Sitzung: 26.11.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0513/2015
Die Unterlagen für
die Vorberatung des Haushaltes 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung
2017-2019 liegen allen Ratsmitgliedern vor.
Bgm Beckmann
bemerkt im Vorwege, dass der Neubau der KITA noch nicht berücksichtigt werden
konnte, da die Planung der Samtgemeinde Elbtalaue dazu noch nicht weit genug
fortgeschritten sei.
Sollten in den nächsten Wochen konkrete Zahlen dazu vorliegen, muss entschieden
werden, ob diese in die Haushaltsberatung bzw. Beschluss evtl.
im Februar 2016 oder gar zu einem Nachtragshaushalt eingearbeitet werden
können.
Als Rückblick zum
Haushalt 2015 gibt Bgm Beckmann folgende Erläuterungen zu den größeren Aufwendungen:
Spielkreis Siemen, Dachisolierung und Eindeckung Boden 5.050,- €
Wurzelaufbrüche in Gusborn und Quickborn 6.500,-
€
Material f. Wirtschaftswege in Groß Gusborn, Weg „Düpe“ 1.981,- €
Material f. Wirtschaftswege in Klein
Gusborn 2.200,-
€
Zuschuss an den SSV Gusborn 2.000,-
€
Anschaffung eines Schneeschildes 2.600,-
€
Straßenlampe in Quickborn 1.300,-
€
Schneiden von Büschen im Wegebereich 705-, €
Zum Ausblick auf
den Haushalt 2016 führt er aus, dass die Samtgemeinde- und die Landkreisumlage zu den größeren Aufwendungen
zählen.
Sachbearbeiterin Frau Behrends erläutert zu
den Vorberatungen zum Haushaltsplanentwurf
2016 die möglichen Haushaltsveränderungen.
Auf Nachfrage von Rh Struck führt Frau Behrends aus, dass bisher der Vorbericht
zum Haushaltsplan zu den Vorberatungen nicht vorgelegt wurde, sondern erst zur
Beschlussfassung.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird mit einem Defizit in Höhe von 8.300,- € gerechnet;
es sind aber noch Veränderungen möglich, so dass sich das Defizit verringern
wird oder der Haushalt ausgeglichen werden kann.
Auf Nachfrage von Rh Burmester zu möglichen Konsequenzen im Hinblick auf den
Entschuldungsvertrag antwortet Frau Behrends, dass ein bestehendes Defizit in
den Folgejahren ausgeglichen werden muss. Da voraussichtlich mit Überschüssen
in den Jahren 2017 – 2019 zu rechnen ist, kann aus ihrer Sicht ein Ausgleich
erfolgen.
Im Anschluss spricht Frau Behrends alle Punkte an, bei denen es Änderungen zum
Haushalt 2015 gibt. Veranschlagte Beträge sind an die aktuellen Ist-Zahlen aus
dem Haushaltsjahr 2015 angepasst worden.
Nachfragen werden direkt von ihr beantwortet bzw. werden als Anmerkungen im
Protokoll aufgeführt.
Bei dem Produkt „11111 Gemeindeorgane“
wurden die Aufwendungen für Ehrungen, Jubiläen
u. Repräsentationen auf Wunsch des Rechnungsprüfungsamtes gesondert
dargestellt.
Klärungsbedarf besteht bei dem Sachkonto „Sozialversicherungsbeiträge auf
Aufwandsentschädigungen“. Lt. bisherigen
Ansätzen 2012 – 2014 wurden lt. Bgm Beckmann je 432,40 € gezahlt, so dass der
Ansatz von 900,- € zu hoch erscheint.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Rücksprache mit Frau Banz hat ergeben, dass Bgm Beckmann aufgrund seines Beamtenstatus einen Sonderfall
darstellt, da die Krankenversicherungsbeiträge und die
Rentenversicherungsbeiträge entfallen. Der bisherige Haushaltsansatz in Höhe
von 900,00 € ist zu hoch angesetzt. Er wird um 400,00 € auf 500,00 € reduziert.
Die Aufwendungen
bei dem Produkt „11180 Sonstiger Verwaltungsservice“, Versicherungen, sind
stark angestiegen. Es handelt sich um die Versicherungsbeiträge zu dem
Kommunalen Schadenausgleich und dem Gemeindeunfallversicherungsverband.
Auf Nachfrage von Rh Barge sagt Frau Behrends Erläuterungen im Protokoll zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Ergebnis 2014 setzt sich aus folgenden Buchungen
zusammen:
03.01.2014: Abschlag Kommunaler Schadensausgleich 2014 i.H.v. 325,00 €
28.01.2014:
Beitrag 2014 Gemeindeunfallversicherung i.H.v. 397,67
€
17.03.2014:
Endgültige Umlage 2013;Vorschußumlage 2014
Kommunaler Schadensausgleich i.H.v. 968,59 €
18.08.2014:
Erst. Beitrag Gemeinde-Unfallvers. 2014 i.H.v. -3,30 €
·
Das Ergebnis 2015 setzt sich aus folgenden Buchungen
zusammen:
07.01.2015: Abschlag Kommunaler Schadensausgleich 2015 i.H.v. 325,00
€
27.01.2015:
Beitrag 2015 Gemeindeunfallversicherung i.H.v. 777,54
€
17.04.2015: Endgült.Umlage 2014;
Vorschußuml.2015 Kommunaler Schadensausgleich i.H.v.
1.020,59 €
Zum Produkt „ 28100, Kulturpflege“ sind im Teilfinanzplan für 2014 rd. 3.000,-
aufgeführt.
