Rh Guhl erfragt die Zuständigkeitsregelung des Winterdienstes in der Stadt Hitzacker (Elbe).

Herr Donnerstag erläutert, dass die Zuständigkeit bei der Samtgemeinde Elbtalaue liegt.

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) wurde von der Samtgemeinde informiert, dass ab dem Winter 2015/2016 der Winterdienst lediglich für die gesetzlich notwendigen Bereiche (Schulbusverkehr und Gefahrenstellen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung) durchgeführt wird.

 

Stellv. AV Walter bemängelt die späte Unterrichtung der Stadt Hitzacker (Elbe).

 

Bei Bedarf kann der Winterdienst in allen übrigen Bereichen aber von der Stadt durchgeführt werden.

 

Rh Guhl spricht sich für eine Bürgerversammlung zu dem Thema aus.