Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

Aufgrund der Auflagen des Zukunftsvertrages ist der finanzielle Spielraum stark eingeschränkt. Mehrausgaben nur durch Mehreinnahmen auszugleichen bzw. Einsparungen an anderer Stelle vorzunehmen.

Vorgesehen ist das Schulbudget der einzelnen Schulen nicht zu kürzen und den Schulen auch für 2016 investive Mittel in Höhe von 2.000 € für die einzügige, 3.000 € für die zweizügige und 4.000 € für die dreizügige Schule zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Ansätzen können kleinere Erfordernisse wie neues Schulmobiliar, Rechner etc. angeschafft werden.

Ebenfalls sind investive Mittel in Höhe von 4.500 € für die Turnhallen eingestellt. Diese Mittel werden von der Verwaltung nach Bedarf in den Hallen eingesetzt.

 

Änderungen gegenüber 2015

Für die Schülerunfallversicherung wurde Ende November 2014 eine Erhöhung um rd. 13 % ab 2015 angekündigt, die Mehrkosten von 3.800 € konnten daher im Haushalt 2015 keine Berücksichtigung finden – werden jetzt für 2016 eingeplant.

Ausgehend von der jetzigen Schülerzahl: Zuwanderung von Flüchtlingen lassen auch diese Versicherung teurer werden. Kosten pro Schüler/Jahr rd. 54,00 €.

 

Kosten für die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Schultafeln und Sportgeräte (rd. 1.100 €) werden aus den Unterhaltungsansätzen gezahlt, die Kosten für die Instandsetzung der Schultafeln liegen bei 3.500 € lt. Angebot der prüfenden Firma. Dies ist für die Osterferien 2016 geplant, der Ansatz ist für 2016 einmalig um 2.000 € angehoben.

 

Frau Scharf verteilt hierzu die aktuelle Mittelanmeldung für die Schulzozialarbeit und erläutert dann die Mittelanmeldungen.

 

Es hat eine Bereisung der Schulen gemeinsam Frau Demmer stattgefunden. Hier wurden in Gesprächen mit den Schulleitungen die Haushaltsansätze abgestimmt. Sie erläutert kurz die Änderungen gegenüber 2015. Rh Zuther bemängelt die Formulierung im Vorlagentext zu den Mehrkosten der Schülerunfallversicherung. Hier wird suggeriert, dass die Kosten aufgrund der Flüchtlinge steigen. Eigentlich müsste es aufgrund geringerer Schülerzahlen auch weniger Unfälle geben. Frau Scharf erklärt, dass der Ansatz aufgrund der Mitteilung des Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover erhöht wurde. Sie sagt zu, dort noch einmal nachzufragen, warum die Beiträge kontinuierlich steigen.

Rh Hanke hält die jährliche Überprüfung der Sportgeräte in den Turnhallen für übertrieben. Hierzu erklärt Frau Scharf, dass diese Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Sie weist auf die weiter geltenden Einschränkungen im Hinblick auf den Zukunftsvertrag hin.

Zur Schulsozialarbeit erklärt sie, dass im Stellenplan die 1,5 Stellen bleiben. Das Land hat eine Lösung für das nächste Jahr angekündigt. Ob das Land die Schulsozialarbeit dann fördert, ist allerdings unklar, trotzdem wurden die Mittel angemeldet. Die Ausschussmitglieder begrüßen dieses, es ist allerdings fraglich, ob die Kommunalaufsicht es genehmigt. Außerdem sollen die Mittel gesperrt werden.

Rh Hanke fragt nach der aktuellen Situation. Frau Daumann erklärt, dass die Samtgemeinde mit Herrn Freudenthal (GS Dannenberg) um einen Auflösungsvertrag gebeten hatte, da er ein anderes Job-Angebot erhalten hat. Frau Stahl befindet sich zurzeit im Mutterschutz. Regulär würden die Verträge bis Ende des Jahres laufen.

 

Frau Demmer erläutert die Mittelanmeldungen für den Fachdienst 31. Auf Nachfrage von Rh Zühlke zu den geringeren Reinigungskosten erklärt sie, dass eine Springerkraft eingestellt wurde. Dadurch verringern sich die Kosten, da es sich bei den Ansätzen der einzelnen Schulen um die Kosten für externe Reinigungsfirmen handelt. Die Kosten für die neue Springerkraft sind bei den Personalkosten enthalten.

Rh Hanke fragt nach dem Dach über dem Sportboden der GS Breselenz. Herr Schulz erklärt, dass ein Teil des Daches gemacht wurde. Der Rest wird zunächst geschoben, da es Überlegungen gibt, in Kooperation mit der Gemeinde und dem Sportverein im Rahmen des Förderprojektes „Kleine Städte und Gemeinden“ etwas Größeres zu bauen.

Rh Zühlke gibt zu bedenken, dass die Turnhalle in Neu Darchau neu gebaut wurde, nun aber nicht ausgelastet ist. Man muss bei solchen Investitionen genau hinschauen.

