Sitzung: 17.12.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 8
Vorlage: 2/0512/2015
Der Entwurf des Haushaltes 2016 mit Stand vom 12.11.2015 wurde allen
Mitgliedern des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bereits übersandt.
Herr Kern stellt den Haushalt vor. Er erläutert, das dass Volumen des
Haushaltes 2016 im Ergebnishaushalt ca. 15,4 Mio € beträgt. Das bedeutet eine
Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 %. Im investiven Bereich
beabsichtigt die Samtgemeinde Elbtalaue eine Investition von 2,13 Mio €, das
sind ca. 1,2 Mio € mehr als im Jahr 2015. Diese Investitionen sind bereits in
den zuständigen Fachausschüssen vorberaten und so empfohlen worden.
In den überwiegenden Bereichen des Haushaltes sind keine großen Änderungen
zu 2015 zu verzeichnen. Jedoch gibt es eine gravierende Änderung. Erstmalig ist
im Haushalt der Samtgemeinde eine einheitliche Samtgemeindeumlage festgesetzt.
Diese ist durch Beschluss des Rates auf einheitlich 49 % Punkte festgesetzt und
dient zur Finanzierung des Gesamthaushaltes.
Herr Kern erläutert anhand von Beispielen, dass eine 49 %-Regelung
gerechtfertigt ist und eine Festsetzung auf 48 % nicht ausreichend ist, um den
Haushalt der Samtgemeinde zu finanzieren. Dieser muss bekanntlich kumuliert mit
allen Mitgliedsstädten und –gemeinden ausgeglichen sein.
Als Gründe für die erhöhte Festsetzung nennt Herr Kern die erhöhten
Betriebskostenzahlungen für die Kindertageseinrichtungen bedingt auch durch
höhere Gruppenzahlen sowie die Umwandlung der Spielkreise in Gusborn und
Langendorf in Kindergärten, hier entstehen im Jahr 2016 ca. 70.000 €
Mehrkosten. Als weiterer Baustein wird die Weiterführung der Schulsozialarbeit
genannt. Derzeit gibt es keine Aussage seitens des Landes über finanzielle
Beteiligungen. Der Haushalt wird hier mit ca. 48.000 € belastet.
Die Personalaufwendungen steigen um 319.000 €, dass sind 5,8 %. Diese
ergeben sich neben der normalen Steigerung aufgrund tariflicher Regelungen auch
aus der Einstellung von zusätzlichem Personal für die Besetzung von längeren
krankheitsbedingten Ausfällen. Desweiteren ist eine zusätzliche Technikerstelle
geschaffen worden. Diese ist dem Aufgabenumfang geschuldet, der für die
Mitgliedsstädte und –gemeinden durchgeführt wird. Weiterhin sind die Arbeitszeiten
der Schulsekretärinnen angepasst worden.
Herr Kern erläutert weiter, dass nach Beschluss des Rates im November
2015 die Gemeinden zur Festsetzung der Samtgemeindeumlage angehört wurden. Die
Gemeinde Damnatz und die gemeinde Neu Darchau haben hierzu Stellung genommen.
Beide Gemeinden erwägen eine Festsetzung auf 48 % Punkte.
Die Gemeinde Damnatz geht davon aus, dass durch die Steuerkraft der
Gemeinden eine entsprechende Einnahme bei der Samtgemeinde als
Gegenfinanzierung als ausreichend erscheint. Aus den oben genannten Gründen ist
dieses jedoch nicht ausreichend.
Die Gemeinde Neu Darchau führt die Einschränkung des Winterdienstes an,
die die Samtgemeinde bereits angekündigt hat. Diese führt lt. Aussage der
Gemeinde Neu Darchau zu Mehrbelastungen der Gemeinden. Dieses ist jedoch nicht
so, denn die Einschränkung des Winterdienst bezieht sich auf die seinerzeit
noch von der Samtgemeinde Hitzacker festgelegten zusätzlichen Arbeiten. Die
gesetzlich vorgegebenen Regelungen bleiben unberührt. Die Gemeinde Neu Darchau
ist weiterhin der Ansicht, dass durch Organisationsänderungen des
Gremiendienstes 2 Stellen eingespart werden könnten, die zur Entlastung des
Haushaltes führen können.
