Sitzung: 12.11.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0465/2015
Herr Donnerstag erläutert die Mittelanmeldungen für das Jahr
2016. Diese orientieren sich an den Ansätzen der vergangenen Jahre.
Er erläutert eine Auflistung an Unterhaltungsaufwendungen von Einzelmaßnahmen
in der Stadt Hitzacker (Elbe). Dies ist lediglich eine Aufstellung der
dringendsten Maßnahmen und dient zur Information.
Auf Nachfrage von den Ratsmitgliedern erläutert Herr Donnerstag die Ansätze der einzelnen Kostenstellen.
Rh Zühlke erfragt, ab wann eine Beschaffung
haushaltsrechtlich als Investition gilt.
Herr Donnerstag erwidert, dass die Wertgrenze bei 150 € liegt.
Anmerkung: Grundsätzlich
sind Investitionen eine Verwendung von Finanzmittel für die Veränderung des
Bestandes längerfristig dienender Güter, mit der Ausnahme von geringwertigen
Vermögensgegenständen. Die Wertgrenze für geringwertige Vermögensgegenstände
liegt bei <150 € netto.
Darüber hinaus können
bewegliche Vermögensgegenstände als Vermögensgegenstand aktiviert werden
(Investition), wenn der Gesamtbetrag des Anschaffungswertes >150 € netto
beträgt.
Rh Wedler beantragt den Beschlussvorschlag um die Ansätze: Personalkosten i.H.v. 70.000 €, Beschaffung von Arbeitsgeräten i.H.v. 10.000 € und Beschaffung von Bänken i.H.v. 3.000 € zu ändern.
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die im Sachverhalt
vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2016 und für den
Planungszeitraum 2017 bis 2019 werden empfohlen. Darüber hinaus werden
70.000 € für die Einstellung von zwei Mitarbeitern, 10.000 € für die
Beschaffung von Arbeitsgeräten und 3.000 € für die Beschaffung von Bänken
eingeplant.