Bgm Schulz teilt mit, dass am 4. November d. Mt. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg in Sachen Bebauungsplan Biogasanlage verhandelt wurde. Aufgrund von Verfahrensmängeln ist die Gemeinde in dem Rechtsstreit unterlegen. Ein neuer Bebauungsplan ist aufzustellen.

Stellv. Bgm A. Beutler merkt hierzu an, dass seiner Ansicht nach zunächst kein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden sollte. Hier ist zunächst festzustellen, wer diesen fehlerhaften Bebauungsplan erarbeitet hat. Eventuell sind Regressansprüche gegen den Planer möglich.

Bgm Schulz weist auch darauf hin, zunächst den Kommunalen Schadenausgleich in Anspruch zu nehmen.