Hierzu erklärt Herr Kern, dass die Samtgemeinde ihre Dienstleistungen
allen Gemeinden in diesen Bereichen anbietet. Diese sind über die
Samtgemeindeumlage finanziert und in der Hauptsatzung sowie im
Neubildungsvertrag verankert. Sollte es hier Änderungsbedarf geben, so sind
diese nach Vorliegen von Untersuchungsergebnissen neu zu fassen. Eine
Auswirkung auf das Haushaltsjahr 2016 ist dadurch noch nicht zu erwarten.
Desweiteren sind von der Gemeinde Neu Darchau angeführt worden, dass die
freiwilligen Leistungen nach wie vor zu hoch ausfallen. Im Haushaltsjahr 2016
hat die Samtgemeinde Elbtalaue freiwillige Aufgaben in Höhe von 372.500 €
eingeplant, das sind 2,42 % der gesamten Aufwendungen.
Herr Kern weist nochmals daraufhin, dass in dieser Summe auch die
Förderung des Tourismus enthalten ist, die von den Gemeinden auf die
Samtgemeinde übertragen worden ist.
Um eine Senkung der Umlage auf 48 % zu erzielen, müssten weitere
Einsparungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 113.000 € vorgenommen werden,
dieses ist derzeit nicht möglich.
Im Bereich der Investitionen spricht Herr Kern folgende Projekte an:
-
Schulstandort Gusborn mit ca. 1,14 Mio € (Förderung
aus dem kommunalen Investitionsgesetz)
-
Planungskosten für den Neubau GS Hitzacker (Planjahr
2017) i.H.v. ca. 180.000 €
-
Fahrzeuge und Geräte im Bereich Brandschutz i.H.v.
ca. 500.000 €
Alle Maßnahmen sind
durch entsprechende Beschlüsse hinterlegt.
Kreditaufnahmen in
Höhe von 536.800 € sind für die Investitionen notwendig.
Damit diese
genehmigt werden können ist es erforderlich einen ausgeglichenen Haushalt
vorzulegen.
Die Tilgungen betragen
im Haushaltsjahr 2016 rund 762.200 €. Eine Neuverschuldung tritt nicht ein, die
Schulden können leicht abgebaut werden.
Liquiditätskredite
sind in der Haushaltssatzung in Höhe von 10,1 Mio € festgesetzt.
Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass der Haushalt 2016 allen rechtlichen Regelungen und
den Vorgaben des Zukunftsvertrages entspricht.
Stellv. SgBgm Hanke
erklärt für die UWG-Fraktion die grundsätzliche Zustimmung.
Er hält die
einheitliche Sg-Umlage zwar für gut, bemängelt aber die nachträgliche Anhörung
der Gemeinden, deren Handlungsfähigkeit weiter eingeschränkt wird. Die
Investitionen in Bildung, Schulen und Kindertageseinrichtungen wird als sehr
positiv bewertet. Die Steigerung im Bereich der Personalkosten muss kritisch
betrachtet werden. Stellv. SgBgm Hanke hinterfragt die Pro-Kopf-Verschuldung
und bittet, das Controlling in Zukunft stringenter zu verfolgen. Desweiteren
bittet er um Auskunft, wie der Stand der Dinge in Sachen Verkauf Verdo ist.
Laut Aussage von
Herr Kern beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.14/01.01.15
467,13 €. Zum
Vergleich: die Verschuldung am 31.12.06/01.01.07 betrug 517,46 €.
In Bezug auf das
Verdo erläutert Herr Kern, dass es sich hier zwar um freiwillige Leistung
handelt, allerdings gibt es vertragliche Verpflichtungen
(Gesellschaftervertrag), die einzuhalten sind. Es ist vorgesehen, im Jahr 2016
einen Käufer zu finden, sollte dies gelingen, so wird sich dies ohnehin
haushaltstechnisch erst ab dem Jahr 2017 auswirken.
Stellv. SgBgm Zühlke
erläutert für die SPD-Fraktion, dass die Investitionen im Bereich Bildung und
Soziales ebenfalls sehr begrüßt werden. Dennoch wird sehr kritisiert, dass sich
das Land aus der Finanzierung der Schulsozialarbeit zurückgezogen hat.
Er mahnt ebenfalls
das Controlling an. Dieses sei unabdingbar, damit auch die Handlungsfähigkeit
im laufenden Jahr geprüft werden kann. Dieses sollte dem zuständigen
Fachausschuss AIZE obliegen, ist aber bisher nicht ausreichend wahrgenommen
worden. Desweiteren sollte seiner Meinung nach der gesamte Haushalt ebenfalls
über den für Finanzen zuständigen Ausschuss vorberaten werden, es sei nicht
ausreichend in den einzelnen Fachausschüssen die Einzelprodukte vorzuberaten
und dann das Gesamtwerk in Zahlen vorzulegen. Es müsse der Gesamthaushalt
betrachtet werden.
