Sitzung: 29.10.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0461/2015
Bei der
Bürgerversammlung in Klein Gusborn wurde von einigen Einwohnern der in den
vergangenen Jahren von der Gemeinde durchgeführte Winterdienst heftig
kritisiert. Bemängelt wurde, dass nicht sämtliche Straßen in den Ortsteilen der
Gemeinde Gusborn von Schnee geräumt wurden. Bewohner der Straßen Mutschel und
des Durleiringes fühlen sich gegenüber den Bewohnern der anderen Straßen in
Gusborn benachteiligt. Tenor:“ Wir zahlen genau soviel Steuern wie andere
Bewohner, warum wird bei uns nicht gestreut“.
Bgm. Beckmann
versprach seinerzeit, die Sache in einer Ratssitzung vom Rat diskutieren zu
lassen.
Die Verwaltung
nimmt zur rechtlichen Situation wie folgt Stellung:
Gem. § 52 Abs.1
Satz 2 Buchstabe c des Niedersächsischen Straßengesetzes ist der
Straßenbaulastträger verpflichtet, an
„gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehrsaufkommen“, eine
Reinigung im notwendigem Maß durchzuführen.
Art und Maß des
Winterdienstes sind in der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde
Elbtalaue vom 13.11.2008 geregelt.
Die Gemeinde ist
somit lediglich verpflichtet, den Winterdienst an gefährlichen Fahrbahnstellen
mit bedeutendem Verkehrsaufkommen, durchzuführen.
Der Bürgermeister
hatte den Vorschlag gemacht, über die nachfolgenden aufgeführten Punkte zu
beraten:
1.
Es wird festgestellt, dass keine Pflicht seitens der
Gemeinde zur Räumung der Straßen besteht
2.
Wenn erforderlich, werden folgende Straße in der
Gemeinde vom Schnee geräumt bzw. bei Glätte gestreut:
Quickborn: Dorfstraße, Mühlenberg, Schützenweg, Wolkenfeld, Birkenweg
Kl. Gusborn/Gr. Gusborn: Alte
Dorfstraße, Neue Dorfstraße, Am Durlei, An den Eichen, Gusneitz
Siemen: An den Bleichwiesen, Schmiedestr., Schulstr., Dorfstraße
Zadrau: ……..
3.
Die Erforderlichkeit wird durch den Bgm. und den RH
der jeweiligen Ortsteile festgestellt
4.
Sämtliche Kreuzungen/Einmündungsbereiche sind im 10
m Bereich gefahrlos zu halten
5.
Es wird nur mit Sand gestreut
6.
Es werden Sandhaufen für die Bürger bereitgestellt
und zwar an folgenden Orten:
Rh Ringel
hinterfragt die finanziellen Mittel, die für den Winterdienst anfallen werden.
Er sieht keine
Notwendigkeit in der Gemeinde einen Winterdienst durchzuführen. Es sollte
lediglich da geräumt/gestreut werden, wo die Gemeinde der gesetzlichen Pflicht
unterliegt.
Rh Burmester
erwähnt, dass ein Winterdienst von den Bürgern nur bei heftigem Schneefall angeregt
wurde. Es gab in den vergangenen Jahren Situationen, wo Bürger aufgrund von
Schneemassen nicht von ihren Grundstücken gekommen sind. In solchen Fällen wird
ein Winterdienst seitens der Gemeinde erwünscht.
Rh Fahren regt an,
eine bestimmte Schneehöhe für einen möglichen Winterdienst festzusetzen. Er
macht aber auch darauf aufmerksam, dass aufgrund der Gleichbehandlung aller
Bürger dann in allen Straßen in der Gemeinde dieser Winterdienst durchzuführen
ist.
Stellv. Bgm Struck
schlägt vor, aus der o.a. Aufzählung die Punkte 2 und 4 zu streichen. Unter
Punkt 3 sollte es seiner Meinung nach ausreichend sein, wenn der Bürgermeister
die Erforderlichkeit feststellt.
Rh Ringel schlägt
nochmals vor, sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrenpunkte zu
beschränken und alles andere abzuwarten bzw. dann zu entscheiden, sofern eine
entsprechende Situation vorliegt.
In diesem
Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob in der Gemeinde mit Sand oder mit
Salz gestreut wird. Hierüber lässt Bgm Beckmann abstimmen.
Rh Ringel macht
darauf aufmerksam, dass es keine Geräte und Maschinen mehr gibt, mit denen Sand
gestreut werden kann. Technisches Gerät kann nur mit Salz befüllt werden.
Im Laufe der
Diskussion einigt sich der Rat dahingehend, dass ein Winterdienst nur in
besonderen Schnee-/Glatteissituationen durchgeführt wird. Dieser erfolgt dann
in allen Ortsteilen und Straßen. Hierzu wird es Abstimmungen zwischen dem
Bürgermeister und den Ratsmitgliedern der Ortsteile geben. Hierbei werden Rh
Schulz, Rh Peemöller, RH Burmester und Rh Fahren genannt.
Festzuhalten gilt
ebenfalls, dass der für den Winterdienst Zuständige nur auf Anweisung des
Bürgermeisters oder eines Ratsmitgliedes die Arbeit aufnimmt und nicht
selbstständig agiert.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss
a)
Der Winterdienst
ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.
Hierbei sind
alle relevanten Gefahrenpunkte nach ihren rechtlichen Vorgaben zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus
wird seitens der Gemeinde Gusborn nur bei erheblichen Wetterlagen ein
Winterdienst durchgeführt.
Eine
Entscheidung hierüber wird in Absprache zwischen dem Bürgermeister und den
Ratsmitgliedern der einzelnen Ortsteile getroffen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 8 Enthaltung 1
b)
Für den
Winterdienst in der Gemeinde Gusborn wird Streusalz verwendet.
Den Bürgern der
Gemeinde Gusborn wird zusätzlich Streusand zur Verfügung gestellt.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 7 Nein 1 Enthaltung
1