Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Die allfein Feinkost GmbH & Co. KG hat anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg gestellt. Von der Firma allfein ist geplant eine weitere Produktionslinie für die Fertigung von allergenfreien Sonderprodukten einzurichten. Diese Versuchslinie wird an das bestehende Gebäude auf dem Betriebsgrundstück „Breeser Weg 3“ angebaut. (siehe Anlage III der Vorlage) Aufgrund der Erhöhung der Produktionskapazitäten wird die Anlage genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Genehmigungsmöglichkeit einer solchen Anlage richtet sich aufgrund vorgeschriebener Immissionswerte nach der Art der baulichen Nutzung. Im rechtskräftigen B-Plan Breeser Weg ist gegenwärtig ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Um die Genehmigungsvoraussetzungen für die o.g. Anlage zu erreichen ist allerdings die Festsetzung Industriegebiet (GI) notwendig.

Zum Schutz der umliegenden Grundstücke sind für dieses Gebiet Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. In welcher Form diese in dem Bebauungsplan festgesetzt werden richtet sich nach den tatsächlichen Immissionswerten; diese sind im Vorwege durch ein Lärmgutachten (schalltechnische Untersuchung) zu ermitteln.

Das Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne die Erstellung eines Umweltberichts erfolgen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen

 

In der Beratung wird auf die bestehenden Belastungen der Bewohner insbesondere durch Lärm im Bereich der Bahnhofstraße hingewiesen und darauf, dass für die Beratung zusätzliche Informationen über den Umfang der Betriebserweiterung, die heute zulässigen Grenzwerte für Lärm und Geruch und die in Industriegebieten zulässigen Werte und die Auswirkungen auf die Wohnnutzung im Flüchtlingscamp nicht vorliegen.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass im Bebauungsplan Grenzwerte für Immissionen und die Zulässigkeit und Unzulässigkeit bestimmter Nutzungen festgesetzt werden können. Er sagt zu, die Mengen und Werte des laufenden Betriebes abzufragen und die zulässigen Grenzwerte vorzulegen.

Hinsichtlich des Flüchtlingscamps erklärt er, dass die Wohnnutzung nach den bestehenden Bauvorschriften nicht genehmigt ist.

 

Rh Herzog stellt einen Antrag auf Geschäftsordnung und beantragt Vertagung.

 

 

 

 


Zur nächsten Sitzung sind die heutigen und die geplanten Verarbeitungsmengen, die heutigen Grenzwerte für Lärm und Geruch und die in Industriegebieten zulässigen Grenzwerte vorzulegen.