Sitzung: 30.11.2015 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2/0450/2015/1
Sachverhalt:
Siehe anliegenden
Antrag des Rh. Guhl (UWG)
Anmerkung der Verwaltung:
Die dem Antrag des
Rh. Guhl zugrundeliegende Tabelle ist eine Anlage der Verfügung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015 inclusiv Bericht an das Niedersächsische
Ministerium des Innern mit dem Ziel, nachzuweisen, dass durch die Zahlung der
Entschuldungshilfe die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind und ab 2016 eine
einheitliche Samtgemeindeumlage erhoben werden darf. In dieser Verfügung ist
ausdrücklich erwähnt, dass es sich zum einen um imaginäre Zahlen handelt und
zum anderen der Unterschied zwischen den beiden Alt-Samtgemeindebereichen
systembedingt durch die Umrechnung auf eine Pro-Kopf-Verschuldung beruht.
Der Unterschied im
Samtgemeindebereich Lüchow (Wendland) ist durch diese Systematik noch größer.
Diese Verfügung
wurde bereits per Mail am 07.01.2015 den Mitgliedern des Samtgemeindeausschuss
sowie den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden übermittelt.
Ratsherr Dehde
empfiehlt dem Ausschuss zur Sachverhaltsklärung folgende vier Punkte:
- Auf
welchen Zeitpunkt es nach Auffassung der Samtgemeindeverwaltung darauf
ankommt, entsprechend gegen die Ungleichbehandlung der Gemeinden
vorzugehen.
- Was
bedeutet das konkret an
Rückzahlungsansprüchen der Gemeinden die überzahlt haben.
- Vorlage
der Fundstellen und entsprechenden Aufzeichnungen wo es in den Haushalten dargelegt worden
ist.
- Zusage der Samtgemeinde, dass während der Prüfung
des Sachverhaltes keine Fristeneinrede geltend gemacht wird.
Nach ausführlicher
Diskussion kommt der Ausschuss einstimmig zum Beschluss den Tagesordnungspunkt
zu vertagen.