Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Am 14.10.15 fand in der Samtgemeindeverwaltung ein Treffen zwischen Verwaltungsvorstand und verschiedenen Fachdiensten statt, mit dem  Ziel die angemeldeten Investitionsbedarfe, den Kreditbedarf sowie die Umsetzung in den kommenden Jahren zu klären.

Aus dem Kommunalinvestitionspaket stehen der Samtgemeinde Elbtalaue 1.063.860,92 € zu, Voraussetzung für die Förderung sind Eigenmittel in Höhe von 79.848,23 €.

Maßnahmen aus dieser Förderung müssen bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen werden.

 .

Aufgrund der Höhe der Kosten, die für eine Sanierung und/oder Neubau der Grundschule in Hitzacker (Elbe) kalkuliert worden sind, macht die Bereitstellung dieser Mittel für diese Maßnahme keinen Sinn, da eine weitere Förderung in diesem Fall ausgeschlossen wäre.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 14.4.2015 wurde die Idee einer „Bildungslandschaft Gusborn“ vorgestellt. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Weiterentwicklung dieses Projektes ausgesprochen, deren Ziel es ist, künftig Betreuung und Bildung an einem Standort anzubieten und sich sonstigen Dritten (Vereinen, Sportgruppen, Seniorentreff etc.) zu öffnen.

Im laufenden Prozess des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ sollten zunächst Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Zudem hat auch die Grundschule einen Bedarf für Betreuung, Besprechung, Bewegung angemeldet, die Räumlichkeiten im Keller der Schule sind dafür ungeeignet.

Die Möglichkeiten der Nutzung des ehemaligen Schulleitergebäudes sind aufgrund Vorgaben für Inklusion und Brandschutz eingeschränkt, sodass letztlich ein Neubau/Anbau für KiTa und Schule sowohl in energetischer Sicht als auch unter Betrachtung der Inklusion deutliche Vorteile bietet.

 

Im laufenden Prozess des Programms  „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird deutlich, dass die Fördermöglichkeiten im Land Niedersachsen eher gering zu sehen sind, sodass die Verwaltung vorschlägt, die gesamten Mittel aus dem Programm am Standort Gusborn für den Neubau/Anbau von Räumen für eine Kindertagesstätte und den Grundschulbetrieb zur Verfügung stellt.

Hinsichtlich der Finanzierung der Kindertagesstätte werden Gespräche mit Landkreis und Gemeinde Gusborn zu führen sein.

 

Am 05.10.2015 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen aufgelegt. In Ausnahmefällen kann auch ein Neubau gefördert werden, sofern dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist. Dies gilt es zu belegen.

Förderfähig sind größere Projekte, die eine besondere Wirkung für soziale Integration vor Ort haben und/oder die in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen.

Das Projekt Grundschule Hitzacker kann in vielen Punkten die Kriterien des Programms erfüllen, sodass eine Antragstellung in Frage kommt.

Ersatzneubauten sind förderfähig, sofern dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist. Aufgrund der Differenz zwischen den Kosten für Sanierung plus Um-/Anbau und eines kompletten Neubaus gilt es hier die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus besonders hervorzuheben.

Wie bereits im Schulausschuss am 12.10.15 durch Herrn Rüdiger Schulz vorgestellt, sind Einsparungen bei Energie- und Unterhaltungskosten bei einem Neubau teils bereits berechnet bzw. werden jetzt dargestellt.

 

Vorteile eines Neubaus

-       Energetisch besser als Sanierung

-       Reduzierung von Außenflächen, Vermeidung weiter Laufwege

-       Kein Umzug/Auslagerung während der Bauphase

-       Keine Containerlösung erforderlich

-       Neubau auf vorhandenem Grundstück möglich

-       Schulbetrieb kann ohne Einschränkungen weitergehen

 

Insbesondere die Kosten einer Containerlösung für die zwischenzeitliche Unterbringung der Schule bei einer Sanierung, dürften sich bei der derzeitigen Unterbringungsnot der Flüchtlinge deutlich erhöhen. Sofern Container derzeit überhaupt für anderweitige Nutzungen zur Verfügung stehen.

 

Die Antragstellung muss bis zum 13.11.15 erfolgen.

Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen, der Anteil der Kommunen bei 55 v.H., bei einer Haushaltsnotlage bei 10 v.H.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Antragstellung vorzunehmen. Die Maßnahme soll im Planungsjahr 2017 veranschlagt werden, mit Vorplanungen wird im HH-Jahr 2016 begonnen, die Maßnahme muss im Jahr 2018 umgesetzt werden. 

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt

a)      die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz  in Höhe von 1.143.709,15 € werden im Haushaltsjahr 2016 am Grundschulstandort Gusborn investiert

b)      für den Neubau der Grundschule Hitzacker werden Mittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt, die Maßnahme wird im Planungsjahr 2017 veranschlagt.

 

 

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Beratung im Samtgemeindeausschuss. Er verliest die vom Samtgemeindeausschuss geringfügig geänderte Beschlussempfehlung:

 

a)

Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz in Höhe von 1.143.709,15 € werden im Haushaltsjahr 2016 am Grundschulstandort Gusborn investiert.

Erweiterung SgA:

Dabei bleibt zunächst offen, ob die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Gusborn die Bauherrschaft für die KITA übernimmt.

 

b)

Für den Neubau der Grundschule Hitzacker werden Mittel aus dem Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" beantragt, die Maßnahme wird im Planungsjahr 2017 veranschlagt.

 

 

Stellv. SgBgm Zühlke erwähnt, dass es derzeit konkurrierende Interessen zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn gibt, aus diesem Grund ist der Zusatz empfohlen worden, die Bauherrschaft offen zu lassen. Es gilt noch zu klären, welche Gebietskörperschaft antragsberechtigt und welche zuschussberechtigt ist. Grundsätzlich sollte aber mit dem Beschluss die Absicht erklärt werden, dass eine Gesamtinvestition am Standort Gusborn erfolgt. Seiner Ansicht nach sollte der für den Kita-Bereich zuständige Landkreis auch die Bauherrschaft festlegen. Das weitere Verfahren muss hier abgewartet werden. Auch gilt es zu prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.143.709, 15 € in voller Höhe für die geplante Gesamtmaßnahme benötigt werden oder möglicherweise sogar nicht ausreichend sind.

 

Stellv. SgBgm Herzog hebt das Engagement hervor, mit dem die Gemeinde Gusborn das angedachte Projekt bisher vorangetrieben hat. Im SgA bestand Einigkeit darüber, dass die Gemeinde Träger der Maßnahme werden kann, sofern dies förderrechtlich möglich ist.

Da die benötigten Mittel für die verschiedenen Maßnahmen noch nicht feststehen, regt er an, in den Beschluss vor der genannten Fördersumme die Ergänzung: „…bis zu…“ einzufügen. Dadurch besteht die Möglichkeit eventuelle Restmittel für andere Projekte zu verwenden.

 

Mit der Einigung über die Ergänzung fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt:

a)      Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von bis zu 1.143.709,15 € werden im Haushaltsjahr 2016 am Grundschulstandort Gusborn investiert

Dabei bleibt zunächst offen, ob die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Gusborn die Bauherrschaft für die KITA übernimmt.

b)      Für den Neubau der Grundschule Hitzacker werden Mittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt, die Maßnahme wird im Planungsjahr 2017 veranschlagt.