Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 22/0473/2015/1
Herr Kern erklärt,
dass der mit der Ursprungsvorlage vom 23.10.2015 empfohlene Ablösesatz
entsprechend der inzwischen vorliegenden Schlussrechnung angepasst wurde.
Die Ausbaukosten
haben sich vermindert, dementsprechend sinkt auch der Ablösesatz um 0,30 €.
Gleichzeitig waren geringfügige Flächenanpassungen vorzunehmen.
Die Straßenbaumaßnahmen
zur Erneuerung der Innerortsstraße im OT Tiesmesland sind mittlerweile
fertiggestellt. Umlagefähig nach der Ausbaubeitragssatzung der Stadt sind die
Fahrbahn und die Entwässerungsanlage. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird
nicht erneuert. Da der Gehweg nicht auf voller Straßenlänge hergestellt bzw.
erneuert wird, ist dieser Anlagenteil nicht beitragspflichtig.
Zur
Schlussabrechnung der Beitragsmaßnahme ist ein Aufwandsspaltungsbeschluss des
Rates nötig, um die separate Abrechnung der beitragspflichtigen
Teileinrichtungen zu ermöglichen. Zunächst ist beabsichtigt, den
beitragspflichtigen Anliegern Ablösungsverträge auf Grundlage des
Beschlussvorschlages zu unterbreiten. Durch Ablösungsvereinbarungen können die
Erschließungskosten frühzeitig refinanziert und das stets bestehende
Anfechtungsrisiko vermieden werden. Außerdem sind hierbei weniger strenge
Zahlungsvereinbarungen möglich, als wenn die Regelungen der Abgabenordnung
greifen.
Die
Aufwandsspaltung wird dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung
unterbreitet, um bei nicht vollständiger Ablösebereitschaft seitens der
Anlieger die Beitragserhebung per Bescheid zu ermöglichen. Eine längerfristige
Verzögerung der Aufwandsspaltung könnte aus rechtlichen Gründen erforderlich
sein, um einer rechtsmissbräuchlichen Grundstücksteilung zu begegnen.
Die zunächst auf
Grundlage des Ausschreibungsergebnisses berechneten Herstellungskosten und der
daraus resultierende Beitragssatz sind nach Vorliegen der Schlussrechnung des
Bauunternehmens angepasst worden (sh. Anlage). Es wird empfohlen, den
ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung
des jeweiligen Ausbaubeitrags
festzulegen.
Rh Jastram macht
deutlich, dass er sich über die Eigenanteile der Anlieger sehr erschrocken hat,
leider ist es in der finanziellen Lage der Städte nicht möglich auf die hohen
Straßenausbaubeiträge der Anlieger zu verzichten oder diese gering zu halten.
Rh Fröhlich
erklärt, dass die Mitglieder des Bauausschusses gerade aufgrund der Höhe einiger
Beiträge mit den Anliegern das Gespräch gesucht haben und geeignete
Finanzierungen beschlossen wurden.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Beitragssatz
zur Ablösung des Straßenausbaubeitrages für die Erneuerung der Innerortsstraße
„In Tiesmesland“ wird festgesetzt auf 1,92 (53842) € je m² Flächeneinheit nach
dem Vollgeschossmaßstab der städtischen Ausbaubeitragssatzung. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind Ablöseverträge auf der Basis
dieses Beitragssatzes anzubieten.