Bgm Schulz berichtet, dass eine Eiche in Mützingen vor dem Grundstück Tiede nach Freigabe durch die untere Naturschutzbehörde gefällt werden kann. Grund für diese Maßnahme ist, dass von diesem Baum nicht unerhebliche Gefahren ausgehen. So sind wiederholt große Äste abgebrochen. In einem Fall wurde das anliegende Gebäude beschädigt. Hierdurch stellt der Baum auch eine Gefährdung für den Verkehr auf der Dorfstraße dar. Weiterhin sind bereits Schäden im Fundamentbereich des anliegenden Gebäudes erkennbar.

Die Kosten für die Fällung betragen ca. 1.400 €, da der Baum von ober abzutragen ist.