Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Hesebeck erklärt, dass mit Schreiben vom 28.05.2015 Herr Schneeberg, Hitzacker (Elbe), Interesse am Kauf des Flurstückes 3/33, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, sowie an einer Teilfläche aus dem Flurstück 3/34, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, bekundet hat. In dem genannten Schreiben bittet Herr Schneeberg um Mitteilung der Grundstücksgröße sowie des Kaufpreises. Bei einem Erwerb der genannten Flächen würde sich Herr Schneeberg verpflichten, auf seine Kosten die Reste der Riesenkastanie zu beseitigen, zwei Info-Tafeln mit der Historie der Riesenkastanie aufzustellen, und zwar eine Tafel auf dem Platz der ehemaligen Riesenkastanie und eine Tafel an dem Zögling der Riesenkastanie.

 

Der Bodenrichtwert (Gutachterausschuss) liegt in diesem Bereich bei 38,00 Euro für Grundstücke in einer Größe von 1.000 m². Da die Grundstücke jedoch nur 500 m² bzw. 79 m² betragen, muss hier eine Umrechnung nach dem Umrechnungskoeffizienten erfolgen, demnach liegt der Preis pro m² bei 42,18 Euro.

 

Für das Grundstück 3/34 hat es in den  Jahren 2010/2011 eine Förderung gegeben. Die sich aus dem Förderbescheid ergebenen Verpflichtungen und Fristen sind dem Käufer im Rahmen eines möglichen Kaufvertrages  aufzuerlegen.

 

Die Empfehlungen aus dem Fach- sowie dem Verwaltungsausschuss lauten, dass  das Flurstück 3/33 der Gemarkung Hitzacker, Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 3/34 der Gemarkung Hitzacker (Grundstück Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe von ca. 500 m² nicht zum Kauf angeboten werden.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Das Flurstück 3/33 der Gemarkung Hitzacker, Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 3/34 der Gemarkung Hitzacker (Grundstück Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe von ca. 500 m² werden nicht verkauft.