Sitzung: 26.11.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: 30/0504/2015
Die allfein
Feinkost GmbH & Co. KG hat anliegenden Antrag auf Änderung des
Bebauungsplans Breeser Weg gestellt. Von der Firma allfein ist geplant eine
weitere Produktionslinie für die Fertigung von allergenfreien Sonderprodukten
einzurichten. Diese Versuchslinie wird an das bestehende Gebäude auf dem
Betriebsgrundstück „Breeser Weg 3“ angebaut. (siehe Anlage III der Vorlage)
Aufgrund der Erhöhung der Produktionskapazitäten wird die Anlage
genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die
Genehmigungsmöglichkeit einer solchen Anlage richtet sich aufgrund
vorgeschriebener Immissionswerte nach der Art der baulichen Nutzung. Im
rechtskräftigen B-Plan Breeser Weg ist gegenwärtig ein Gewerbegebiet (GE)
festgesetzt. Um die Genehmigungsvoraussetzungen für die o.g. Anlage zu
erreichen ist allerdings die Festsetzung Industriegebiet (GI) notwendig.
Zum Schutz der
umliegenden Grundstücke sind für dieses Gebiet Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.
In welcher Form diese in dem Bebauungsplan festgesetzt werden richtet sich nach
den tatsächlichen Immissionswerten; diese sind im Vorwege durch ein
Lärmgutachten (schalltechnische Untersuchung) zu ermitteln.
Das
Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne
die Erstellung eines Umweltberichts erfolgen.
FBL Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen
In der Beratung wird auf
die bestehenden Belastungen der Bewohner insbesondere durch Lärm im Bereich der
Bahnhofstraße hingewiesen und darauf, dass für die Beratung zusätzliche Informationen
über den Umfang der Betriebserweiterung, die heute zulässigen Grenzwerte für
Lärm und Geruch und die in Industriegebieten zulässigen Werte und die
Auswirkungen auf die Wohnnutzung im Flüchtlingscamp nicht vorliegen.
FBL Hesebeck erläutert, dass
im Bebauungsplan Grenzwerte für Immissionen und die Zulässigkeit und
Unzulässigkeit bestimmter Nutzungen festgesetzt werden können. Er sagt zu, die
Mengen und Werte des laufenden Betriebes abzufragen und die zulässigen
Grenzwerte vorzulegen.
Hinsichtlich des
Flüchtlingscamps erklärt er, dass die Wohnnutzung nach den bestehenden
Bauvorschriften nicht genehmigt ist.
Rh Herzog stellt einen
Antrag auf Geschäftsordnung und beantragt Vertagung.
Zur nächsten Sitzung sind die heutigen und die
geplanten Verarbeitungsmengen, die heutigen Grenzwerte für Lärm und Geruch und
die in Industriegebieten zulässigen Grenzwerte vorzulegen.