Sitzung: 01.10.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Schultz bittet darum,
zukünftig den TOP „Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige
Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses“ auf die wirklich „wichtigen“ Beschlüsse zu konzentrieren. Alle „weiteren“ Beschlüsse
werden ohnehin durch die Niederschriften der Samtgemeindeausschusssitzungen,
die jedes Ratsmitglied bekommt, bekannt gegeben.
Anmerkung
der Verwaltung:
In § 4 der Geschäftsordnung für den Rat, den
Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue ist der
regelmäßige Sitzungsverlauf, unter anderem mit diesem Tagesordnungspunkt,
festgelegt. Dabei soll dieser nicht ausschließlich der Information der
Ratsmitglieder sondern eher der der Öffentlichkeit dienen. Die Ratsmitglieder
erhalten durch die Zustellung sämtlicher Niederschriften über alle Beschlüsse
Kenntnis. Die Bevölkerung jedoch erhält über die vom Samtgemeindeausschuss
gefassten Beschlüsse nur Kenntnis, indem hierüber in öffentlicher Ratssitzung
berichtet wird, da die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses nichtöffentlich
sind und somit auch keine Beschlüsse / Niederschriften veröffentlicht werden.
Die o.a. Geschäftsordnung kann jedoch auf Antrag
jederzeit geändert werden.