Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Beckmann berichtet, dass am 16.10.15 der Arbeitskreis „Kita“, der aus den Ratsmitgliedern besteht, getagt hat. In dieser Runde sind verschiedene Finanzierungsmodelle für das geplante Vorhaben angesprochen worden. Der Landkreis hat die Grundfläche von ca. 270 qm des seinerzeit durch den Architekten Pauker skizzierten Projektes für zu groß befunden. Nach Aussage des Landkreises wird für Gruppengrößen wie sie in Gusborn angedacht sind nur eine Fläche von ca. 150 qm angerechnet. Am 20.10.15 hat hierzu ein weiteres Treffen stattgefunden, hieran haben seitens des Rates Bgm Beckmann, stellv. Bgm Geuder und stellv. Bgm Struck, seitens der Samtgemeindeverwaltung Frau Scharf und Frau Demmer sowie Frau Hinze, Frau Köhler und Frau Jablonski vom Landkreis teilgenommen. Dort ist entgegen bisherigen Aussagen festgestellt worden, dass aufgrund der geplanten Gruppenstärke eine Fläche von ca. 220 qm angedacht werden kann. Die Pläne müssten dann entsprechend angepasst werden.

Laut Aussage des Landkreises wird dieser noch in diesem Jahr alle relevanten Träger anschreiben und um Interessenbekundung bitten. Das Ergebnis wird dann im Gemeinderat vorgestellt.

Bgm Beckmann berichtet weiter über den Vertragsstand. Die Verträge mit dem Landkreis für den Betrieb des Spielkreises in Siemen sind gekündigt. Die Umwandlung in einen Kindergarten erfolgt zum Kita-Jahr 2016/2017. Für den Neubau der Kita hat die Samtgemeinde Elbtalaue der Gemeinde Gusborn ein Grundstück unmittelbar neben der Grundschule angeboten.

Bei den Finanzierungsmodellen ist Bgm Beckmann immer von der ursprünglich geplanten Summe von ca. 450.000 € ausgegangen. Für neu geschaffene Plätze für Kinder unter 3 Jahren gibt es spezielle Fördermittel, sogenannte RAT-Mittel. Diese würden für die Gemeinde bei 5 Plätzen 60.000 € betragen. Derzeit sind keine weiteren Fördermittel abrufbar. Neu ist jedoch das Kommunalinvestitionsgesetz. Hierbei handelt es sich um Bundesmittel, die die Samtgemeinde Elbtalaue erhält. Die Grundlagen hierfür sind allerdings derzeit noch nicht abschließend geklärt, sodass zu einer möglichen Förderung hieraus noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann. Lt. Aussage von Bgm Beckmann erhält die Samtgemeinde Elbtalaue eine Fördersumme in Höhe von ca. 1,16 Mio €. Diese können seiner Ansicht nach lt. § 8 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes von der Samtgemeinde auch an die Mitgliedsgemeinden weitergereicht werden.

 

Herr Hesebeck erläutert auf Nachfrage hierzu, dass es bei der Summe von 1,16 Mio € um eine Förderung in Höhe von 1,08 Mio € bei einer Verwendung eines Eigenanteils von 80.000 € handelt.

 

Weiterhin berichtet Bgm Beckmann, dass er mit Datum vom 04.09.2015 bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt hat, dass Fördermittel aus diesem Topf an die Gemeinde Gusborn weitergereicht werden.

 

Bgm Beckmann erwähnt, dass er mit heutigem Datum per Mail einige Mitteilungen aus der Verwaltung bekommen hat, zu denen er noch keine Aussage machen kann, daher bleibt es bei den bisherigen Informationen.

Weiterhin teilt er mit, dass über den Antrag der Gemeinde Gusborn am 05.11.2015 im Samtgemeindeausschuss und am 11.11.2015 im Samtgemeinderat entschieden werden soll.

