Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bgm Sperling erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und den Bürgermeister der Gemeinde Jameln wurden letztmalig mit der am 02.07.2001 beschlossenen Euroumstellungssatzung zum 01.01.2002 angepasst. Aus diesem Grund wird empfohlen folgende Änderungssatzung zu beschließen:

 

1.       Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates

 

Gemäß §§ §§ 10, 44, 54, 55 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner Sitzung am 02.12.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates beschlossen:

 

I.                    Satzungsänderung:

 

  1. § 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 16,00 Euro wird durch 20,00 Euro ersetzt
  2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 400,00 Euro wird durch 500,00 Euro ersetzt
  3. § 3 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: 6,00 Euro wird durch 8,50 Euro ersetzt.

 

II.                  Inkrafttreten:

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         1.728,00 Euro jährlich mehr Aufwandsentschädigungen/Jahr

·         ca. 200,00 Euro für die Bekanntmachung der Satzung

 

Anlage zur Vorlage:

  • Satzung inklusive Einarbeitung der Änderung (kursiv markiert)

Bgm Sperling erläutert, dass die Ratsmitglieder sich in der Vorbesprechung zur Sitzung für eine Erweiterung der zu ändernden Punkte ausgesprochen haben.
Das Sitzungsgeld soll von 15,00 Euro auf 20,00 Euro erhöht werden und die Aufwandsentschädigung des stellv. Bürgermeisters der nicht mit der Verwaltungsvertretung beauftragt ist, soll von 60,00 Euro auf 80,00 Euro erhöht werden.
Bgm Sperling erklärt, dass die Aufwandsentschädigungen in den anderen Gemeinden etwa in der gleichen Höhe liegen.

Die Satzungsänderung wird um folgende Punkte erweitert:
4.            § 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: 15,00 Euro wird durch 20,00 Euro ersetzt.
5.            § 2 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: 60,00 Euro wird durch 80,00 Euro ersetzt.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat Jameln folgenden

 


Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen