Sitzung: 11.11.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 08/0362/2015
Die
Gebührensatzobergrenze der in der Anlage
zur vorlage beigefügten Gebührenkalkulation beträgt 1,37 Euro für die Reinigung
je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro je
Straßenfrontmeter. Bei der jährlichen Veranlagung von 52.556 Straßenfrontmeter,
ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung von ca. 17.800 Euro.
Durch die Überdeckung der vergangen Jahre kann dies ausgeglichen werden, ohne
die Gebühren zu erhöhen.
Herr Klafak
erläutert den Sachverhalt und teilt die Gebührensätze mit.
Der Samtgemeinderat
nimmt die Kalkulation zur Kenntnis.
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zu Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.