Sitzung: 30.11.2015 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0525/2015
Sachverhalt:
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 11. November 2015 den Vertrag zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und dem
Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V." zur
Erfüllung der touristischen Aufgaben beschlossen.
Im §
9 ist geregelt, dass der Beirat sich
eine Geschäftsordnung gibt, die der Zustimmung des Samtgemeindeausschusses der
Samtgemeinde Elbtalaue bedarf. Die Geschäftsordnung hat folgenden Inhalt:
Geschäftsordnung
für den touristischen Beirat des Marketingvereins "ALMA Elbtalaue - Alle
machen Marketing e.V."
§ 1
Geltungsbereich
Nach §
9 Abs. 2 des Vertrages zur Erfüllung der touristischen Aufgaben zwischen der
Samtgemeinde Elbtalaue und dem Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle
machen Marketing e.V." gibt sich der Beirat eine Geschäftsordnung, die der
Zustimmung des Samtgemeindeausschusses
bedarf.
Zur
Durchführung der Sitzungen und Zusammenkünfte unter Wahrnehmung der Rechte und
Pflichten aus der Satzung des Marketingvereins gibt sich der Beirat die
nachfolgende Geschäftsordnung.
§ 2
Einberufung des Beirates
Die
Ladung des Beirates erfolgt durch die Geschäftsführung des Marketingvereines.
Diese stellt das Einvernehmen zu der Sitzung
mit der / dem Vorsitzenden
her.
Die
Ladungsfrist beträgt zwei Wochen.
Ort,
Zeit und Tagesordnung sind in der Einladung bekanntzumachen.
In
Eilfällen kann die Ladungsfrist auf 24 Stunden abgekürzt werden. In diesem
Falle ist ausdrücklich auf die Abkürzung der Ladungsfrist hinzuweisen.
Die
Ladung erfolgt schriftlich durch Brief, Telefax oder E-Mail.
Die
Frist gilt als gewahrt, wenn die Einladung am 17. Tag vor der Sitzung per Post
versandt oder am 15. Tag vor der Sitzung per Mail oder Fax versandt wurde.
Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschriften, Telefax-Verbindungen oder E-Mail-Adressen
umgehend der Geschäftsführung des Marketingvereins mitzuteilen.
Der
Ladung sind, sofern vorhanden, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
schriftliche Unterlagen beizufügen, die ggfs. nachgereicht werden können.
Der
Beirat tagt jährlich mindestens zwei mal. Wenn mindestens drei
Beiratsmitglieder es fordern, ist eine Sitzung einzuberufen.
Jedes
Mitglied des Beirates kann verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand
auf die Tagesordnung gesetzt wird. In dringenden Fällen kann die Tagesordnung
zu Beginn der Sitzung, wenn niemand
widerspricht, erweitert werden.
§ 3
Sitzungen und Sitzungsverlauf
Der
Beirat tagt nicht öffentlich.
Die
Anwesenheit von Fachberatern zu bestimmten Tagesordnungspunkten ist möglich.
Weder
für die Beiratsmitglieder noch für Fachberater werden Sitzungsgelder gezahlt.
Der
regelmäßige Sitzungsverlauf ist folgender:
a)
Eröffnung der Sitzung
b)
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
c)
Feststellung der Tagesordnung
d) Genehmigung
der Niederschrift über die vorhergegangene Sitzung
e)
Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten
Verhandlungspunkte
f) Berichte
g)
Anfragen
h)
Schließung der Sitzung
§ 4
Vorsitz, Stellvertretung und
Sitzungsleitung
Der
Beirat wählt eine Vorsitzende / einen
Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende / einen stellvertretenden
Vorsitzenden.
Die Sitzungen, Zusammenkünfte, Versammlungen
werden von der / dem Vorsitzenden , im Verhinderungsfall von der / dem stellvertretenden Vorsitzenden eröffnet,
geleitet und geschlossen.
Im
Falle der Verhinderung der / des
Vorsitzenden und der / des stellvertretenden Vorsitzenden wählen die erschienenen Beiratsmitglieder
aus ihrer Mitte eine Sitzungsleiterin / einen Sitzungsleiter.
Das
Gleiche gilt für Angelegenheiten, die die
Vorsitzende / den Vorsitzenden
persönlich betreffen. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die / der
Vorsitzende die Sitzungsleitung
abzugeben.
Der /
dem Vorsitzenden stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung
erforderlichen Befugnisse zu (z.B. Hausrecht).
Die /
der Vorsitzende wird jeweils für eine
Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Für die gleiche Dauer ist die Stellvertreterin / der Stellvertreter zu wählen. Scheidet die / der Vorsitzende oder die Stellvertreterin / der
Stellvertreter während seiner Amtszeit
aus, so wird in der nächsten Sitzung ein Ersatzmitglied für die verbleibende
Amtsperiode gewählt.
Ist das
entsandte Ratsmitglied aus dem Fachausschuss der Samtgemeinde die /der Vorsitzende, so ist nach Ablauf der
Wahlperiode eine Neuwahl der / des
Vorsitzenden erforderlich.
§ 5
Anträge
Anträge
zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung müssen
schriftlich, spätestens fünfzehn Tage
vor der jeweiligen Sitzung des Beirates bei der Geschäftsführung eingegangen
sein. Später eingegangene Anträge werden erst in der darauffolgenden Sitzung
behandelt.
§ 6
Worterteilung und Rednerfolge
Zu
jedem Punkt der Tagesordnung ist eine Rednerliste aufzustellen. Die Eintragung
erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
Das
Wort zur Aussprache erteilt die / der
Vorsitzende. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der
Rednerliste.
Die / der Vorsitzende kann außerhalb der Rednerliste das Wort
ergreifen.
§ 7
Beschlussfähigkeit, Stimmrecht,
Abstimmung
Der Beirat ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die
anwesenden Mitglieder des Beirates
haben pro Kopf eine Stimme. Die
Übertragung der Stimmberechtigung für Nichtanwesende per schriftlicher
Vollmacht ist möglich. Die schriftliche Vollmacht ist vor Beginn der Sitzung
vorzulegen. Die Mitglieder können höchstens zwei Stimmen auf sich vereinigen.
Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals
durch die Antragstellerin / den
Antragsteller zu verlesen. Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist
über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen.
Abstimmungen erfolgen offen.
Die namentliche Abstimmung erfolgt durch
Namensaufruf. Die Namen der Abstimmenden und ihre Entscheidungen sind im
Protokoll festzuhalten.
Soweit die Geschäftsordnung nichts anderes
bestimmt, entscheidet bei allen Abstimmungen die einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen; wobei Stimmengleichheit Ablehnung bedeutet. Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
§ 8
Wahlen
Wahlen
werden nur durchgeführt, wenn es die Geschäftsordnung erfordert. Sie müssen auf
der Tagesordnung stehen und somit bei der Ladung bekannt gegeben worden sein.
Gewählt
ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Beirates gestimmt hat.
Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter
Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist jene Person gewählt, für die am meisten
Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang
Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Geschäftsführung zu ziehen
hat.
Das
Wahlergebnis ist durch eine Wahlleiterin /
einen Wahlleiter festzustellen und von ihm bekanntzugeben. Das Ergebnis
und die Gültigkeit sind im Protokoll festzuhalten.
Gewählt
wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt,
wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitgliedes des Beirates ist
geheim zu wählen.
§ 9
Sitzungsprotokolle
Über
alle Sitzungen sind Protokolle zu führen, die den wesentlichen Inhalt der
Sitzung wiedergeben sollen. Sie sind von
der / dem Vorsitzenden und von der Geschäftsführung zu unterzeichnen.
Das
Protokoll ist innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung per E-Mail oder per
Post an die Beiratsmitglieder zu übersenden.
Das
Protokoll ist in der nächsten Sitzung zu
genehmigen.
§ 10
In-Kraft-Treten
Die
Geschäftsordnung tritt nach Zustimmung
durch den Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue in Kraft.
Sollte
die Änderung der Geschäftsordnung erforderlich werden, tritt diese ebenfalls
erst nach Zustimmung durch den
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue in Kraft.
Dannenberg
(Elbe), den ............................
Ratsherr Dehde
schlägt vor, den § 3 der Geschäftsordnung um die Formulierung „Die Einladung
erfolgt Ratsöffentlich“ zu erweitern. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem
Vorschlag einstimmig zu.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den touristischen Beirat des Marketingvereins "ALMA
Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V." wird beschlossen.