Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.

 

Betriebsleiter Klafak gibt ergänzende Erläuterungen zu den Veränderungen der Gebühren.

 

Rh Guhl bemerkt, dass die kalkulatorischen Zinsen mit 5,5 % sehr hoch sind und bittet Betriebsleiter Klafak zum nächsten Samtgemeinde Ausschuss um eine Erklärung der Berechnung.

 

Nach abschließender Beantwotung von Fragen empfiehlt der BKDE folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zu Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, die Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.