Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

 

Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor.

Im Haushaltsplan 2014 waren neue Investitionen mit einem Umfang von insgesamt 1.179.200 € vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgte laut Haushaltsplanung weitgehend über Investitionszuweisungen Dritter.

 

Darüber hinaus sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 251.700,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 29.04.2014 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.

 

Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun zum 31.12.2015 aufzunehmen.

 

Das Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt. in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):

 

 

 

Zinsbindungs-

frist in Jahren

Zinssatz

jährl. Zinsbetrag

2016 in €

jährl.Tilg.-betrag 2016 in €

Jahres-leistung

5

0,88 %

2.206,64

2.525,32

4.731,96

10

1,61 %

4.037,13

2.525,32

6.569,37

20

2,90 %

7.271,80

2.525,32

9.816,30

 

Gem. § 10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.

 

Da für die Finanzierung der Investitionen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, ist eine Darlehensaufnahme in vollem Umfang notwendig.

 

Rh U. Beutler erkundigt sich, ob damit zu rechnen ist, dass die Maßnahme Erschließungsanlage Kirchweg in Mützingen in nächster Zeit durchgeführt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte sie doch aus der Liste herausgestrichen und die Gesamtsumme um 60.000 € gekürzt werden.

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass dieses nicht möglich ist. Der Haushaltsplan wurde 2014 mit den vorliegenden Maßnahmen aufgestellt und muss letztendlich auch so abgeschlossen werden. Die Finanzmittel werden oftmals hin und her geschoben und sind auch von anderen Zuschussgebern abhängig.

 

Hierzu entsteht eine rege Diskussion zu der aufgeschobenen Maßnahme in Mützingen und die hierzu eingestellten Kosten.

 

Stellv. Bgm A. Beutler beantragt daraufhin, eine Zinsbindungszeit von 10 Jahren.

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Zernien gemäß Antrag von stellv. Bgm  A. Beutler den

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum 31.12.2015 ein Kredit in Höhe von 251.700,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen.