Dr. Horchelhahn berichtet, dass in Bezug auf die Wasserversorgung in Göhrde noch keine zentrale Versorgung vorgenommen wurde. In Abstimmung mit dem Verwaltungsrat ist die Entscheidung getroffen worden, den Beschluss des Rats der Samtgemeinde noch nicht umzusetzen. Zum einen wäre eine sehr hohe Investition erforderlich gewesen, zum anderen hätte man den Bürgern aus Dübbekold den Anschluss- und Benutzungszwang auferlegen und teilweise im Klageverfahren durchsetzen müssen. Derzeit hat der Wasserverband die Versorgungsanlage von Frau Gränzer „gemietet“, dass heißt dem WV obliegt die Betriebsführung der Anlage. Sämtliche Maßnahmen (auch Abrechnungen) laufen über den Wasserverband. Die Bürger in Göhrde sind mit der Abwicklung zufrieden. Auch die Bürger in Dübbekold sind mit der derzeitigen Situation weiterhin einverstanden.

Es bleibt dennoch festzuhalten, dass der bestehende Beschluss des Samtgemeinderates die Verhandlungen über die Betriebsführung haben einfacher gestalten lassen.

Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.