Sitzung: 10.12.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 11/0501/2015
Gemäß § 1 Abs. 1
Satz 2 der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen wird Ratsmitgliedern für die Teilnahme an Sitzungen
unter anderem der Fraktionen und Gruppen (maximal 12 Sitzungen jährlich) 15,00
Euro Sitzungsgeld gewährt.
Die Berechnung des
Sitzungsgeldes für Sitzungen der Fraktionen und Gruppen erfolgt nach Vorlage
der Anwesenheitslisten im Gremiendienst der Samtgemeinde Elbtalaue. In der
Vergangenheit ist es vorgekommen, dass die Listen erst Monate nach der Sitzung
eingereicht wurden. Problematisch wird es, wenn Listen des Vorjahres erst im
März oder April des Folgejahres hergegeben werden. Dann können die Zahlungen
haushaltstechnisch nicht mehr im richtigen Haushaltsjahr verbucht werden,
sondern belasten als periodenfremde Ausgaben den Haushalt des laufenden Jahres.
Darüber hinaus
werden Anwesenheitslisten vorgelegt, denen für die Abrechnung erforderliche
Angaben fehlen. Die Listen müssen mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name
der Fraktion oder Gruppe
- Sitzungsort
- Sitzungsdatum
- Beginn
und Ende der Sitzung
- Teilnehmer
und deren Unterschriften
Der Gremiendienst
der Samtgemeinde Elbtalaue stellt entsprechende Blankolisten zur Verfügung.
Diese können bei Bedarf abgerufen werden.
Um eine zeitnahe
und korrekte Abrechnung zu ermöglichen werden die Vorsitzenden und
Stellvertreter der Fraktionen und Gruppen gebeten, Anwesenheitslisten mit den
erforderlichen Inhalten möglichst bald nach einer Sitzung an den Gremiendienst
zu übermitteln.
Der Rat hat diese
Information zur