Bgm Beckmann berichtet, dass am 16.10.15
der Arbeitskreis „Kita“, der aus den Ratsmitgliedern besteht, getagt hat. In
dieser Runde sind verschiedene Finanzierungsmodelle für das geplante Vorhaben
angesprochen worden. Der Landkreis hat die Grundfläche von ca. 270 qm des
seinerzeit durch den Architekten Pauker skizzierten Projektes für zu groß
befunden. Nach Aussage des Landkreises wird für Gruppengrößen wie sie in
Gusborn angedacht sind nur eine Fläche von ca. 150 qm angerechnet. Am 20.10.15
hat hierzu ein weiteres Treffen stattgefunden, hieran haben seitens des Rates Bgm
Beckmann, stellv. Bgm Geuder und stellv. Bgm Struck, seitens der
Samtgemeindeverwaltung Frau Scharf und Frau Demmer sowie Frau Hinze, Frau
Köhler und Frau Jablonski vom Landkreis teilgenommen. Dort ist entgegen
bisherigen Aussagen festgestellt worden, dass aufgrund der geplanten
Gruppenstärke eine Fläche von ca. 220 qm angedacht werden kann. Die Pläne
müssten dann entsprechend angepasst werden.
Laut Aussage des Landkreises wird dieser
noch in diesem Jahr alle relevanten Träger anschreiben und um
Interessenbekundung bitten. Das Ergebnis wird dann im Gemeinderat vorgestellt.
Bgm Beckmann berichtet weiter über den
Vertragsstand. Die Verträge mit dem Landkreis für den Betrieb des Spielkreises
in Siemen sind gekündigt. Die Umwandlung in einen Kindergarten erfolgt zum
Kita-Jahr 2016/2017. Für den Neubau der Kita hat die Samtgemeinde Elbtalaue der
Gemeinde Gusborn ein Grundstück unmittelbar neben der Grundschule angeboten.
Bei den Finanzierungsmodellen ist Bgm
Beckmann immer von der ursprünglich geplanten Summe von ca. 450.000 €
ausgegangen. Für neu geschaffene Plätze für Kinder unter 3 Jahren gibt es
spezielle Fördermittel, sogenannte RAT-Mittel. Diese würden für die Gemeinde
bei 5 Plätzen 60.000 € betragen. Derzeit sind keine weiteren Fördermittel
abrufbar. Neu ist jedoch das Kommunalinvestitionsgesetz. Hierbei handelt es
sich um Bundesmittel, die die Samtgemeinde Elbtalaue erhält. Die Grundlagen
hierfür sind allerdings derzeit noch nicht abschließend geklärt, sodass zu
einer möglichen Förderung hieraus noch keine endgültige Aussage getroffen
werden kann. Lt. Aussage von Bgm Beckmann erhält die Samtgemeinde Elbtalaue
eine Fördersumme in Höhe von ca. 1,16 Mio €. Diese können seiner Ansicht nach
lt. § 8 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes von der Samtgemeinde auch an die
Mitgliedsgemeinden weitergereicht werden.
Herr Hesebeck erläutert auf Nachfrage
hierzu, dass es bei der Summe von 1,16 Mio € um eine Förderung in Höhe von 1,08
Mio € bei einer Verwendung eines Eigenanteils von 80.000 € handelt.
Weiterhin berichtet Bgm Beckmann, dass er
mit Datum vom 04.09.2015 bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt hat, dass
Fördermittel aus diesem Topf an die Gemeinde Gusborn weitergereicht werden.
Bgm Beckmann erwähnt, dass er mit heutigem
Datum per Mail einige Mitteilungen aus der Verwaltung bekommen hat, zu denen er
noch keine Aussage machen kann, daher bleibt es bei den bisherigen
Informationen.
Weiterhin teilt er mit, dass über den
Antrag der Gemeinde Gusborn am 05.11.2015 im Samtgemeindeausschuss und am
11.11.2015 im Samtgemeinderat entschieden werden soll.
