Sitzung: 12.11.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/0475/2015
Herr
Fecho erläutert den Sachverhalt.
Herr
Carmincke hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Kurgebiet und
Feriendorf gestellt.
Bei dem
genannten Grundstück handelt es sich um eine Waldfläche am
Dr.-Helmut-Meyer-Weg.
Der
rechtskräftige Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf“ enthält für die Fläche
folgende Festsetzungen:
Öffentliche
Grünfläche
Öffentliche
Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: öffentliche Parkfläche
Umgrenzung
für Lärmschutzanlagen
In der
Baugenehmigung des ehem. Kurhauses (Verdo) ist dieses Grundstück als Fläche für
45 PKW Stellplätze ausgewiesen. Ein Ausbau als öffentlicher Parkplatz hat bis
dato noch nicht stattgefunden; das Grundstück ist lediglich mit Kiefern
bewachsen.
Rh
Zühlke spricht sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans aus, da die
festgesetzte Parkfläche für den Verkauf des Verdo substanziell ist. Mit der
Änderung dieser Festsetzung ist die Chance eines Ausbaus der Flächen
langfristig vertan.
Rh
Walter erkundigt sich nach der Grundstücksgröße. Die Grundstücksgröße beträgt
8.694m².
Rh Guhl
erfragt wieviel Geld als zweckgebundene Rücklage aus Ablösungserträgen von
Parkflächen vorhanden ist. Er ist der Meinung, dass von diesem Geld ein Ankauf
in Betracht gezogen werden könnte.
Gemäß
Rücksprache mit dem Kämmerer René Kern stehen als Rücklage 18.000 € zur
Verfügung. Diese Rücklage ist allerdings zweckgebunden für den Bau von
Parkplätzen, sodass das Geld nicht für den Ankauf verwendet werden kann. Für
einen möglichen Ankauf ist ein Ansatz in den Haushalt einzuplanen.
Herr
Fecho erläutert aufgrund von ersten Überlegungen zum Ankauf des Grundstücks das
bestehende Vorkaufsrecht der Stadt Hitzacker (Elbe).
Im
Falle eines Verkaufs durch den Eigentümer kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht gem.
§ 24
BauGB geltend machen. Der zu zahlende Kaufpreis ist der in dem ursprünglichen
Kaufvertrag vereinbarte, sofern dieser den Verkehrswert nicht deutlich
überschreitet.
Nach weiterer Diskussion bezüglich der Bebauungsplanänderung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der von
Herrn Carmincke am 13.10.2015 gestellte Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
„Kurgebiet und Feriendorf“ wird zurückgewiesen. Die Stadt Hitzacker (Elbe)
leitet kein Änderungsverfahren ein.