Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Herr Kern erläutert, dass der Jahresabschluss 2012 am 05.01.2015 endgültig aufgestellt wurde. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 31.07.2015 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Überplanmäßige Aufwendungen sind wie folgt entstanden:

 

Ergebnishaushalt

 

Budget

Ansatz

Ergebnis

Üpl./apl.

0 Verwaltungsvorstand

-200.300,00

-209.521,15

9.221,15

4 Bürgerservice

-9.000,00

-11.857,17

2.857,17

61201 sonst. allgem. Finanzwirtschaft (Kasse)

+16.500,00

-984,85

17.484,85

 

Die Überschreitung im Budget 0 ist an verschiedenen Stellen (AZH, VERDO, Marketing) entstanden. Es handelt sich um eine Mehrzahl von kleineren Beträgen.

Im Budget 4 ist die Überschreitung durch die Durchführung der Märkte, insbesondere durch Strom-und Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

Im Budget 61201 konnten die geplanten Zinserträge aufgrund der abfließenden Liquidität nicht annähernd erreicht werden. Außerdem mussten mehr Liquiditätskreditzinsen gezahlt werden.

 

Investitionen:

Budget 3

Ansatz und alte Rest:            2.663.279,73 Euro

Ausz. und neue Reste           2.736.433,63 Euro

überplanmäßig                             73.153,90 Euro

Begründung: Mehrkosten ISEK, Aufwertung des Weinbergs sowie kleinere Überschreitungen.

Für die Maßnahme ISEK: Aufwertung des Weinberges gibt es jedoch 132.000 Euro höhere Zuweisungen, die nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat diese geänderte Finanzierung am 03.02.2012 beschlossen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum angesichts des vierten in Folge erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines Bedarfs an Liquiditätskrediten, der zum Ende des Haushaltsjahres den Höchstbetrag nach der Satzung deutlich überstieg, als nicht mehr zufriedenstellend zu bezeichnen. Positiv anzumerken ist allerdings, dass im Vergleich mit den Vorjahren eine deutliche Verringerung des Jahresfehlbetrages verzeichnet werden konnte und die investiven Kredite nach wie vor nur einen geringen Umfang einnehmen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

StDir Meyer verlässt für die Abstimmung den Ratstisch.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

13 Ja      1 Nein

 

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

8 Ja        1 Nein   6 Enthaltung

 

c)       Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 74.168,75 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.923,58 Euro werden in das Folgejahr vorgetragen.

13 Ja                     1 Enthaltung

 

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt und den überplanmäßig in Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt werden zugestimmt.

13 Ja                     1 Enthaltung