Sitzung: 17.11.2015 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 08/0479/2015
Die FDP Fraktion hat beantragt die Friedhofsverwaltung auf die
Samtgemeindeverwaltung zu übertragen.
Begründung des Antrages:
„Durch die Vermischung von Stundensätzen und Gebühren ist keine
ordentliche Haushaltsführung bzw. Klarheit möglich. Ich bitte diese zu prüfen
und für 2016 umzusetzen.“
Allgemeines
Durch die
jeweiligen Beschlüsse der Räte der ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe)
und Hitzacker (Elbe) wurde die Betriebsform der Bauhöfe von einem Regiebetrieb
in einen Eigenbetrieb geändert.
Gründe waren u.a.,
die Einrichtungen aus der üblichen Organisationsstruktur und den Haushalten der
Samtgemeinden herauszulösen. Hierdurch wird eine größere Transparenz von
Mittelherkunft und Mittelverwendung geschaffen.
Entscheidungsprozesse
werden dadurch teilweise erheblich vereinfacht und verkürzt.
Eigenbetriebe haben
zwar eine organisatorisch und eine selbständig handelnde Leitung, aber keine
rechtliche Selbständigkeit.
Die politische
Führung liegt bei dem gebildeten Fachausschuss bzw. dem Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue.
Die fehlende eigene
Rechtspersönlichkeit kommt darin zum Ausdruck, dass die Gemeindevertretung bei
ihrem Eigenbetrieb sowohl über dessen Errichtung und Auflösung, als auch über
bedeutende Angelegenheiten der strategischen und personellen Führung
entscheidet.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 21.12.2006 beschlossen, die
Eigenbetreibe „Kommunale Dienste“ und „Betriebshof“ zum 01.01.2007 zum
Eigenbetreib „Kommunale Dienste Elbtalaue“ zusammenzuschließen.
Die Aufgaben der
kostenrechnenden Einrichtungen „Bestattungswesen“ und „Straßenreinigung“ wurden
dem Eigenbetrieb übertragen.
Die Betriebssatzung
des Eigenbetriebes wurde entsprechend geändert.
Kostenrechnende Einrichtungen
Nach dem
niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) dürfen Gemeinden auf der
Grundlage einer entsprechenden Satzung, als Gegenleistung für die
Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.
Das
Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch
nicht übersteigen.
Die Kosten der
Einrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Für die Erhebung
der Gebühren der Einrichtungen Bestattungswesen und Straßenreinigung gibt es
entsprechende Gebührenkalkulationen. Die Kalkulationen werden vom Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die
Gebührensatzungen werden beschlossen.
Die
Gebührenkalkulationen wurden sowohl durch Mitarbeiter/innen der Samtgemeinde
aber auch von beauftragten Fachfirmen durchgeführt. Keine der Kalkulationen hat
einen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Die jeweiligen
Gebühren sind Bestandteil der Gebührenbescheide, die jederzeit rechtlich einer
Überprüfung durch das Verwaltungsgericht unterzogen werden können. Dadurch wird
auch die jeweilige Gebührenkalkulation einer rechtlichen Überprüfung
unterzogen.
Eine im Antrag
unterstellte Vermischung von Stundensätzen und Gebühren würde dann zur
Nichtigkeit der Kalkulation und Aufhebung der Gebührensatzung führen.
Die Erträge und
Aufwendungen der jeweiligen Einrichtung werden innerhalb des Eigenbetriebes
gebucht und sind jederzeit nachvollziehbar.
Über die jährlichen
Gesamtaufwendungen und Erträge sind sogenannte Betriebsabrechnungsbögen (BAB)
zu erstellen.
Eine „Zuordnung“
der Einrichtung hat daher überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.
Antrag auf
Rückübertragung der kostenrechnenden Einrichtung Friedhofswesen auf die
Samtgemeindeverwaltung
Eine
Rückübertragung einer kostenrechnenden Einrichtung kann nur für die gesamte
Einrichtung erfolgen. Der Betriebshof wäre dann wie bei den anderen Aufgaben
auch, mit entsprechenden Dauer- oder Einzelaufträgen für die Arbeiten zu
beauftragen.
Für die
Rückübertagung wären folgende Schritte erforderlich:
- Änderung
der Betriebssatzung
- Ausbuchen
des zu den kostenrechnenden Einrichtungen gehörenden Anlagevermögens im
Eigenbetrieb
- Einbuchen
des zu den kostenrechnenden Einrichtungen gehörenden Anlagevermögens bei
der Samtgemeinde Elbtalaue
- Aufbau
einer Haushaltsplanstruktur bei der Samtgemeinde Elbtalaue für diese
kostenrechnenden Einrichtungen
- Mit
der Ausgliederung des Bauhofes als Eigenbetrieb, gab es eine umfangreiche
Vermögensauseinandersetzung mit der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg
(Elbe), die auch das Friedhofswesen betraf. Eine entsprechende
Rückabwicklung wäre erforderlich.
- Durch
die Veränderung der Personalkostenanteile könnte es erforderlich werden,
die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2016 und 2017 neu zu erstellen.
Abschließend kann
festgestellt werden, dass eine Rückübertragung der kostenrechnenden Einrichtung
Friedhofswesen keine Auswirkung auf die Gebühren oder die Stundenverrechnungssätze
des Betriebshofes hat.
Eine
Rückübertragung ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand
verbunden und wird auf jeden Fall organisatorische und räumliche Veränderungen
nach sich ziehen. Die hierfür entstehenden Aufwendungen werden nicht
unerheblich sein.
Die Verwaltung
sieht daher keine sachliche oder finanzielle Notwendigkeit, die bisherige
Betriebsform bzw. Zuordnung der Aufgaben zu ändern.
Eine Umsetzung aus
zeitlichen und organisatorischen Gründen wäre nicht vor dem 01.01.2017 denkbar.
Rh Ringel nimmt ab
18:32 Uhr an der Sitzung teil.
Rh Mertins erläutert den Antrag und zieht ihn aufgrund unzureichender Begründung zurück.