Sitzung: 11.11.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 02/0435/2015
Durch die Zahlung
der Entschuldungshilfe an die Samtgemeinde Elbtalaue und der damit verbundenen
Resttilgung der Alt-Kassenkredite der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und Hitzacker (Elbe) entfällt ab dem 01.01.2016 der Zuschlag nach § 2 Abs. 4 Lüchow-Dannenberg-Gesetz,
die Samtgemeindeumlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des
Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) ermittelt und festgesetzt.
Rechtsgrundlagen:
§ 111 (3) NKomVG:
Die Samtgemeinden erheben … sowie von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage
(Samtgemeindeumlage) unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die
Kreisumlage.
§ 15 (1) NFAG: Soweit
die anderen Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine
Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und gemeindefreien
Gebieten zu erheben.
§ 15 (2) NFAG: Umlagegrundlagen sind
1.für kreisangehörige Gemeinden und gemeindefreie Gebiete die Steuerkraftzahlen
nach Maßgabe des § 11 sowie für kreisangehörige Gemeinden, die nicht
Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind, 90 vom Hundert der auf sie
entfallenden Schlüsselzuweisungen,
Haushaltssituation der Samtgemeinde
Elbtalaue nach den Beratungen in den Fachausschüssen:
Erträge (ohne
Samtgemeindeumlage) 9.759.200 Euro
Aufwendungen 15.297.400
Euro
Finanzbedarf 2016 5.538.200
Euro
Steuerkraftzahlen (Stand: 22.10.2015):
Damnatz |
166.733 |
Dannenberg
(Elbe) |
5.860.221 |
Gusborn |
576.219 |
Jameln |
517.653 |
Karwitz |
152.473 |
Langendorf |
307.205 |
Zernien |
821.328 |
Göhrde |
322.142 |
Hitzacker
(Elbe) |
2.139.826 |
Neu Darchau |
527.658 |
Summe |
11.391.458 |
Berechnung der Samtgemeindeumlage:
5.538.200 x 100 /
11.391.458 = 48,62 v.H.
Da die zu zahlenden Umlagebeträge auf durch acht teilbare Beträge abgerundet
werden, ergibt sich für einen Haushaltsausgleich ein Hebesatz von 49 v.H.
(siehe Anlage 1)
Im Summe sind
dieses 353.168 Euro mehr als im Jahr 2015 bei der bisherigen Höhe der Umlage
von 47 v.H. bzw. 51 v.H.
Eine einheitliche
Samtgemeindeumlage von 48 v.H. würde zu einem Aufkommen von 5.467.800 Euro
führen (siehe Anlage 2). Dieses sind zwar 239.184 Euro mehr als bei der
bisherigen Höhe der Umlage, hätte aber einen Fehlbetrag von rd. 70.500 Euro zur
Folge.
Weitere Erläuterungen:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat noch alte Fehlbeträge abzudecken. Mit einer Samtgemeindeumlage
von 49 v.H. im Jahr 2016 wird es nach dem derzeitigen Stand der
Haushaltsplanung (22.10.2015) im Jahr 2016 gelingen, einen Überschuss von rd. 43.500
Euro zu erzielen.
Ursprünglich sah
die Finanzplanung 2016, die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 aufgestellt
wurde, einen Überschuss von rd. 192.000 Euro vor, bei einem Umlageaufkommen,
das dem des Jahres 2015 entsprach.
Diese Abweichung
von 262.500 Euro gegenüber der Finanzplanung (gerechnet mit 48 v.H. Umlage) ist
im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- höhere
Personalaufwendungen für Vertretung Techniker, Vertretung
EDV-Systemadministrator, Vertretung wegen 2. Angestelltenlehrgang
- höhere
Personalaufwendungen für Stundenaufstockungen Schulsekretärinnen
- höhere
Zuschüsse für Kindergärten aufgrund einer Mehrzahl von
Kindergartengruppen,
u.a. wegen der Umwandlung der Spielkreise in Gusborn und Langendorf zu Kindergärten. - Aufnahme
Schulsozialarbeit in den Haushalt
- Bereitstellung
zusätzlicher Mittel für die Unterhaltung von Schulen durch den
Fachausschuss
- höhere
Beiträge bei der Schülerunfallversicherung
- geringere
Einwohnerzahlen für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen
- höhere
Steuerkraft gegenüber 2015, die zu einer verringerten Schlüsselzuweisung
führt
Herr Kern
erläutert ausführlich den Sachverhalt und die Zusammenhänge. Dabei erklärt er
nochmals deutlich die Berechnungsgrundlagen. Den Ratsmitgliedern ist die Entwicklung
der Steuerkraftzahlen der einzelnen Mitgliedsgemeinden und der Mitgliedsstädte
in einer Übersicht noch vor dieser Ratssitzung zugegangen. Diese und die
Festsetzung der einheitlichen Umlagesätze sind Voraussetzungen für die
Haushaltsplanungen der einzelnen Kommunen. Nach Beschluss über den Umlagesatz
ist ein Anhörungsverfahren für die Städte und Gemeinden durchzuführen.
Stellv. SgBgm
Zühlke stellt für sich und für viele seiner Ratskollegen fest, dass diese sich
hier in einem Zwiespalt befinden. Einerseits sind viele auch Vertreter in den
Gemeinde-bzw. Stadtgremien, die sich einen möglichst niedrigen Steuersatz für
ihre Kommune wünschen, andererseits gilt es hier als Vertreter der Samtgemeinde
die Umlagesätze festzulegen, damit auch diese ihre Aufgaben erledigen kann.
