Sitzung: 11.11.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 14/0448/2015
Am 14.10.15 fand in
der Samtgemeindeverwaltung ein Treffen zwischen Verwaltungsvorstand und
verschiedenen Fachdiensten statt, mit dem
Ziel die angemeldeten Investitionsbedarfe, den Kreditbedarf sowie die
Umsetzung in den kommenden Jahren zu klären.
Aus dem
Kommunalinvestitionspaket stehen der Samtgemeinde Elbtalaue 1.063.860,92 € zu,
Voraussetzung für die Förderung sind Eigenmittel in Höhe von 79.848,23 €.
Maßnahmen aus
dieser Förderung müssen bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen werden.
.
Aufgrund der Höhe
der Kosten, die für eine Sanierung und/oder Neubau der Grundschule in Hitzacker
(Elbe) kalkuliert worden sind, macht die Bereitstellung dieser Mittel für diese
Maßnahme keinen Sinn, da eine weitere Förderung in diesem Fall ausgeschlossen
wäre.
In der Sitzung des
Schulausschusses am 14.4.2015 wurde die Idee einer „Bildungslandschaft Gusborn“
vorgestellt. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Weiterentwicklung dieses
Projektes ausgesprochen, deren Ziel es ist, künftig Betreuung und Bildung an
einem Standort anzubieten und sich sonstigen Dritten (Vereinen, Sportgruppen,
Seniorentreff etc.) zu öffnen.
Im laufenden
Prozess des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ sollten zunächst
Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Zudem hat auch die
Grundschule einen Bedarf für Betreuung, Besprechung, Bewegung angemeldet, die
Räumlichkeiten im Keller der Schule sind dafür ungeeignet.
Die Möglichkeiten
der Nutzung des ehemaligen Schulleitergebäudes sind aufgrund Vorgaben für Inklusion
und Brandschutz eingeschränkt, sodass letztlich ein Neubau/Anbau für KiTa und
Schule sowohl in energetischer Sicht als auch unter Betrachtung der Inklusion
deutliche Vorteile bietet.
Im laufenden
Prozess des Programms „Kleinere Städte
und Gemeinden“ wird deutlich, dass die Fördermöglichkeiten im Land
Niedersachsen eher gering zu sehen sind, sodass die Verwaltung vorschlägt, die
gesamten Mittel aus dem Programm am Standort Gusborn für den Neubau/Anbau von
Räumen für eine Kindertagesstätte und den Grundschulbetrieb zur Verfügung
stellt.
Hinsichtlich der
Finanzierung der Kindertagesstätte werden Gespräche mit Landkreis und Gemeinde
Gusborn zu führen sein.
Am 05.10.2015 wurde
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
ein Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen aufgelegt. In Ausnahmefällen
kann auch ein Neubau gefördert werden, sofern dies im Vergleich zur Sanierung
die wirtschaftlichere Variante ist. Dies gilt es zu belegen.
Förderfähig sind
größere Projekte, die eine besondere Wirkung für soziale Integration vor Ort
haben und/oder die in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes
beitragen.
Das Projekt
Grundschule Hitzacker kann in vielen Punkten die Kriterien des Programms
erfüllen, sodass eine Antragstellung in Frage kommt.
Ersatzneubauten
sind förderfähig, sofern dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere
Variante ist. Aufgrund der Differenz zwischen den Kosten für Sanierung plus
Um-/Anbau und eines kompletten Neubaus gilt es hier die Wirtschaftlichkeit
eines Neubaus besonders hervorzuheben.
Wie bereits im
Schulausschuss am 12.10.15 durch Herrn Rüdiger Schulz vorgestellt, sind
Einsparungen bei Energie- und Unterhaltungskosten bei einem Neubau teils
bereits berechnet bzw. werden jetzt dargestellt.
