Der Jahresabschluss 2012 wurde am 09.06.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.06.2015 erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch befriedigend  zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den unter Punkt 4 im Prüfbericht abgefassten Punkten, handelt es sich um allgemeine Hinweise, die keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordern.

Für die Abgrenzung zwischen Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationen (=Anlässe, die regelmäßig wiederkehren) soll ab dem Haushaltsjahr 2016 ein gesondertes Sachkonto eingerichtet werden, um diese von den Verfügungsmitteln abzugrenzen. Bis dahin werden die entstehenden Kosten unter dem Sachkonto für Öffentlichkeitsarbeit abgefasst.

 

Bgm Schulz erläutert, dass ursprünglich für das Haushaltsjahr 2012 geplant war eine „schwarze 0“ zu schreiben. Aufgrund von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der gemeindeeigenen Wohnung sowie Rückzahlungen von Gewerbesteuerbeträgen ist ein Defizit entstanden. Trotzdem kann die finanzwirtschaftliche Lage der Gemeinde als gut beztrachtet werden.

 

Frau Behrend nimmt Stellung zu den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfbericht. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Verwendung von Verfügungsmitteln, diese sind aber mit dem RPA diskutiert worden.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6

 

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6      Enthaltung  1

 

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von -4.136,42 € wird in das Folgejahr übertragen.

d)       

Einstimmig beschlossen

Ja  6