Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Bei der Bürgerversammlung in Klein Gusborn wurde von einigen Einwohnern der in den vergangenen Jahren von der Gemeinde durchgeführte Winterdienst heftig kritisiert. Bemängelt wurde, dass nicht sämtliche Straßen in den Ortsteilen der Gemeinde Gusborn von Schnee geräumt wurden. Bewohner der Straßen Mutschel und des Durleiringes fühlen sich gegenüber den Bewohnern der anderen Straßen in Gusborn benachteiligt. Tenor:“ Wir zahlen genau soviel Steuern wie andere Bewohner, warum wird bei uns nicht gestreut“.

 

Bgm. Beckmann versprach seinerzeit, die Sache in einer Ratssitzung vom Rat diskutieren zu lassen.

Die Verwaltung nimmt zur rechtlichen Situation wie folgt Stellung:

 

Gem. § 52 Abs.1 Satz 2 Buchstabe c des Niedersächsischen Straßengesetzes ist der Straßenbaulastträger verpflichtet,  an „gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehrsaufkommen“, eine Reinigung im notwendigem Maß durchzuführen.

Art und Maß des Winterdienstes sind in der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue vom  13.11.2008 geregelt. 

Die Gemeinde ist somit lediglich verpflichtet, den Winterdienst an gefährlichen Fahrbahnstellen mit bedeutendem Verkehrsaufkommen, durchzuführen.

 

 

Der Bürgermeister hatte den Vorschlag gemacht, über die nachfolgenden aufgeführten Punkte zu beraten:

 

1.     Es wird festgestellt, dass keine Pflicht seitens der Gemeinde zur Räumung der Straßen besteht

2.     Wenn erforderlich, werden folgende Straße in der Gemeinde vom Schnee geräumt bzw. bei Glätte gestreut:
Quickborn: Dorfstraße, Mühlenberg, Schützenweg, Wolkenfeld, Birkenweg
 Kl. Gusborn/Gr. Gusborn: Alte Dorfstraße, Neue Dorfstraße, Am Durlei, An den Eichen, Gusneitz
Siemen: An den Bleichwiesen, Schmiedestr., Schulstr., Dorfstraße
Zadrau: ……..

3.     Die Erforderlichkeit wird durch den Bgm. und den RH der jeweiligen Ortsteile festgestellt

4.     Sämtliche Kreuzungen/Einmündungsbereiche sind im 10 m Bereich gefahrlos zu halten

5.     Es wird nur mit Sand gestreut

6.     Es werden Sandhaufen für die Bürger bereitgestellt und zwar an folgenden Orten:

 

 

Rh Ringel hinterfragt die finanziellen Mittel, die für den Winterdienst anfallen werden.

Er sieht keine Notwendigkeit in der Gemeinde einen Winterdienst durchzuführen. Es sollte lediglich da geräumt/gestreut werden, wo die Gemeinde der gesetzlichen Pflicht unterliegt.

 

Rh Burmester erwähnt, dass ein Winterdienst von den Bürgern nur bei heftigem Schneefall angeregt wurde. Es gab in den vergangenen Jahren Situationen, wo Bürger aufgrund von Schneemassen nicht von ihren Grundstücken gekommen sind. In solchen Fällen wird ein Winterdienst seitens der Gemeinde erwünscht.

 

Rh Fahren regt an, eine bestimmte Schneehöhe für einen möglichen Winterdienst festzusetzen. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass aufgrund der Gleichbehandlung aller Bürger dann in allen Straßen in der Gemeinde dieser Winterdienst durchzuführen ist.

 

Stellv. Bgm Struck schlägt vor, aus der o.a. Aufzählung die Punkte 2 und 4 zu streichen. Unter Punkt 3 sollte es seiner Meinung nach ausreichend sein, wenn der Bürgermeister die Erforderlichkeit feststellt.

 

Rh Ringel schlägt nochmals vor, sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrenpunkte zu beschränken und alles andere abzuwarten bzw. dann zu entscheiden, sofern eine entsprechende Situation vorliegt.

 

In diesem Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob in der Gemeinde mit Sand oder mit Salz gestreut wird. Hierüber lässt Bgm Beckmann abstimmen.

Rh Ringel macht darauf aufmerksam, dass es keine Geräte und Maschinen mehr gibt, mit denen Sand gestreut werden kann. Technisches Gerät kann nur mit Salz befüllt werden.

 

Im Laufe der Diskussion einigt sich der Rat dahingehend, dass ein Winterdienst nur in besonderen Schnee-/Glatteissituationen durchgeführt wird. Dieser erfolgt dann in allen Ortsteilen und Straßen. Hierzu wird es Abstimmungen zwischen dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern der Ortsteile geben. Hierbei werden Rh Schulz, Rh Peemöller, RH Burmester und Rh Fahren genannt.

 

Festzuhalten gilt ebenfalls, dass der für den Winterdienst Zuständige nur auf Anweisung des Bürgermeisters oder eines Ratsmitgliedes die Arbeit aufnimmt und nicht selbstständig agiert.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss

a)

Der Winterdienst ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.

Hierbei sind alle relevanten Gefahrenpunkte nach ihren rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird seitens der Gemeinde Gusborn nur bei erheblichen Wetterlagen ein Winterdienst durchgeführt.

Eine Entscheidung hierüber wird in Absprache zwischen dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern der einzelnen Ortsteile getroffen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  8    Enthaltung  1

 

b)

Für den Winterdienst in der Gemeinde Gusborn wird Streusalz verwendet.

Den Bürgern der Gemeinde Gusborn wird zusätzlich Streusand zur Verfügung gestellt.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  7       Nein  1     Enthaltung  1