Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe an die Samtgemeinde Elbtalaue und der damit verbundenen Resttilgung der Alt-Kassenkredite der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) entfällt ab dem 01.01.2016 der Zuschlag nach § 2 Abs. 4 Lüchow-Dannenberg-Gesetz, die Samtgemeindeumlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) ermittelt und festgesetzt.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 111 (3) NKomVG: Die Samtgemeinden erheben … sowie von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage (Samtgemeindeumlage) unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Kreisumlage.

 

§ 15 (1) NFAG: Soweit die anderen Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und gemeindefreien Gebieten zu erheben.

§ 15 (2) NFAG: Umlagegrundlagen sind
1.für kreisangehörige Gemeinden und gemeindefreie Gebiete die Steuerkraftzahlen nach Maßgabe des § 11 sowie für kreisangehörige Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind, 90 vom Hundert der auf sie entfallenden Schlüsselzuweisungen,

 

Haushaltssituation der Samtgemeinde Elbtalaue nach den Beratungen in den Fachausschüssen:

 

Erträge (ohne Samtgemeindeumlage)     9.759.200 Euro

Aufwendungen                                                              15.297.400 Euro

Finanzbedarf 2016                                           5.538.200 Euro

 

Steuerkraftzahlen (Stand: 22.10.2015):

 

Damnatz

166.733

Dannenberg (Elbe)

5.860.221

Gusborn

576.219

Jameln

517.653

Karwitz

152.473

Langendorf

307.205

Zernien

821.328

Göhrde

322.142

Hitzacker (Elbe)

2.139.826

Neu Darchau

527.658

Summe

11.391.458

 

Berechnung der Samtgemeindeumlage:

 

5.538.200 x 100 / 11.391.458 = 48,62 v.H.
Da die zu zahlenden Umlagebeträge auf durch acht teilbare Beträge abgerundet werden, ergibt sich für einen Haushaltsausgleich ein Hebesatz von 49 v.H. (siehe Anlage 1)

Im Summe sind dieses 353.168 Euro mehr als im Jahr 2015 bei der bisherigen Höhe der Umlage von 47 v.H. bzw. 51 v.H.

 

Eine einheitliche Samtgemeindeumlage von 48 v.H. würde zu einem Aufkommen von 5.467.800 Euro führen (siehe Anlage 2). Dieses sind zwar 239.184 Euro mehr als bei der bisherigen Höhe der Umlage, hätte aber einen Fehlbetrag von rd. 70.500 Euro zur Folge.

 

Weitere Erläuterungen:

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat noch alte Fehlbeträge abzudecken. Mit einer Samtgemeindeumlage von 49 v.H. im Jahr 2016 wird es nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung (22.10.2015) im Jahr 2016 gelingen, einen Überschuss von rd. 43.500 Euro zu erzielen.

Ursprünglich sah die Finanzplanung 2016, die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 aufgestellt wurde, einen Überschuss von rd. 192.000 Euro vor, bei einem Umlageaufkommen, das dem des Jahres 2015 entsprach.

Diese Abweichung von 262.500 Euro gegenüber der Finanzplanung (gerechnet mit 48 v.H. Umlage) ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:

 

  • höhere Personalaufwendungen für Vertretung Techniker, Vertretung EDV-Systemadministrator, Vertretung wegen 2. Angestelltenlehrgang
  • höhere Personalaufwendungen für Stundenaufstockungen Schulsekretärinnen
  • höhere Zuschüsse für Kindergärten aufgrund einer Mehrzahl von Kindergartengruppen,
    u.a. wegen der Umwandlung der Spielkreise in Gusborn und Langendorf zu Kindergärten.
  • Aufnahme Schulsozialarbeit in den Haushalt
  • Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Unterhaltung von Schulen durch den Fachausschuss
  • höhere Beiträge bei der Schülerunfallversicherung
  • geringere Einwohnerzahlen für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen
  • höhere Steuerkraft gegenüber 2015, die zu einer verringerten Schlüsselzuweisung führt

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Die einheitliche Samtgemeindeumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen festgesetzt.