Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Herr Kern erklärt, dass der mit der Ursprungsvorlage vom 23.10.2015 empfohlene Ablösesatz entsprechend der inzwischen vorliegenden Schlussrechnung angepasst wurde.

Die Ausbaukosten haben sich vermindert, dementsprechend sinkt auch der Ablösesatz um 0,30 €. Gleichzeitig waren geringfügige Flächenanpassungen vorzunehmen.

 

Die Straßenbaumaßnahmen zur Erneuerung der Innerortsstraße im OT Tiesmesland sind mittlerweile fertiggestellt. Umlagefähig nach der Ausbaubeitragssatzung der Stadt sind die Fahrbahn und die Entwässerungsanlage. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird nicht erneuert. Da der Gehweg nicht auf voller Straßenlänge hergestellt bzw. erneuert wird, ist dieser Anlagenteil nicht beitragspflichtig.

 

Zur Schlussabrechnung der Beitragsmaßnahme ist ein Aufwandsspaltungsbeschluss des Rates nötig, um die separate Abrechnung der beitragspflichtigen Teileinrichtungen zu ermöglichen. Zunächst ist beabsichtigt, den beitragspflichtigen Anliegern Ablösungsverträge auf Grundlage des Beschlussvorschlages zu unterbreiten. Durch Ablösungsvereinbarungen können die Erschließungskosten frühzeitig refinanziert und das stets bestehende Anfechtungsrisiko vermieden werden. Außerdem sind hierbei weniger strenge Zahlungsvereinbarungen möglich, als wenn die Regelungen der Abgabenordnung greifen.

Die Aufwandsspaltung wird dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung unterbreitet, um bei nicht vollständiger Ablösebereitschaft seitens der Anlieger die Beitragserhebung per Bescheid zu ermöglichen. Eine längerfristige Verzögerung der Aufwandsspaltung könnte aus rechtlichen Gründen erforderlich sein, um einer rechtsmissbräuchlichen Grundstücksteilung zu begegnen.

 

Die zunächst auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses berechneten Herstellungskosten und der daraus resultierende Beitragssatz sind nach Vorliegen der Schlussrechnung des Bauunternehmens angepasst worden (sh. Anlage). Es wird empfohlen, den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung des  jeweiligen Ausbaubeitrags festzulegen.

 

Rh Jastram macht deutlich, dass er sich über die Eigenanteile der Anlieger sehr erschrocken hat, leider ist es in der finanziellen Lage der Städte nicht möglich auf die hohen Straßenausbaubeiträge der Anlieger zu verzichten oder diese gering zu halten.

 

Rh Fröhlich erklärt, dass die Mitglieder des Bauausschusses gerade aufgrund der Höhe einiger Beiträge mit den Anliegern das Gespräch gesucht haben und geeignete Finanzierungen beschlossen wurden.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Beitragssatz zur Ablösung des Straßenausbaubeitrages für die Erneuerung der Innerortsstraße „In Tiesmesland“ wird festgesetzt auf 1,92 (53842) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der städtischen Ausbaubeitragssatzung. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind Ablöseverträge auf der Basis dieses Beitragssatzes anzubieten.