Sitzung: 11.11.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1
Vorlage: 08/0361/2015
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 entsprechen
nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der
Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“
Das
Rechnungsprüfungsamt kann ergänzende Bemerkungen zum Prüfbericht treffen, die
bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen wurden
vom Prüfungsamt nicht für erforderlich gehalten.
Das in der
Haushaltsplanung 2014 vorgesehene ausgeglichene Ergebnis, konnte trotz der
Erhöhung des Personalstundensatzes nicht erreicht werden.
Neben der sicher zu
optimistischen Einschätzung und der in der Höhe nicht vorhersehbaren bzw.
planbaren krankheitsbedingten Fehlzeiten konnten die erforderlichen Erträge
nicht erreicht werden.
Die
durchschnittlichen Krankheitstage liegen mit 18,81 wiederum um 5 Tage über die
kalkulierten 14 Tage je Beschäftigten. Bei der Berechnung der
Gesamtjahresarbeitsstunden wurde nicht berücksichtigt, dass ein Mitarbeiter per
Personalgestellungsvertrag nicht mehr über den Eigenbetrieb abgerechnet wird
(1.494 Stunden). Ein weiterer Mitarbeiter wurde im laufe des Jahres ebenfalls
für Aufgaben an die Samtgemeinde abgestellt. Da dies bei der Haushaltsplanung
noch nicht bekannt war, konnte dies nicht berücksichtigt werden.
Die Erträge liegen
insgesamt mit 70.115,22 Euro unter den Planungsansätzen. Die gesamten
Aufwendungen liegen mit 207,91 Euro unter den Ansätzen, also fasst genau in der
Höhe der Planung.
Durch eine erneute
Erhöhung des Personalstundensatzes, der „Korrektur“ der
Gesamtjahresarbeitsstunden und der Hoffnung, dass die krankheitsbedingten
Fehlzeiten sich in dem kalkulierten Niveau bewegen, kann der Abbau der
Fehlbeträge in den nächsten Jahren gelingen.
Der Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2014, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Herr Klafak trägt
den Sachverhalt vor.
Stellv. RV
Bodendieck berichtet über die Empfehlung des Betriebsausschusses und verliest
den Prüfvermerk. Er bittet um Entlastung des Werkleiters.
Weiterhin führt er
aus, dass sich der Betriebsausschuss in naher Zukunft mit den Ausführungen des
Prüfberichtes befassen
Ohne weitere
Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2014 entlastet.
c) Der Jahresverlust in Höhe von 63.333,94 €
ist auf das Folgejahr vorzutragen.