Nach Diskussionen
in der SPD-Fraktion ist sich diese darüber einig, den Beschlussempfehlungen zu
folgen. Dennoch sollte es Ziel sein, sie Umlagesätze zukünftig zu senken. Aus
diesem Grunde bittet stellv. SgBgm Zühlke den Beschluss wie folgt zu erweitern:
„Das
Finanzcontrolling ist strikt einzuhalten mit dem Ziel, die Samtgemeindeumlage
im Jahr 2017 zu senken.“
Stellv. SgBgm
Hanke regt an, die Beschlussfassung zu vertagen und ggfls. in der
Haushaltssitzung im Dezember erneut vorzulegen. Die Mitgliedsstädte und
–gemeinden sollten zunächst angehört werden.
SgBgm Meyer
widerspricht dem Ansinnen. Für das Verfahren der Anhörung muss eine
Beschlussfassung erfolgt sein. Das Ergebnis der Anhörung wird dem
Samtgemeinderat vorgelegt. Auf dieser Basis kann der Samtgemeinderat dann seine
Haushaltsbeschlüsse fassen. Eine Vertagung würde bedeuten, dass die
Samtgemeinde in diesem Jahr keinen Haushalt mehr verabschieden kann.
Auf Nachfrage von
Rh Guhl erklärt Herr Kern, dass es keinen Zusammenhang zwischen der
Vereinheitlichung der Umlagesätze und der Entschuldung aus dem Zukunftsvertrag
gibt. Die Höhe der Umlagesätze berechnet sich nach dem Steuerkraftaufkommen, daher
ist es unter Umständen möglich, dass jetzt einige Gemeinden mehr und andere
weniger zahlen als bisher.
Stellv. RV Zuther
hinterfragt die Möglichkeit einer geänderten/neuen Beschlussfassung über die
Höhe der Umlagesätze nach der erfolgten Anhörung.
SgBgm Meyer
erwähnt, dass dies zwar grundsätzlich möglich ist, er weist jedoch daraufhin,
dass der jetzige Haushaltsplanentwurf des Samtgemeindehaushaltes auf der Basis
der 49%Punkte beruht. Alle relevanten Maßnahmen hängen an dieser Berechnung.
Sollte der Rat sich für eine Senkung der Umlagesätze entscheiden, so wären
Maßnahmen zu benennen, die einen Ausgleich hierzu schaffen. Bereits angeklungen
sind Maßnahmen wie Schulsozialarbeit und der gesamte Bereich Bildung etc. Über
diese Bereiche gilt es dann neu nachzudenken. Dabei sind dann genau die
Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die eigentlich vorangebracht werden sollten.
Herr Meyer erinnert daran, dass der Samtgemeinderat seinerzeit einstimmig die
Vereinheitlichung beschlossen hatte. In diesem Zusammenhang sind bereits damals
die 49 % angeklungen.
Rh Siemke gibt zu
bedenken, dass die Angleichung der Umlagesätze zwischen den Altsamtgemeinden
von 51% bzw. 47 % auf nunmehr 49% zwar den Anschein hat sie wäre gemittelt,
jedoch bedeutet diese zum Beispiel für die Stadt Dannenberg (E.) eine monetäre
Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 6 %. Dieses ist bedingt durch die derzeitige
Steuerkraft. Sollte diese künftig sinken, könnte der Umlagesatz auf 51 %
steigen, damit die Samtgemeinde ihren Haushalt ausgleichen kann.
Darauf möchte er
auch allen anderen Gemeinden aufmerksam machen.
Herr Kern hält
dem entgegen, dass bei Senkung der Steuerkraft die Schlüsselzuweisungen
entsprechend steigen. Dieses schafft einen Teilausleich. Die Samtgemeinde und
alle dazugehörenden Mitgliedsgemeinden und –städte sind in einem
Gesamtzusammenhang zu betrachten. Aussage Herr Kern: „Wir sitzen alle in einem
Boot“.
Nach kurzer
weiterer Diskussion wiederholt stellv. SgBgm Zühlke den Antrag auf Erweiterung
des Beschlusses. Er schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
unter a) und den Erweiterungsvorschlag unter b) abzustimmen.
Stellv. SgBgm
Herzog stellt klar heraus, dass der Zukunftsvertrag seinerzeit geschlossen
worden ist mit dem Ziel eine „schwarze 0“ zu schreiben. Die nunmehr festgelegte
Berechnung der einheitlichen Samtgemeindeumlage ist ein Baustein, der zu diesem
Ergebnis führen soll. Bei einer Diskussion über weniger %Punkte erwartet er
daher umgehend eine klare Position, in welchen Bereichen des Haushaltes daraus
resultierend dann der „Rotstift angesetzt“ werden soll. Er weist daraufhin,
dass die Auswirkungen sich allerdings erst nach der nächsten Kommunalwahl
zeigen werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die einheitliche
Samtgemeindeumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 49 v.H. der
Steuerkraftzahlen festgesetzt.
RV Sperling lässt
wie beantragt über die Beschlussvorschläge a) und b) abstimmen.
Der
Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
a) Die einheitliche Samtgemeindeumlage wird ab
dem Haushaltsjahr 2016 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen festgesetzt.
b) Das Finanzcontrolling ist strikt einzuhalten
mit dem Ziel, die Samtgemeindeumlage im Jahr 2017 zu senken.