Bgm Beckmann sagt aus, dass es
verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Der Landkreis und die
Samtgemeinde tragen grundsätzlich die Kosten einer Kita und kommen somit auch
für die Kosten für Zins-und Tilgungsleistungen auf. Es kann aber auch ein
Mietmodell gewählt werden, das heißt, die Gemeinde finanziert die Gesamtkosten
und vermietet das Objekt an den entsprechenden Träger. Lt. Mitteilung des
Landkreises werden 7,-€/qm an Miete gezahlt.
Ausgehend von einer Gesamtsumme in Höhe
von 450.000 € können Eigenmittel in Höhe von 150.000 € eingebracht werden.
Diese setzen sich zusammen aus den für dieses Projekt in den letzten Jahren
zurückgelegten Haushaltsmittel und dem angestrebten Verkauf der Liegenschaft in
Siemen.
Weiterhin sollen nach Überlegungen des
Bürgermeisters die angesprochenen RAT-Mittel in Höhe von 60.000 € eingerechnet
werden, so dass ein Finanzierungsbedarf von 240.000 € besteht. Diese könnten
von der Gemeinde über Kreditaufnahmen finanziert werden oder sollten von der
Samtgemeinde Elbtalaue aus dem o.g. Kommunalinvestitionsgesetz weitergeleitet
werden.
Frau Behrends erläutert ebenfalls zwei
Finanzierungsmodelle. Dabei weist sie nochmals daraufhin, dass es sich hier um
vorläufige Zahlen handelt, die nicht abschließend wertbar sind.
Eine Möglichkeit ist die von Bgm Beckmann
angesprochene Variante mit den Fördermitteln der Samtgemeinde. Diese Variante
hängt allerdings zunächst von den Entscheidungen der Samtgemeindegremien ab.
Daher kann hierzu keine konkrete Aussage gemacht werden.
Bei der zweiten Variante, die ebenfalls
von Bgm Beckmann schon vorgestellt wurde, handelt es sich um die Finanzierung
über den Gemeindehaushalt. Hier kann lt Frau Behrends nur von derzeit vorliegenden
Bedingungen ausgegangen werden. Bei vorliegenden Kosten in Höhe von 450.000 €
können lediglich Eigenmittel in Höhe von 90.000 € angesetzt werden, das sind
die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Verkaufserlös der Immobilie in
Siemen kann in eine Finanzierung erst dann eingerechnet werden, wenn dieser
Betrag feststeht bzw. wenn die entsprechenden Beschlüsse hierzu gefasst sind.
Die RAT-Mittel mit eingerechnet ergibt
sich somit ein Finanzierungsbedarf von 300.000 €. Ausgehend von einer Jahresleistung
an Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 15.500 € ergibt sich ein
Finanzierungszeitraum von 28 Jahren. Eine solche Finanzierung ist eher
unrealistisch, denn selbst wenn die Zins-und Tilgungsleistung durch den Träger
oder den Landkreis in Form einer Miete übernommen wird, dann nicht für einen
solchen Zeitraum. Die Laufzeit eines solchen Vertrages wird max. 15 Jahre
betragen.
Zudem wird die Gemeinde hierfür mit einem
Haushaltsminus rechnen müssen, was die Angelegenheit negativer erscheinen
lässt.
Rh Burmester bittet Herrn Hesebeck um
Auskunft, wie die Absicht der Samtgemeinde, der Gemeinde einen Förderanteil
abzutreten, einzuschätzen ist.
Bgm Beckmann antwortet darauf, dass es
hierzu keine Auskunft geben kann, da man den Gremien der Samtgemeinde nicht
vorgreifen könne.
Auch wenn die Samtgemeinde den Antrag der
Gemeinde Gusborn ablehnen sollte, wird die Gemeinde das Projekt alleine weiter
betreiben. Sollte eine Finanzierung sich als schwierig erweisen, kann das
Projekt ja auch „eine Nummer schmaler“ ausfallen. Ein Zweckbau könne auch
ausreichend sein.
Zur weiteren
Planung macht Bgm Beckmann darauf aufmerksam, dass die Gestaltung eines Neubaus
beispielsweise über einen Architektenwettbewerb laufen könnte. Der Rat kann
hierbei die Bauweise (Holz, Beton…) festlegen und auch bei der Namensgebung
mitwirken.