Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1

Stellv. AV Walter erläutert den Antrag von Bgm Mertins.

 

Aufgrund der meist spät im Jahr erteilten Haushaltsgenehmigung ist die Stadt Hitzacker (Elbe) daran gehalten lediglich ihre Pflichtaufgeben, sowie Aufträge aus vertraglichen Verpflichtungen heraus zu erfüllen. Die Durchführung bzw. die Auftragserteilung für bspw. die Grünanlagenpflege ist in dieser Zeit nicht möglich.

Aufgrunddessen ist zur Kompensierung die Einstellung von städtischen Mitarbeitern geplant. Zusätzlich ist eine Einsparung, aufgrund des geringen Stundenlohns gegenüber den Kommunalen Diensten Elbtalaue (KDE), zu erwarten.

Gemäß der Berechnung von Bgm Mertins belaufen sich die jährlichen Personalkosten auf

70.000 €. Die Kosten für die Erstausstattung von Arbeitsgeräten belaufen sich auf ca. 10.000 €. Der Stundenlohn ist mit 23,30 € / Std. kalkuliert.

Die genaue Aufstellung der Kosten ist in dem Antrag erläutert, welcher der Niederschrift beigefügt ist. 

 

Rh Guhl entgegnet, dass es sich bei den Arbeiten lediglich um unterstützende Arbeiten handeln kann, die „Haupttätigkeiten“ sind aufgrund der vorhandenen Geräte/Maschinen weiterhin durch die Kommunale Dienste Elbtalaue (KDE) zu erledigen.

 

Rh Zühlke ist die vorgelegte Berechnung zu willkürlich. Er zweifelt an der Berechnungsgrundlage, sowie der zu erzielenden Einsparung. Er hält für die Berechnung eine genaue Ermittlung der Gesamtarbeitsstunden, die die KDE für Stadt Hitzacker leisten, für zielführender.

 

Herr Donnerstag weist daraufhin, dass bei der Einstellung der Mitarbeiter auch ein Aufgabenkatalog erarbeitet werden muss, welche Aufgaben von den KDE auf die Mitarbeiter übergehen sollen. Nach dem Aufgabenübergang entfällt die Zuständigkeit des Fachdienstes 30. Für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung ist demnach eine klare Abgrenzung zwingend erforderlich. Eine Vermischung von Kompetenzen wäre nicht zielführend.

 

Herr Donnerstag gibt zu bedenken, dass bei Ausfall  des Personals (Krankheit, Urlaub, etc.) weiterhin die KDE mit den Arbeiten beauftragt werden müssen. Diese Kosten werden in dem Fall zusätzlich zu den Personalkosten abgerechnet.

 

Rh Zühlke erfragt wem die Dienstaufsicht der Mitarbeiter obliegt. Diese obliegt dem Stadtdirektor Jürgen Meyer, erwidert Herr Donnerstag.

 

AV Fröhlich ist der Meinung, dass bei einer Einstellung in jedem Fall eine Einsparung erzielt werden kann.

Er bittet die Verwaltung zu prüfen welche Arbeiten der KDE von den städtischen Mitarbeitern übernommen werden können.

Herr Donnerstag sagt die Prüfung zu. In diesem Zusammenhang hält Herr Donnerstag es für wichtig, dass die Aufgabengebiete in dem zu schließenden Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

 

Nach weiterer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) plant in den Haushalt 2016, für die Einstellung von bis zu zwei Mitarbeitern, 70.000 € ein. Zusätzlich werden 10.000 € für die Erstausstattung eingeplant.

Von den einzustellenden Mitarbeitern sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden:

 

- Grünflächenpflege
- Straßenreinigung
- Austausch von Verkehrszeichen
- Straßenkontrolle
- Spielplätze
- Ggfls. Unterstützung „Hagener Weg“
- Märkte
- Winterdienst