Rf Molter trägt vor, dass der ehemalige Ratsherr
Werner Gausmann im Besitz von Original-Niederschriften der Gemeinde Göhrde aus
seiner Amtszeit ist.
Im Zuge der Vorbereitung auf den Tagesordnungspunkt
„Maßnahmen an der Straße Göhrde-Dübbekold“ hat sie einige dieser
Niederschriften durchgearbeitet. Sie verliest Teile aus Niederschriften z.B.
aus dem Jahr 1984, in denen beschrieben ist,
wo die Zuständigkeiten der Gemeinde Göhrde anhand des
Straßenbestandsverzeichnisses bei Ortsverbindungswegen und
Gemeindeverbindungsstraßen liegen. Sie merkt an, dass diese
Original-Niederschriften ihrer Ansicht nach besonders wertvolle Unterlagen sind
und stellt den Antrag, die Niederschriften in das Sitzungsdienstprogramm der
Verwaltung einscannen zu lassen, damit alle Ratsmitglieder auf diese zugreifen
können.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Göhrde folgenden
Anmerkung der Verwaltung:
Das
Einscannen und Ablegen der Alt-Niederschriften in das Sitzungsdienstprogramm
„session“ ist von der Verwaltung nicht leistbar, da im Programm keine Sitzungen
aus den vergangenen Amtsperioden eingepflegt sind und der Aufwand der
Archivierung in „session“ zu hoch ist.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Ratsmitglieder
sich eine „Cloud“ zulegen und die Archivierung dort vornehmen. Als weitere
Möglichkeit könnte die Verwaltung anbieten die Niederschriften in Papierform im
Archiv der Samtgemeinde zu verwahren.
Beschluss:
Der ehemalige Ratsherr Werner Gausmann wird gebeten,
die Alt-Niederschriften der Gemeinde Göhrde aus seiner Amtszeit zum einscannen
in das Sitzungsdienst-Programm der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Ratsfrau Molter übernimmt die Beschaffung der
Niederschriften.