Auf Nachfrage von Rh Struck sagt Frau Behrends hierzu
die Erläuterung im Protokoll zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Auszahlungen im Ergebnis 2014 (2.949,35 €) stellen Überschüsse aus
der Dorfwoche 2013 dar, die noch dem Haushaltsjahr 2013 zuzuordnen sind, aber
erst im Februar 2014 an diverse Vereine etc. ausgezahlt worden sind.
Das Produkt „36520 Kinderspielkreis (Betrieb)“ wird
aktuell so veranschlagt, als ob der Betrieb in 2016 durchgehend ist. Die Zahlen
wurden anhand der Kinderzahlen aktualisiert. Aus der Finanzplanung 2017-2019
wurde der Betrieb herausgenommen.
Die Erträge aus der Konzessionsabgabe Strom (Produkt 53100) sind allgemein
rückläufig, da sich die Abgabe nach dem Verbrauch richtet. Sinkt der Verbrauch,
sinkt auch die Konzessionsabgabe.
Hierzu wird es einen Vortrag von Herrn Dr. Horchelhahn auf der nächsten
Bürgermeister-Dienstversammlung am
01.12.2015 geben.
Die Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung und Straßenreinigung (Produkt
54500) sind stark rückläufig:
2011 13.800,- €
2012 10.800,- €
2013 3.413,- €
2014 3.415,- €
Die Abrechnungen 2015 sind noch nicht durchgängig gebucht.
Bei dem Produkt
55500 „Wirtschaftswege“ wurden 6.000,- € für die laufende Unterhaltung
veranschlagt.
Bei den geplanten Investitionen besteht ein Haushaltsrest i. H. v. 33.500,- €.
Für 2016 werden 16.500,- € veranschlagt, so dass 50.000,- € in den
Landwirtschaftlichen Wegebau investiert werden können.
Bgm Beckmann bemerkt hierzu, dass über die Mittelverwendung Vorschläge in der
nächsten Ratssitzung gemacht werden sollen.
Bei der
Liegenschaft Kinderspielkreis (Produkt 36521) ist zu bemerken, dass es Probleme
mit der Heizungsanlage gibt. Von der Fachfirma wurde geäußert, dass zunächst
weiterhin mit einer Funktion gerechnet werden kann, jedoch langfristig die
Erneuerung ansteht. Kosten i. H. v. ca. 15.000,- € wurden ermittelt.
Im Hinblick auf die
Entwicklung Neubau KITA müssen die weiteren Planungen abgewartet werden. Sollte
z. B. die Gemeinde Gusborn Bauherr werden, könnte die Liegenschaft Siemen zur
Finanzierung der KITA veräußert werden.
Für den möglichen Umzug des Spielkreises werden Investitionsmittel i. H. v.
20.000,- € eingeplant.
Bei den Ansätzen
für „Steuern, Allgemeine Zuweisungen“, gibt es größere Veränderungen, die von
Frau Behrends ausführlich erläutert werden. Die Entwicklungen bei der
Gewerbesteuer muss laufend angepasst werden. Der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ist stark eingebrochen.
Die Samtgemeindeumlage wird von 47 auf 49 % erhöht. Durch diese Faktoren fehlen
beim Produkt „Steuern, Allgemeine Zuweisungen“ insgesamt rund 34.600 €. Das ist
auch ein Hauptgrund dafür, dass aus dem ursprünglich geplanten Überschuss für
2016 in Höhe von 17.900,- € ein Defizit von 8.300 € wurde.
Bgm Beckmann hinterfragt die verbleibende
Laufzeit der derzeit laufenden Kredite. Eine Beantwortung in der Niederschrift
wird zugesagt.
Anmerkung der Verwaltung:
Kredite der Gemeinde Gusborn:
·
Darlehen bei der Volksbank Clenze-Hitzacker;
umgeschuldet am 02.07.2013 mit einer Summe von 27.268,16 €; aktueller Stand:
24.122,96 €; Zinsfestschreibung (2,37 %) bis 30.06.2023; Restbetrag am
30.06.2023: 11.929,13 €
Ursprungsdarlehen vom 22.05.2003 über 35.247,55 € bei
der Kreissparkasse Lüchow-Dannenberg, Ende der Zinsbindung: 30.06.2013
·
Darlehen bei der DG-HYP; umgeschuldet am 27.03.2007
mit einer Summe von 116.717,00 € und einem Zinssatz von 4,30 %; aktueller
Stand: 69.115,26 €; getilgt am 30.06.2024. Die Zinsbindung endet hier mit der
Tilgung des Darlehens zum 30.06.2024.
Zu den
Investitionen bittet Bgm Beckmann alle Ratsmitglieder um Recherchen und
Vorschläge zu der nächsten Ratssitzung. Insbesondere sollte ein Konzept über
die Wirtschaftswege erstellt werden.
Rh Burmester fragt, ob das Förderprogramm „FILE“ bekannt ist und evtl. für die
Gemeinde Gusborn in Frage kommt. Es geht dabei um die Förderung der ländlichen
Infrastruktur.
Bgm Beckmann nimmt
hierzu nochmals Kontakt mit der Verwaltung auf.
Rh Struck fragt
nach der Ausbaggerung der „Schweinekuhle“.
Rh Burmester
erwähnt, dass die Kosten für eine Baggerstunde 113,- € zzgl. An- oder Abfahrt
betragen.
Bgm Beckmann hat
Kontakt mit dem Landkreis aufgenommen. Die Gemeinde Gusborn hat diese Arbeiten
mehrfach durchgeführt, evtl. übernimmt der Landkreis das im kommenden Jahr.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2016 und der mittelfristigen
Finanzplanung 2017 – 2019 wird – einschließlich Änderungen – nach eingehender
Beratung zugestimmt.