Dieses unterstützt Rh Schultz. Er hält es aber für ebenso wichtig, auch an den kleinen Schulen vernünftigen Sportunterricht geben zu können.

 

Frau Demmer gibt die Planung „besondere Unterhaltung und Investitionen 2016 bis 2019“ in die Runde  und erläutert diese. Außerdem verteilt sie eine „Wunschliste“ der Schulleitungen. Diese Wünsche haben sich aus der gemeinsamen Bereisung der Schulen durch die FD14/ FD 31 ergeben.

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Maßnahmen zwar Wünsche der Schulen sind, allerdings überwiegend auch notwendig. Auf Anregung von Rh Schultz beschließt der Ausschuss, die Schulen nacheinander zu bereisen, um sich selbst ein Bild zu machen. Anschließend soll eine Prioritätenliste erstellt werden. Der Haushaltsansatz „Brandschutz/ Inklusion“ bei den Schulen allgemein soll um 20.000,00 € angehoben werden, um notwendige Maßnahmen durchführen zu können.

Der Ausschuss legt fest, dass der 2. Rettungsweg in der GS Breselenz schnellstmöglich realisiert werden soll, da es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe handelt.

Frau Demmer merkt an, dass einige Sachen evtl. auch über die normale Unterhaltung abgewickelt werden können. Evtl. können Kleinigkeiten auch schon in diesem Jahr mit nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln erledigt werden.

Im Anschluss berichtet Herr Schulz zum Sachstand der geplanten Sanierung der GS Hitzacker.

Die in den Haushalt eingestellten 7,6 Mio. Euro Investitionskosten sind die Kosten eines Neubaus. Die Sanierung würde 6,6 Mio. Euro kosten.

Bei einem Neubau könnte der Betrieb im alten Gebäude bis zum Umzug weiterlaufen. Es fallen keine Containerkosten bzw. doppelte Umzugskosten an. Die Containerkosten sind in der Berechnung enthalten, die Umzugskosten nicht. Ebenfalls enthalten sind Kosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 240.000,00 Euro. Zu bedenken ist aktuell, dass die Kosten für Container durch die Flüchtlingssituation enorm hoch sind bzw. ob überhaupt ausreichend Container zur Verfügung stehen.

Die Berechnung wurde anhand der Decken- und Wandflächen vorgenommen. Durch einen  Neubau (Bauweise: Würfel) entsteht 11 % mehr Bruttorauminhalt. Die Stromkosten würden in etwa gleich bleiben, die Wärmeverbrauchskosten würden sich um ca. 8.000,00 € verringern.

 

 

 

 

 

 

 

Zur Übersicht:

 

 

Sanierung Bestand

Neubau

Differenz

Wandflächen

2.496,00 m²

1.792,00 m²

- 28 %

Dachflächen

1.630,00 m²

1.224,00 m²

- 25 %

gesamt Außenfläche

4.126,00 m²

3.016,00 m²

- 27 %

Brutto Geschossfläche

3.385,00 m²

3.485,00 m²

+ 3 %

Brutto Rauminhalt

10.916,00 m²

12.086,00 m²

+ 11 %

 

 

Rh Schultz vermisst eine detaillierte Energiekostengegenüberstellung für die Dauer von 10 Jahren. Dem stimmt Rh Zühlke zu. Die Kosten sind sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung enorm hoch. Die einzelnen Kosten müssen genau und detailliert gegenüber gestellt werden, damit der Ausschuss eine gute Grundlage für die Entscheidung hat. Wieviel Geld bekommt man über mögliche Förderprogramme?

Rh Schultz wünscht sich einen genauen Vergleich der Baukosten, der Energiekosten und der Kosten für sonstige Unwägbarkeiten. Außerdem sollten bei dem Vergleich auch pädagogische Gründe  berücksichtigt werden. Er ist nicht grds. für einen Neubau, aber solche Dinge können bei einem Neubau evtl. besser umgesetzt werden.

Wichtig sind viele Zahlen um die Vergleichbarkeit zu haben und eine gute Entscheidung treffen zu können.

Dieses sagt Herr Schulz zu. Die vorliegende Planung ist der jetzige Stand der Dinge. Bei der Sanierung würde im Förderprogramm 873.000,00 Euro als förderfähige Summe für die energetische Sanierung der Außenwand bleiben. Auf Nachfrage erklärt er, dass das Budget für die Vorplanung ausgeschöpft ist.

Im Haushalt wurde die höhere Summe eingestellt, um die Sicherheit zu haben das Projekt anschieben zu können, falls es ein Neubau sein soll.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Die Haushaltsansätze 2016 sowie die Finanzplanung für 2016 ff. werden mit folgenden Ergänzungen empfohlen: Der Haushaltsansatz  „Schulsozialarbeit“ (FD14) ist mit einem Sperrvermerk zu versehen, der Haushaltsansatz "Besondere Unterhaltung" der Schulen allgemein (FD 31) ist um 20.000,00 € auf 70.000,00 € zu erhöhen, um die nach der Bereisung der Grundschulen festgelegten notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen  durchführen zu können