Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe an die Samtgemeinde Elbtalaue und der damit verbundenen Resttilgung der Alt-Kassenkredite der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) entfällt ab dem 01.01.2016 der Zuschlag nach § 2 Abs. 4 Lüchow-Dannenberg-Gesetz, die Samtgemeindeumlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) ermittelt und festgesetzt.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 111 (3) NKomVG: Die Samtgemeinden erheben … sowie von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage (Samtgemeindeumlage) unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Kreisumlage.

 

§ 15 (1) NFAG: Soweit die anderen Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und gemeindefreien Gebieten zu erheben.

§ 15 (2) NFAG: Umlagegrundlagen sind
1.für kreisangehörige Gemeinden und gemeindefreie Gebiete die Steuerkraftzahlen nach Maßgabe des § 11 sowie für kreisangehörige Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind, 90 vom Hundert der auf sie entfallenden Schlüsselzuweisungen,

 

Haushaltssituation der Samtgemeinde Elbtalaue nach den Beratungen in den Fachausschüssen:

 

Erträge (ohne Samtgemeindeumlage)     9.759.200 Euro

Aufwendungen                                                              15.297.400 Euro

Finanzbedarf 2016                                           5.538.200 Euro

 

Steuerkraftzahlen (Stand: 22.10.2015):

 

Damnatz

166.733

Dannenberg (Elbe)

5.860.221

Gusborn

576.219

Jameln

517.653

Karwitz

152.473

Langendorf

307.205

Zernien

821.328

Göhrde

322.142

Hitzacker (Elbe)

2.139.826

Neu Darchau

527.658

Summe

11.391.458

 

Berechnung der Samtgemeindeumlage:

 

5.538.200 x 100 / 11.391.458 = 48,62 v.H.
Da die zu zahlenden Umlagebeträge auf durch acht teilbare Beträge abgerundet werden, ergibt sich für einen Haushaltsausgleich ein Hebesatz von 49 v.H. (siehe Anlage 1)

Im Summe sind dieses 353.168 Euro mehr als im Jahr 2015 bei der bisherigen Höhe der Umlage von 47 v.H. bzw. 51 v.H.

 

Eine einheitliche Samtgemeindeumlage von 48 v.H. würde zu einem Aufkommen von 5.467.800 Euro führen (siehe Anlage 2). Dieses sind zwar 239.184 Euro mehr als bei der bisherigen Höhe der Umlage, hätte aber einen Fehlbetrag von rd. 70.500 Euro zur Folge.

 

Weitere Erläuterungen:

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat noch alte Fehlbeträge abzudecken. Mit einer Samtgemeindeumlage von 49 v.H. im Jahr 2016 wird es nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung (22.10.2015) im Jahr 2016 gelingen, einen Überschuss von rd. 43.500 Euro zu erzielen.

Ursprünglich sah die Finanzplanung 2016, die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 aufgestellt wurde, einen Überschuss von rd. 192.000 Euro vor, bei einem Umlageaufkommen, das dem des Jahres 2015 entsprach.

Diese Abweichung von 262.500 Euro gegenüber der Finanzplanung (gerechnet mit 48 v.H. Umlage) ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:

 

  • höhere Personalaufwendungen für Vertretung Techniker, Vertretung EDV-Systemadministrator, Vertretung wegen 2. Angestelltenlehrgang
  • höhere Personalaufwendungen für Stundenaufstockungen Schulsekretärinnen
  • höhere Zuschüsse für Kindergärten aufgrund einer Mehrzahl von Kindergartengruppen,
    u.a. wegen der Umwandlung der Spielkreise in Gusborn und Langendorf zu Kindergärten.
  • Aufnahme Schulsozialarbeit in den Haushalt
  • Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Unterhaltung von Schulen durch den Fachausschuss
  • höhere Beiträge bei der Schülerunfallversicherung
  • geringere Einwohnerzahlen für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen
  • höhere Steuerkraft gegenüber 2015, die zu einer verringerten Schlüsselzuweisung führt

 

 

Herr Kern erläutert ausführlich den Sachverhalt und die Zusammenhänge. Dabei erklärt er nochmals deutlich die Berechnungsgrundlagen. Den Ratsmitgliedern ist die Entwicklung der Steuerkraftzahlen der einzelnen Mitgliedsgemeinden und der Mitgliedsstädte in einer Übersicht noch vor dieser Ratssitzung zugegangen. Diese und die Festsetzung der einheitlichen Umlagesätze sind Voraussetzungen für die Haushaltsplanungen der einzelnen Kommunen. Nach Beschluss über den Umlagesatz ist ein Anhörungsverfahren für die Städte und Gemeinden durchzuführen.

 

Stellv. SgBgm Zühlke stellt für sich und für viele seiner Ratskollegen fest, dass diese sich hier in einem Zwiespalt befinden. Einerseits sind viele auch Vertreter in den Gemeinde-bzw. Stadtgremien, die sich einen möglichst niedrigen Steuersatz für ihre Kommune wünschen, andererseits gilt es hier als Vertreter der Samtgemeinde die Umlagesätze festzulegen, damit auch diese ihre Aufgaben erledigen kann.

