Sitzung: 12.10.2015 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0362/2015
Sachverhalt:
Die
Gebührensatzobergrenze der in der Anlage beigefügten Gebührenkalkulation
beträgt 1,37 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr
beträgt 1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei der jährlichen Veranlagung von
52.556 Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine
Unterdeckung von ca. 17.800 Euro. Durch die Überdeckung der vergangen Jahre
kann dies ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu erhöhen.
Rh Flindt fragt an,
wie viel Geld sich in der Rücklage befindet. Betriebsleiter Klafak erklärt,
dass sich ca. 32.000,00 Euro zur Zeit in der Rücklage befinden und diese die
nächsten Jahre abdeckt.
Rh Mertins möchte
sicher stellen, dass der Fehlbetrag auch aus der Rücklage genommen wird.
Nach ergänzenden
Erläuterungen von Betriebsleiter Klafak empfiehlt der BKDE einstimmig folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zu Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.