Sitzung: 21.12.2015 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0336/2015
Der Jahresabschluss
2012 wurde am 09.06.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.06.2015 erstellt.
Die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem
Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch
befriedigend zu bezeichnen. Der
Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und
vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der
Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den unter Punkt
4 im Prüfbericht abgefassten Punkten, handelt es sich um allgemeine Hinweise,
die keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordern.
Für die Abgrenzung
zwischen Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationen (=Anlässe, die regelmäßig
wiederkehren) soll ab dem Haushaltsjahr 2016 ein gesondertes Sachkonto
eingerichtet werden, um diese von den Verfügungsmitteln abzugrenzen. Bis dahin
werden die entstehenden Kosten unter dem Sachkonto für Öffentlichkeitsarbeit
abgefasst.
Bgm Schulz
erläutert, dass ursprünglich für das Haushaltsjahr 2012 geplant war eine
„schwarze 0“ zu schreiben. Aufgrund von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an
der gemeindeeigenen Wohnung sowie Rückzahlungen von Gewerbesteuerbeträgen ist
ein Defizit entstanden. Trotzdem kann die finanzwirtschaftliche Lage der
Gemeinde als gut beztrachtet werden.
Frau Behrend nimmt
Stellung zu den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfbericht. Hier
gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Verwendung von Verfügungsmitteln,
diese sind aber mit dem RPA diskutiert worden.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6
Enthaltung 1
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von -4.136,42 € wird in das Folgejahr
übertragen.
d)
Einstimmig
beschlossen
Ja 6