Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0303/2015
Herr Hesebeck
erklärt, dass mit Schreiben vom 28.05.2015 Herr Schneeberg, Hitzacker (Elbe),
Interesse am Kauf des Flurstückes 3/33, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, sowie an
einer Teilfläche aus dem Flurstück 3/34, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, bekundet
hat. In dem genannten Schreiben bittet Herr Schneeberg um Mitteilung der
Grundstücksgröße sowie des Kaufpreises. Bei einem Erwerb der genannten Flächen
würde sich Herr Schneeberg verpflichten, auf seine Kosten die Reste der
Riesenkastanie zu beseitigen, zwei Info-Tafeln mit der Historie der
Riesenkastanie aufzustellen, und zwar eine Tafel auf dem Platz der ehemaligen
Riesenkastanie und eine Tafel an dem Zögling der Riesenkastanie.
Der Bodenrichtwert (Gutachterausschuss) liegt in diesem
Bereich bei 38,00 Euro für Grundstücke in einer Größe von 1.000 m². Da die
Grundstücke jedoch nur 500 m² bzw. 79 m² betragen, muss hier eine Umrechnung
nach dem Umrechnungskoeffizienten erfolgen, demnach liegt der Preis pro m² bei
42,18 Euro.
Für das Grundstück 3/34 hat es in den Jahren 2010/2011 eine Förderung gegeben. Die
sich aus dem Förderbescheid ergebenen Verpflichtungen und Fristen sind dem
Käufer im Rahmen eines möglichen Kaufvertrages
aufzuerlegen.
Die Empfehlungen aus dem Fach- sowie dem Verwaltungsausschuss
lauten, dass das Flurstück 3/33 der Gemarkung Hitzacker,
Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 3/34
der Gemarkung Hitzacker (Grundstück Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe
von ca. 500 m² nicht zum Kauf angeboten werden.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Das Flurstück 3/33
der Gemarkung Hitzacker, Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine
Teilfläche aus dem Flurstück 3/34 der Gemarkung Hitzacker (Grundstück
Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe von ca. 500 m² werden nicht verkauft.