Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Herr Donnerstag erläutert die Mittelanmeldungen für das Jahr 2016. Diese orientieren sich an den Ansätzen der vergangenen Jahre.
Er erläutert eine Auflistung an Unterhaltungsaufwendungen von Einzelmaßnahmen in der Stadt Hitzacker (Elbe). Dies ist lediglich eine Aufstellung der dringendsten Maßnahmen und dient zur Information.

 

Auf Nachfrage von den Ratsmitgliedern erläutert Herr Donnerstag die Ansätze der einzelnen Kostenstellen.

 

Rh Zühlke erfragt, ab wann eine Beschaffung haushaltsrechtlich als Investition gilt.

Herr Donnerstag erwidert, dass die Wertgrenze bei 150 € liegt.

 

Anmerkung: Grundsätzlich sind Investitionen eine Verwendung von Finanzmittel für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter, mit der Ausnahme von geringwertigen Vermögensgegenständen. Die Wertgrenze für geringwertige Vermögensgegenstände liegt bei <150 € netto.

Darüber hinaus können bewegliche Vermögensgegenstände als Vermögensgegenstand aktiviert werden (Investition), wenn der Gesamtbetrag des Anschaffungswertes >150 € netto beträgt. 

 

Rh Wedler beantragt den Beschlussvorschlag um die Ansätze: Personalkosten i.H.v. 70.000 €, Beschaffung von Arbeitsgeräten i.H.v. 10.000 € und Beschaffung von Bänken i.H.v. 3.000 € zu ändern.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2016 und für den Planungszeitraum 2017 bis 2019 werden empfohlen. Darüber hinaus werden 70.000 € für die Einstellung von zwei Mitarbeitern, 10.000 € für die Beschaffung von Arbeitsgeräten und 3.000 € für die Beschaffung von Bänken eingeplant.