Sitzung: 03.11.2015 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 04/0467/2015
Sachverhalt:
Nach
dem Vertrag der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Hitzacker
(Elbe) und der Gemeinden Damnatz, Göhrde, Gusborn, Jameln, Karwitz, Langendorf,
Neu Darchau und Zernien sowie der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt
Hitzacker (Elbe) zur Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue (Neubildungsvertrag)
fördert die Samtgemeinde Elbtalaue die Entwicklung der Mitgliedsgemeinden,
insbesondere auf den Gebieten „Kultur, Sport und Vereinswesen sowie Tourismus“.
Nach
der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue nimmt die Samtgemeinde gemäß § 98
Abs. 1 Satz 2 NKomVG als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die ihr von allen
Mitgliedsgemeinden übertragen worden ist, die Förderung des Tourismus wahr.
Die
Samtgemeinde Elbtalaue war bisher Gesellschafter in der
Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH. Diese Gesellschaft nahm bisher kreisweit
alle touristischen Aufgaben wahr. Die Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH ist
durch politische Beschlüsse mit Ablauf des 30. Juni 2015 aufgelöst worden. Die
Liquidation begann am 1.Juli 2015. Neben den Aufgaben der Liquidation gemäß §
70 GmbH-Gesetz erfüllen die Liquidatoren die Aufgaben der touristischen
Vermarktung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten bis zum 31.Dezember 2015. Ab dem 1. Januar
2016 sind alle Aufgaben, die nicht durch das vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
beauftragte neue private Unternehmen durchgeführt werden, zu regeln. Das
private Unternehmen übernimmt die Ausrichtung des Dachmarketings. Die Aufgaben
der örtlichen Kur-und Touristinformationen werden nicht von dem Unternehmen
erledigt, sondern fallen auf die Samtgemeinden zurück.
Die
Samtgemeinde Elbtalaue hat durch den Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom
7. September 2015 die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die
Marketingaufgaben aus dem Gesellschaftsvertrag der Elbtalaue-Wendland-Touristik
GmbH, die nicht von dem vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beauftragten
Dachverband zu erfüllen sind, an den Marketingverein "ALMA Elbtalaue -
Alle machen Marketing e.V." zu übertragen
Nach
der Satzung des Marketingvereines „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e.V.“
ist Zweck des Vereines die Förderung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes
der Kommunen der Samtgemeinde Elbtalaue zum Wohle der Gewerbetreibenden in
Produktion, Handel und Dienstleistung, des Fremdenverkehrs, des Tourismus und
der Bürgerinnen und Bürger.
Dieser
Verein ist eine Interessenvertretung für die Belange der Unternehmerinnen und
Unternehmer des Fremdenverkehrs, des Tourismus sowie der Bürgerinnen und Bürger
und der Kommunen in der Samtgemeinde Elbtalaue.
Der § 3
der Satzung des Marketingvereins „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“
regelt die Mitgliedschaft im Verein. Mitglied können natürliche und juristische
Personen, kommunale Körperschaften, Behörden, Institutionen und Verbände
werden, die sich zu den Zielen des Vereines bekennen.
Nach §
5 der Satzung des Marketingvereins „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e.
V.“ ist der Grundmitgliedsbeitrag in einer Beitragsordnung geregelt. Nach der
Beitragsordnung entfällt auf Samtgemeinden ein Betrag in Höhe von 4,00 Euro pro
Einwohner.
Die
Samtgemeinde Elbtalaue hat derzeit 20.877
Einwohner. Demzufolge wäre ein Mitgliedsbeitrag von 83.508,00 Euro
jährlich zu entrichten.
Der
Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ ist bereit –
sofern die Samtgemeinde Elbtalaue Mitglied im Marketingverein wird – die zu
erfüllenden Aufgaben zu übernehmen. Zusätzliche finanzielle Leistungen sind
nicht zu entrichten.
Die
Aufgabenerfüllung ist vertraglich zu regeln. Dieser Vertrag erfordert eine
gesonderte Beschlussfassung.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, der Mitgliedschaft der Samtgemeinde Elbtalaue im
Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ ab dem 1. Januar
2016 zuzustimmen.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue wird Mitglied im Verein „ALMA Elbtalaue – Alle machen
Marketing e. V.“. Der Beitritt erfolgt zum 01.01.2016.