Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Die Gebührensatzobergrenze der in der  Anlage zur vorlage beigefügten Gebührenkalkulation beträgt 1,37 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei der jährlichen Veranlagung von 52.556 Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung von ca. 17.800 Euro. Durch die Überdeckung der vergangen Jahre kann dies ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu erhöhen.

 

Herr Klafak erläutert den Sachverhalt und teilt die Gebührensätze mit.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis.

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zu Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.