Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Siehe anliegenden Antrag des Rh. Guhl (UWG)

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die dem Antrag des Rh. Guhl zugrundeliegende Tabelle ist eine Anlage der Verfügung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015 inclusiv Bericht an das Niedersächsische Ministerium des Innern mit dem Ziel, nachzuweisen, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind und ab 2016 eine einheitliche Samtgemeindeumlage erhoben werden darf. In dieser Verfügung ist ausdrücklich erwähnt, dass es sich zum einen um imaginäre Zahlen handelt und zum anderen der Unterschied zwischen den beiden Alt-Samtgemeindebereichen systembedingt durch die Umrechnung auf eine Pro-Kopf-Verschuldung beruht.

Der Unterschied im Samtgemeindebereich Lüchow (Wendland) ist durch diese Systematik noch größer.

Diese Verfügung wurde bereits per Mail am 07.01.2015 den Mitgliedern des Samtgemeindeausschuss sowie den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden übermittelt.

 

Ratsherr Dehde empfiehlt dem Ausschuss zur Sachverhaltsklärung folgende vier Punkte:

 

  1. Auf welchen Zeitpunkt es nach Auffassung der Samtgemeindeverwaltung darauf ankommt, entsprechend gegen die Ungleichbehandlung der Gemeinden vorzugehen.
  2. Was bedeutet das konkret  an Rückzahlungsansprüchen der Gemeinden die überzahlt haben.
  3. Vorlage der Fundstellen und entsprechenden Aufzeichnungen  wo es in den Haushalten dargelegt worden ist.
  4. Zusage der Samtgemeinde, dass während der Prüfung des Sachverhaltes keine Fristeneinrede geltend gemacht wird.

 

Nach ausführlicher Diskussion kommt der Ausschuss einstimmig zum Beschluss den Tagesordnungspunkt zu vertagen.