 

Bgm Beckmann sagt aus, dass es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Der Landkreis und die Samtgemeinde tragen grundsätzlich die Kosten einer Kita und kommen somit auch für die Kosten für Zins-und Tilgungsleistungen auf. Es kann aber auch ein Mietmodell gewählt werden, das heißt, die Gemeinde finanziert die Gesamtkosten und vermietet das Objekt an den entsprechenden Träger. Lt. Mitteilung des Landkreises werden 7,-€/qm an Miete gezahlt.

Ausgehend von einer Gesamtsumme in Höhe von 450.000 € können Eigenmittel in Höhe von 150.000 € eingebracht werden. Diese setzen sich zusammen aus den für dieses Projekt in den letzten Jahren zurückgelegten Haushaltsmittel und dem angestrebten Verkauf der Liegenschaft in Siemen.

Weiterhin sollen nach Überlegungen des Bürgermeisters die angesprochenen RAT-Mittel in Höhe von 60.000 € eingerechnet werden, so dass ein Finanzierungsbedarf von 240.000 € besteht. Diese könnten von der Gemeinde über Kreditaufnahmen finanziert werden oder sollten von der Samtgemeinde Elbtalaue aus dem o.g. Kommunalinvestitionsgesetz weitergeleitet werden.

 

Frau Behrends erläutert ebenfalls zwei Finanzierungsmodelle. Dabei weist sie nochmals daraufhin, dass es sich hier um vorläufige Zahlen handelt, die nicht abschließend wertbar sind.

Eine Möglichkeit ist die von Bgm Beckmann angesprochene Variante mit den Fördermitteln der Samtgemeinde. Diese Variante hängt allerdings zunächst von den Entscheidungen der Samtgemeindegremien ab. Daher kann hierzu keine konkrete Aussage gemacht werden.

Bei der zweiten Variante, die ebenfalls von Bgm Beckmann schon vorgestellt wurde, handelt es sich um die Finanzierung über den Gemeindehaushalt. Hier kann lt Frau Behrends nur von derzeit vorliegenden Bedingungen ausgegangen werden. Bei vorliegenden Kosten in Höhe von 450.000 € können lediglich Eigenmittel in Höhe von 90.000 € angesetzt werden, das sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Verkaufserlös der Immobilie in Siemen kann in eine Finanzierung erst dann eingerechnet werden, wenn dieser Betrag feststeht bzw. wenn die entsprechenden Beschlüsse hierzu gefasst sind.

Die RAT-Mittel mit eingerechnet ergibt sich somit ein Finanzierungsbedarf von 300.000 €. Ausgehend von einer Jahresleistung an Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 15.500 € ergibt sich ein Finanzierungszeitraum von 28 Jahren. Eine solche Finanzierung ist eher unrealistisch, denn selbst wenn die Zins-und Tilgungsleistung durch den Träger oder den Landkreis in Form einer Miete übernommen wird, dann nicht für einen solchen Zeitraum. Die Laufzeit eines solchen Vertrages wird max. 15 Jahre betragen.

Zudem wird die Gemeinde hierfür mit einem Haushaltsminus rechnen müssen, was die Angelegenheit negativer erscheinen lässt.

 

Rh Burmester bittet Herrn Hesebeck um Auskunft, wie die Absicht der Samtgemeinde, der Gemeinde einen Förderanteil abzutreten, einzuschätzen ist.

 

Bgm Beckmann antwortet darauf, dass es hierzu keine Auskunft geben kann, da man den Gremien der Samtgemeinde nicht vorgreifen könne.

Auch wenn die Samtgemeinde den Antrag der Gemeinde Gusborn ablehnen sollte, wird die Gemeinde das Projekt alleine weiter betreiben. Sollte eine Finanzierung sich als schwierig erweisen, kann das Projekt ja auch „eine Nummer schmaler“ ausfallen. Ein Zweckbau könne auch ausreichend sein.

 

Zur weiteren Planung macht Bgm Beckmann darauf aufmerksam, dass die Gestaltung eines Neubaus beispielsweise über einen Architektenwettbewerb laufen könnte. Der Rat kann hierbei die Bauweise (Holz, Beton…) festlegen und auch bei der Namensgebung mitwirken.