Rh Herzog verweist auf die Mitteilungsvorlage aus der UBD-Sitzung am 21.05.2015 und berichtet, dass das Grundstück trotz Zufahrtsverbots vom Develanring aus genutzt wird.

 

FBL Hesebeck verweist auf die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.