Vorteile eines Neubaus
- Energetisch besser als Sanierung
- Reduzierung von Außenflächen, Vermeidung
weiter Laufwege
- Kein Umzug/Auslagerung während der Bauphase
- Keine Containerlösung erforderlich
- Neubau auf vorhandenem Grundstück möglich
- Schulbetrieb kann ohne Einschränkungen
weitergehen
Insbesondere die
Kosten einer Containerlösung für die zwischenzeitliche Unterbringung der Schule
bei einer Sanierung, dürften sich bei der derzeitigen Unterbringungsnot der
Flüchtlinge deutlich erhöhen. Sofern Container derzeit überhaupt für
anderweitige Nutzungen zur Verfügung stehen.
Die Antragstellung
muss bis zum 13.11.15 erfolgen.
Der Bundesanteil
der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen, der Anteil
der Kommunen bei 55 v.H., bei einer Haushaltsnotlage bei 10 v.H.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Antragstellung vorzunehmen. Die Maßnahme soll im Planungsjahr
2017 veranschlagt werden, mit Vorplanungen wird im HH-Jahr 2016 begonnen, die
Maßnahme muss im Jahr 2018 umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt
a) die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in
Höhe von 1.143.709,15 € werden im Haushaltsjahr 2016 am Grundschulstandort
Gusborn investiert
b) für den Neubau der Grundschule Hitzacker
werden Mittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt, die Maßnahme wird im
Planungsjahr 2017 veranschlagt.
SgBgm Meyer
erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Beratung im
Samtgemeindeausschuss. Er verliest die vom Samtgemeindeausschuss geringfügig
geänderte Beschlussempfehlung:
a)
Die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsgesetz in Höhe von 1.143.709,15 € werden im Haushaltsjahr
2016 am Grundschulstandort Gusborn investiert.
Erweiterung SgA:
Dabei bleibt zunächst offen, ob die
Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Gusborn die Bauherrschaft für die KITA
übernimmt.
b)
Für den Neubau
der Grundschule Hitzacker werden Mittel aus dem Programm "Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
beantragt, die Maßnahme wird im Planungsjahr 2017 veranschlagt.
Stellv. SgBgm
Zühlke erwähnt, dass es derzeit konkurrierende Interessen zwischen der
Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn gibt, aus diesem Grund ist der
Zusatz empfohlen worden, die Bauherrschaft offen zu lassen. Es gilt noch zu
klären, welche Gebietskörperschaft antragsberechtigt und welche
zuschussberechtigt ist. Grundsätzlich sollte aber mit dem Beschluss die Absicht
erklärt werden, dass eine Gesamtinvestition am Standort Gusborn erfolgt. Seiner
Ansicht nach sollte der für den Kita-Bereich zuständige Landkreis auch die
Bauherrschaft festlegen. Das weitere Verfahren muss hier abgewartet werden.
Auch gilt es zu prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von
1.143.709, 15 € in voller Höhe für die geplante Gesamtmaßnahme benötigt werden
oder möglicherweise sogar nicht ausreichend sind.
Stellv. SgBgm
Herzog hebt das Engagement hervor, mit dem die Gemeinde Gusborn das angedachte
Projekt bisher vorangetrieben hat. Im SgA bestand Einigkeit darüber, dass die
Gemeinde Träger der Maßnahme werden kann, sofern dies förderrechtlich möglich
ist.
Da die benötigten
Mittel für die verschiedenen Maßnahmen noch nicht feststehen, regt er an, in
den Beschluss vor der genannten Fördersumme die Ergänzung: „…bis zu…“
einzufügen. Dadurch besteht die Möglichkeit eventuelle Restmittel für andere
Projekte zu verwenden.
Mit der Einigung
über die Ergänzung fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt:
a) Die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von bis zu 1.143.709,15 € werden
im Haushaltsjahr 2016 am Grundschulstandort Gusborn investiert
Dabei bleibt zunächst offen, ob die Samtgemeinde Elbtalaue oder die
Gemeinde Gusborn die Bauherrschaft für die KITA übernimmt.
b) Für den Neubau der Grundschule Hitzacker
werden Mittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt, die Maßnahme wird im
Planungsjahr 2017 veranschlagt.