Nach Diskussionen in der SPD-Fraktion ist sich diese darüber einig, den Beschlussempfehlungen zu folgen. Dennoch sollte es Ziel sein, sie Umlagesätze zukünftig zu senken. Aus diesem Grunde bittet stellv. SgBgm Zühlke den Beschluss wie folgt zu erweitern:

„Das Finanzcontrolling ist strikt einzuhalten mit dem Ziel, die Samtgemeindeumlage im Jahr 2017 zu senken.“

 

 

Stellv. SgBgm Hanke regt an, die Beschlussfassung zu vertagen und ggfls. in der Haushaltssitzung im Dezember erneut vorzulegen. Die Mitgliedsstädte und –gemeinden sollten zunächst angehört werden.

 

SgBgm Meyer widerspricht dem Ansinnen. Für das Verfahren der Anhörung muss eine Beschlussfassung erfolgt sein. Das Ergebnis der Anhörung wird dem Samtgemeinderat vorgelegt. Auf dieser Basis kann der Samtgemeinderat dann seine Haushaltsbeschlüsse fassen. Eine Vertagung würde bedeuten, dass die Samtgemeinde in diesem Jahr keinen Haushalt mehr verabschieden kann.

 

Auf Nachfrage von Rh Guhl erklärt Herr Kern, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Vereinheitlichung der Umlagesätze und der Entschuldung aus dem Zukunftsvertrag gibt. Die Höhe der Umlagesätze berechnet sich nach dem Steuerkraftaufkommen, daher ist es unter Umständen möglich, dass jetzt einige Gemeinden mehr und andere weniger zahlen als bisher.

 

Stellv. RV Zuther hinterfragt die Möglichkeit einer geänderten/neuen Beschlussfassung über die Höhe der Umlagesätze nach der erfolgten Anhörung.

 

SgBgm Meyer erwähnt, dass dies zwar grundsätzlich möglich ist, er weist jedoch daraufhin, dass der jetzige Haushaltsplanentwurf des Samtgemeindehaushaltes auf der Basis der 49%Punkte beruht. Alle relevanten Maßnahmen hängen an dieser Berechnung. Sollte der Rat sich für eine Senkung der Umlagesätze entscheiden, so wären Maßnahmen zu benennen, die einen Ausgleich hierzu schaffen. Bereits angeklungen sind Maßnahmen wie Schulsozialarbeit und der gesamte Bereich Bildung etc. Über diese Bereiche gilt es dann neu nachzudenken. Dabei sind dann genau die Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die eigentlich vorangebracht werden sollten. Herr Meyer erinnert daran, dass der Samtgemeinderat seinerzeit einstimmig die Vereinheitlichung beschlossen hatte. In diesem Zusammenhang sind bereits damals die 49 % angeklungen.

 

Rh Siemke gibt zu bedenken, dass die Angleichung der Umlagesätze zwischen den Altsamtgemeinden von 51% bzw. 47 % auf nunmehr 49% zwar den Anschein hat sie wäre gemittelt, jedoch bedeutet diese zum Beispiel für die Stadt Dannenberg (E.) eine monetäre Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 6 %. Dieses ist bedingt durch die derzeitige Steuerkraft. Sollte diese künftig sinken, könnte der Umlagesatz auf 51 % steigen, damit die Samtgemeinde ihren Haushalt ausgleichen kann.

Darauf möchte er auch allen anderen Gemeinden aufmerksam machen.

 

Herr Kern hält dem entgegen, dass bei Senkung der Steuerkraft die Schlüsselzuweisungen entsprechend steigen. Dieses schafft einen Teilausleich. Die Samtgemeinde und alle dazugehörenden Mitgliedsgemeinden und –städte sind in einem Gesamtzusammenhang zu betrachten. Aussage Herr Kern: „Wir sitzen alle in einem Boot“.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion wiederholt stellv. SgBgm Zühlke den Antrag auf Erweiterung des Beschlusses. Er schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter a) und den Erweiterungsvorschlag unter b) abzustimmen.

 

Stellv. SgBgm Herzog stellt klar heraus, dass der Zukunftsvertrag seinerzeit geschlossen worden ist mit dem Ziel eine „schwarze 0“ zu schreiben. Die nunmehr festgelegte Berechnung der einheitlichen Samtgemeindeumlage ist ein Baustein, der zu diesem Ergebnis führen soll. Bei einer Diskussion über weniger %Punkte erwartet er daher umgehend eine klare Position, in welchen Bereichen des Haushaltes daraus resultierend dann der „Rotstift angesetzt“ werden soll. Er weist daraufhin, dass die Auswirkungen sich allerdings erst nach der nächsten Kommunalwahl zeigen werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die einheitliche Samtgemeindeumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen festgesetzt.

 

 

RV Sperling lässt wie beantragt über die Beschlussvorschläge a) und b) abstimmen.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Die einheitliche Samtgemeindeumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen festgesetzt.

b)      Das Finanzcontrolling ist strikt einzuhalten mit dem Ziel, die Samtgemeindeumlage im Jahr 2017 zu senken.