Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 2/0478/2015
Herr Kern
erläutert, dass der Jahresabschluss 2012 am 05.01.2015 endgültig aufgestellt
wurde. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow,
hat den Prüfbericht am 31.07.2015 erstellt.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind wie folgt entstanden:
Ergebnishaushalt
Budget |
Ansatz |
Ergebnis |
Üpl./apl. |
0
Verwaltungsvorstand |
-200.300,00 |
-209.521,15 |
9.221,15 |
4 Bürgerservice |
-9.000,00 |
-11.857,17 |
2.857,17 |
61201 sonst.
allgem. Finanzwirtschaft (Kasse) |
+16.500,00 |
-984,85 |
17.484,85 |
Die Überschreitung im Budget 0 ist an verschiedenen Stellen (AZH, VERDO,
Marketing) entstanden. Es handelt sich um eine Mehrzahl von kleineren Beträgen.
Im Budget 4 ist die Überschreitung durch die Durchführung der Märkte,
insbesondere durch Strom-und Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese
Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde
genehmigt.
Im Budget 61201 konnten die geplanten Zinserträge aufgrund der
abfließenden Liquidität nicht annähernd erreicht werden. Außerdem mussten mehr
Liquiditätskreditzinsen gezahlt werden.
Investitionen:
Budget 3
Ansatz
und alte Rest: 2.663.279,73
Euro
Ausz.
und neue Reste 2.736.433,63
Euro
überplanmäßig 73.153,90 Euro
Begründung: Mehrkosten ISEK, Aufwertung des
Weinbergs sowie kleinere Überschreitungen.
Für die Maßnahme ISEK: Aufwertung des Weinberges gibt es jedoch 132.000
Euro höhere Zuweisungen, die nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt
werden. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat diese geänderte Finanzierung am
03.02.2012 beschlossen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum
angesichts des vierten in Folge erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines
Bedarfs an Liquiditätskrediten, der zum Ende des Haushaltsjahres den
Höchstbetrag nach der Satzung deutlich überstieg, als nicht mehr
zufriedenstellend zu bezeichnen. Positiv anzumerken ist allerdings, dass im
Vergleich mit den Vorjahren eine deutliche Verringerung des Jahresfehlbetrages
verzeichnet werden konnte und die investiven Kredite nach wie vor nur einen
geringen Umfang einnehmen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss
sowie der Entlastung des Stadtdirektors
gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
StDir Meyer
verlässt für die Abstimmung den Ratstisch.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
13 Ja 1 Nein
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
8 Ja 1 Nein 6 Enthaltung
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 74.168,75 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus
dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.923,58 Euro werden in das Folgejahr
vorgetragen.
13 Ja 1
Enthaltung
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt und den überplanmäßig in Anspruch genommenen
Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt werden zugestimmt.
13 Ja 1
Enthaltung