Sitzung: 24.11.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 20/0498/2015
Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor.
Im Haushaltsplan 2014 waren neue Investitionen mit einem
Umfang von insgesamt 1.179.200 € vorgesehen:
Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgte laut
Haushaltsplanung weitgehend über Investitionszuweisungen Dritter.
Darüber hinaus sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme
von 251.700,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 29.04.2014 von der
Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.
Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis
zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun
zum 31.12.2015 aufzunehmen.
Das
Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt.
in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):
Zinsbindungs- frist in Jahren |
Zinssatz |
jährl. Zinsbetrag 2016 in € |
jährl.Tilg.-betrag 2016 in € |
Jahres-leistung |
5 |
0,88
% |
2.206,64 |
2.525,32 |
4.731,96 |
10 |
1,61
% |
4.037,13 |
2.525,32 |
6.569,37 |
20 |
2,90
% |
7.271,80 |
2.525,32 |
9.816,30 |
Gem. §
10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat
über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.
Da für die
Finanzierung der Investitionen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, ist eine
Darlehensaufnahme in vollem Umfang notwendig.
Rh U. Beutler
erkundigt sich, ob damit zu rechnen ist, dass die Maßnahme Erschließungsanlage
Kirchweg in Mützingen in nächster Zeit durchgeführt wird. Sollte dies nicht der
Fall sein, könnte sie doch aus der Liste herausgestrichen und die Gesamtsumme
um 60.000 € gekürzt werden.
Herr Siems-Wedhorn
erklärt, dass dieses nicht möglich ist. Der Haushaltsplan wurde 2014 mit den
vorliegenden Maßnahmen aufgestellt und muss letztendlich auch so abgeschlossen
werden. Die Finanzmittel werden oftmals hin und her geschoben und sind auch von
anderen Zuschussgebern abhängig.
Hierzu entsteht
eine rege Diskussion zu der aufgeschobenen Maßnahme in Mützingen und die hierzu
eingestellten Kosten.
Stellv. Bgm A.
Beutler beantragt daraufhin, eine Zinsbindungszeit von 10 Jahren.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat Zernien gemäß Antrag von stellv. Bgm A. Beutler den
Beschluss:
Zur
Finanzierung im Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum
31.12.2015 ein Kredit in Höhe von 251.700,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren
aufgenommen.