Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 3 der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR bestellt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates, zu denen auch eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten gehört.

Vor der Bestellung durch den Samtgemeinderat wird gemäß § 6 Abs, 7 der Unternehmenssatzung von den Bediensteten des Unternehmens der/die Vertreter/in der Bediensteten entsprechend der Regelung des § 113 e Abs. 4 und 5 NGO i.V. mit § 110 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) gewählt.

Diese Wahl wurde durchgeführt. Gewählt wurde Herr Bernd-Peter Spranz, Vertreterin: Frau Jenny Bannör. Da Frau Jenny Bannör im Sommer 2014 in den Mutterschutz gegangen war, wurde am 22.09.2014 Herr Michael Scholz zum stellv. Mitglied des Verwaltungsrates bestellt.

Nach Rückkehr aus dem Mutterschutz ist nun durch die Bestellung von Frau Bannör die sich aus der Wahl ergebende Reihenfolge wieder herzustellen.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. 3 der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird Frau Jenny Bannör zum stellv. Mitglied des Verwaltungsrates bestellt.