Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Gebührensatzobergrenze der in der Anlage beigefügten Gebührenkalkulation beträgt 1,37 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei der jährlichen Veranlagung von 52.556 Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung von ca. 17.800 Euro. Durch die Überdeckung der vergangen Jahre kann dies ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu erhöhen.

 

Rh Flindt fragt an, wie viel Geld sich in der Rücklage befindet. Betriebsleiter Klafak erklärt, dass sich ca. 32.000,00 Euro zur Zeit in der Rücklage befinden und diese die nächsten Jahre abdeckt.

 

Rh Mertins möchte sicher stellen, dass der Fehlbetrag auch aus der Rücklage genommen wird.

 

Nach ergänzenden Erläuterungen von Betriebsleiter Klafak empfiehlt der BKDE einstimmig folgenden

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zu Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.