worden. Sollte aufgrund der schulischen Entwicklung der Busverkehr weiter steigen, kann die Anfahrt der 18-Meter- Busse auch an die Bucht 5 verlegt werden. Dort kann gegebenenfalls ein weiteres Wartehäuschen errichtet werden.

Baufehler liegen soweit bekannt nicht vor.

Es besteht Einigkeit das Thema nochmals zur Beratung in den Umwelt- Und Bauausschuss zu verweisen.

Rh Herzog fordert die Verwaltung auf, Busfahrer aller Betriebe dazu einzuladen.