Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5

Herr Fecho erläutert den Sachverhalt.

Herr Carmincke hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Kurgebiet und Feriendorf gestellt.

Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine Waldfläche am Dr.-Helmut-Meyer-Weg.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf“ enthält für die Fläche folgende Festsetzungen:

 

             Öffentliche Grünfläche

            Öffentliche Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: öffentliche Parkfläche

               Umgrenzung für Lärmschutzanlagen

 

In der Baugenehmigung des ehem. Kurhauses (Verdo) ist dieses Grundstück als Fläche für 45 PKW Stellplätze ausgewiesen. Ein Ausbau als öffentlicher Parkplatz hat bis dato noch nicht stattgefunden; das Grundstück ist lediglich mit Kiefern bewachsen. 

 

Rh Zühlke spricht sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans aus, da die festgesetzte Parkfläche für den Verkauf des Verdo substanziell ist. Mit der Änderung dieser Festsetzung ist die Chance eines Ausbaus der Flächen langfristig vertan.

 

Rh Walter erkundigt sich nach der Grundstücksgröße. Die Grundstücksgröße beträgt 8.694m².

 

Rh Guhl erfragt wieviel Geld als zweckgebundene Rücklage aus Ablösungserträgen von Parkflächen vorhanden ist. Er ist der Meinung, dass von diesem Geld ein Ankauf in Betracht gezogen werden könnte. 

Gemäß Rücksprache mit dem Kämmerer René Kern stehen als Rücklage 18.000 € zur Verfügung. Diese Rücklage ist allerdings zweckgebunden für den Bau von Parkplätzen, sodass das Geld nicht für den Ankauf verwendet werden kann. Für einen möglichen Ankauf ist ein Ansatz in den Haushalt einzuplanen.

 

Herr Fecho erläutert aufgrund von ersten Überlegungen zum Ankauf des Grundstücks das bestehende Vorkaufsrecht der Stadt Hitzacker (Elbe).

Im Falle eines Verkaufs durch den Eigentümer kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht gem.

§ 24 BauGB geltend machen. Der zu zahlende Kaufpreis ist der in dem ursprünglichen Kaufvertrag vereinbarte, sofern dieser den Verkehrswert nicht deutlich überschreitet.

 

Nach weiterer Diskussion bezüglich der Bebauungsplanänderung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der von Herrn Carmincke am 13.10.2015 gestellte Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Kurgebiet und Feriendorf“ wird zurückgewiesen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) leitet kein Änderungsverfahren ein.