Zur
Kostentransparenz macht er den Vorschlag, die Kosten für die Protokollführung
zu ermitteln und allen Mitgliedsgemeinden und –städten nach einem festgelegten
Kostensatz in Rechnung zu stellen. An so einem Beispiel könnte geprüft werden,
ob dies zur Senkung der Umlage führen könnte. Dieses gilt es durch die
Verwaltung zu prüfen.
Stellv. SgBgm Zühlke
erklärt, dass sich die SPD-Fraktion in Abwägung von zustimmbaren und
ablehnenden Argumenten für und gegen den Haushaltsentwurf der Stimmen enthalten
wird.
Rf Unterste-Wilms
betont für die SOLI-Fraktion die ausdrückliche Zustimmung zum Haushaltsentwurf.
Die Fraktion begrüßt die Festlegung des einheitlichen Umlagesatzes. Rf
Unterste-Wilms macht deutlich, dass es zwar positiv ist, dass die freiwilligen
Aufwendungen gesunken sind, jedoch sollte hieran nicht weiter gespart werden,
denn viele Dinge, die hiermit finanziert werden sind notwendig. Ein
Handlungsspielraum sollte aufrechterhalten werden.
Rh Flindt bekundet
auch für die CDU-Fraktion die Zustimmung zum vorgelegten Haushalt.
Die Schwerpunkte in
Sachen Bildung, Schulen und Feuerwehren sind berücksichtigt und werden für
wichtig erachtet.
Rh Schultz erwähnt,
dass auch die Fraktion Bürgerliste dem Haushalt zustimmen wird.
Er bittet dennoch
darum, im kommenden Jahr alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Senkung der
Umlage zu erzielen. Es sollten daher alle Möglichkeiten, die bereits
angesprochen wurden, nochmals durchdacht und geprüft werden.
Stellv. RV Mertins
hinterfragt die Aussicht auf eine finanzielle Beteiligung des Landes in Bezug
auf die Beteiligung bei der Schulsozialarbeit.
SgBgm Meyer
erwidert, dass dahingehend keine Aussagen bekannt sind.
Er erwähnt, dass das
Thema Controlling im kommenden Jahr verstärkt aufgegriffen wird. Er schlägt vor
darüber nachzudenken, ob hierfür in der nächsten Legislaturperiode ein eigener
Ausschuss gebildet werden könnte.
Stellv. RV Mertins
hinterfragt weiterhin, ob für den Fall, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) die
Klage gegen die Samtgemeindeumlage gewinnt, zunächst ein Nachtragshaushalt für
2015 aufgestellt werden muss und sich dadurch der Haushalt 2016 möglicherweise
verschieben wird.
Herr Kern erläutert
hierzu folgendes:
Die Klage der Stadt
Hitzacker (Elbe) bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2015. Eine Klage beinhaltet
immer Risiken. Die Samtgemeinde Elbtalaue ist in solchen fällen gesetzlich
verpflichtet Rückstellungen zu bilden. Dieses ist erfolgt. Im Falle eines
Unterliegens werden die zu leistenden Zahlungen aus den Rückstellungen 2015
erfolgen. Das Haushaltsjahr 2016 wird dadurch nicht belastet.
Stellv. RV
Bodendieck erwähnt, dass der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes, der ja Bestandteil des Haushaltsplanes ist,
zugestimmt hat. Er macht darauf aufmerksam, dass im Laufe des Jahres 2016 der
Eigenbetrieb weniger Mitarbeiter haben wird, was zu weniger Auftragsabarbeitung
führen wird. Demzufolge werden sich die Einnahmen für den Eigenbetrieb
reduzieren. Weitere Umsatzrückgänge sind vorprogrammiert, wenn die Stadt
Hitzacker (Elbe) weniger bzw. keine Aufträge an den Eigenbetrieb vergibt, da
sie vorhat, eigenes Personal einzustellen und zu beschäftigen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Haushaltsplan 2016 wird beschlossen
Einstimmig
beschlossen
Ja 20
Enthaltung 8
b) Das Haushaltssicherungskonzept wird
beschlossen
Einstimmig
beschlossen
Ja 21
Enthaltung 7
c) Das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird
beschlossen
Einstimmig
beschlossen
Ja 20
Enthaltung 8