Rh Schultz bittet darum, zukünftig den TOP „Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses“ auf die wirklich „wichtigen“ Beschlüsse zu konzentrieren. Alle „weiteren“ Beschlüsse werden ohnehin durch die Niederschriften der Samtgemeindeausschusssitzungen, die jedes Ratsmitglied bekommt, bekannt gegeben.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In § 4 der Geschäftsordnung für den Rat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue ist der regelmäßige Sitzungsverlauf, unter anderem mit diesem Tagesordnungspunkt, festgelegt. Dabei soll dieser nicht ausschließlich der Information der Ratsmitglieder sondern eher der der Öffentlichkeit dienen. Die Ratsmitglieder erhalten durch die Zustellung sämtlicher Niederschriften über alle Beschlüsse Kenntnis. Die Bevölkerung jedoch erhält über die vom Samtgemeindeausschuss gefassten Beschlüsse nur Kenntnis, indem hierüber in öffentlicher Ratssitzung berichtet wird, da die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses nichtöffentlich sind und somit auch keine Beschlüsse / Niederschriften veröffentlicht werden.

Die o.a. Geschäftsordnung kann jedoch auf Antrag jederzeit geändert werden.