Sitzung: 02.12.2015 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/0496/2015
Bgm Sperling
erläutert folgenden Sachverhalt:
Die
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und den Bürgermeister der
Gemeinde Jameln wurden letztmalig mit der am 02.07.2001 beschlossenen
Euroumstellungssatzung zum 01.01.2002 angepasst. Aus diesem Grund wird
empfohlen folgende Änderungssatzung zu beschließen:
1.
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates
Gemäß §§ §§ 10, 44,
54, 55 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom
17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der
Rat der Gemeinde Jameln in seiner Sitzung am 02.12.2015 folgende 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates beschlossen:
I.
Satzungsänderung:
- § 1
Satz 1 wird wie folgt geändert: 16,00 Euro wird durch 20,00 Euro ersetzt
- § 2
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 400,00 Euro wird durch 500,00
Euro ersetzt
- § 3
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: 6,00 Euro wird durch 8,50 Euro
ersetzt.
II.
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft
Finanzielle
Auswirkungen bei Beschlussfassung:
·
1.728,00 Euro
jährlich mehr Aufwandsentschädigungen/Jahr
·
ca. 200,00 Euro
für die Bekanntmachung der Satzung
Anlage zur Vorlage:
- Satzung inklusive
Einarbeitung der Änderung (kursiv markiert)
Bgm Sperling
erläutert, dass die Ratsmitglieder sich in der Vorbesprechung zur Sitzung für
eine Erweiterung der zu ändernden Punkte ausgesprochen haben.
Das Sitzungsgeld soll von 15,00 Euro auf 20,00 Euro erhöht werden und die
Aufwandsentschädigung des stellv. Bürgermeisters der nicht mit der
Verwaltungsvertretung beauftragt ist, soll von 60,00 Euro auf 80,00 Euro erhöht
werden.
Bgm Sperling erklärt, dass die Aufwandsentschädigungen in den anderen Gemeinden
etwa in der gleichen Höhe liegen.
Die Satzungsänderung wird um folgende
Punkte erweitert:
4. § 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
15,00 Euro wird durch 20,00 Euro ersetzt.
5. § 2 Absatz 3 Satz 1 wird wie
folgt geändert: 60,00 Euro wird durch 80,00 Euro ersetzt.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Gemeinderat Jameln folgenden
Beschluss:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen