Sitzung: 07.10.2015 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/0420/2015
Frau Scharf
berichtet, dass mit Schreiben vom 07.09.2015 der DRK Kreisverband
Lüchow-Dannenberg e.V. und das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis
Lüchow-Dannenberg beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Übernahme der Kosten für
zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in
Kindertagesstätten beantragen.
Des Weiteren erläutert sie, dass der Alltag in Kindertageseinrichtungen sich in
den vergangenen Jahren sehr stark verändert har. Die klassische
4-Stunden-Gruppe wurde abgelöst durch 5-Stunden-, 6-Stunden- und
Ganztagsgruppen. Damit einhergehend stellte sich das Problem der
Essensversorgung der Kinder. Die Kitas haben, auch vor dem Hintergrund, dass
die „Gesunde Ernährung“ ihren Niederschlag im Niedersächsischen
Orientierungsplan der Kitas findet, Lösungen abseits von Brotdose, Kinderriegel
und Trinkflasche erarbeitet. Gesunde und frische Zwischenmahlzeiten am Vor- und
Nachmittag und eine warme Mittagsmahlzeit gehören mittlerweile zum Standard der
Kitas. Bisher wurde dem sich daraus ergebenden Mehraufwand von Seiten des
Landkreises dadurch Rechnung getragen, dass die Anschaffung von
Industriespülmaschinen über den Haushalt genehmigt wurde. Der diesbezüglich
entstandene personelle Mehraufwand fand bis dato jedoch keine Berücksichtigung.
Wie oben beschrieben stellt in den Kindertageseinrichtungen die gesunde
Ernährung für Kinder einen sehr wichtigen konzeptionellen Schwerpunkt dar. Darüber
hinaus verweist das Regelwerk darauf, dass „ab einer Betreuungszeit von 6
Stunden die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend ist“.
Außerdem erklärt Frau Scharf, dass die unterschiedlichen Mahlzeiten durch
die ErzieherInnen angeleitet und begleitet werden. Bei der Zubereitung und
Vorbereitung der Mahlzeiten werden die Kinder weitestgehend mit eingebunden.
Dies ist beim Abwasch, dem Einkauf und anderen haushaltswirtschaftlichen
Tätigkeiten, die mit den Mahlzeiten verbunden sind, in der Regel nicht möglich.
Dieser Arbeitsaufwand, der aufgrund ausgedehnter Betreuungszeiten zunehmend
größer geworden ist, ist durch die ErzieherInnen nicht mehr zu leisten und
gehört auch nicht zu deren Aufgabengebiet. Denn auch nach dem Frühstück, dem
Mittagessen und der Zwischenmahlzeit am Nachmittag sind Bestecke, Gläser,
Tassen, Teller usw. In die Spülmaschine zu räumen, abzutrocknen und
anschließend wieder in die Schränke zu sortieren. Auch sind die Tische
abzuwischen, der Essplatz und die Küche zu reinigen, sowie Lätzchen, Tücher und
Handtücher zu waschen, zum Trocknen aufzuhängen, zusammenzulegen und in der
Einrichtung zu verteilen. Insgesamt ist hier, abhängig von der Größe der
Einrichtung, ein durchschnittlicher täglicher Arbeitsaufwand von mindestens
zwei Stunden zu bewältigen. Derzeit ist eine pädagogische Fachkraft mit dieser
Aufgabe betraut, d.h. sie steht für die Betreuung ihrer Gruppe für diese Zeit
nicht zur Verfügung. Damit ist einer Erzieherin die Betreuung von bis zu 25
Kindern übertragen. Dem entgegenstehen die gesetzlichen Vorgaben des § 4 KitaG,
der in Abs. 3 besagt, dass in jeder Gruppe eine 2. Geeignete Fach- oder
Betreuungskraft regelmäßig tätig sein
muss. „Die Forderung nach regelmäßiger
Anwesenheit bedeutet, dass beide Kräfte während der Betreuungszeit der Gruppe
nur ausnahmsweise woanders tätig sein
dürfen“, (Klügel/Regmann, Gesetz über Tageseinrichtungen in Niedersachsen;
Kommentar, 4. Auflage 2004). Bei den zu erledigenden Aufgaben im
haushaltswirtschaftlichen Bereich der Kita handelt es sich nicht um eine
Ausnahme sondern um täglich, regelmäßig stattfindende Abläufe.
Über die dargestellten Arbeitsabläufe hinaus übernehmen pädagogische
Fachkräfte den Einkauf für die gesunde Zwischenmahlzeit am Morgen und
Nachmittag. Die Einkäufe müssen derzeit über die Verfügungszeit abgerechnet
werden, die ursprünglich gemäß den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 KitaG für die
Vor- und Nachbereitung pädagogischer Arbeitsabläufe vorgesehen ist.
Die Kirchenkreis- und DRK-Kindertageseinrichtungen haben aus diesem Grund
mit dem Beginn des aktuellen Kita-Jahres einen Zusatzbeitrag in Höhe von 5,00
Euro pro Kind erhoben, um dem personellen Mehraufwand zu begegnen. Dieser
Zusatzbeitrag stieß bei einigen Eltern auf Unverständnis und ist unter
Berücksichtigung der benötigten Personalressourcen nicht auskömmlich.
Insbesondere bei den Eltern, die sich im beitragsfreien Jahr wähnten, aber auch
für die ALGII-Empfängern und
Geringverdiener stellt dieser Zusatzbetrag eine Belastung dar.
Da es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten um Kernaufgaben im Rahmen der
Betreuungsleistungen in den Kitas handelt, wären diese aus Trägersicht darauf
folgend auch zwingend über den Defizitausgleich finanzierungsfähig.
Die Vorgehensweise und Erfahrungen wurden mit der Kreisverwaltung erörtert.
Für den Antrag wurde gemeinsam ein Konzept erstellt, in welchem Umfang eine
Unterstützung durch eine hauswirtschaftliche Kraft in den Kindertagesstätten
notwendig ist.
Der Bedarf in kleineren Einrichtungen wurde grundsätzlich geringer gesehen
als in den großen Einrichtungen. In den kleinen Einrichtungen essen weniger
Kinder und daher fällt auch nicht die Menge an Geschirr an. Auch gibt es in
kleinen Einrichtungen bessere Möglichkeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten im
Konzept mit aufzunehmen. Zudem ist eine hauswirtschaftliche Kraft für einige
Minuten an verschiedenen Tageszeiten organisatorisch kaum umzusetzen.
Es bestand daher Einigkeit dahingehend, dass die großen Einrichtungen mit 5
und mehr Gruppen den größten Aufwand haben. Bei den kleinen Einrichtungen mit
1-2 Gruppen hingegen wird eine geringerer Bedarf gesehen. Die Waldgruppen
bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, da hier aufgrund der Konzeption
kein Bedarf gesehen wird.
Finanzielle Auswirkungen
für den Landkreis Lüchow-Dannenberg:
Ausgehend von einem Mindestlohn von 8,50 € pro
Stunde zuzüglich eines Arbeitgeberanteils von derzeit 31,45 %, wird in
anhängender Berechnung von
Arbeitgeberkosten von 12 € pro Stunde ausgegangen.
Für Einrichtungen mit 1-2 Gruppen wird von einem Bedarf von 2
Stunden/Woche ausgegangen = 1.250 €
(2x4,33x12=104 Stunden/Jahr x 12 € = 1.248 €)
Für Einrichtungen mit 3-4 Gruppen wird von einem Bedarf von 8
Stunden/Woche ausgegangen = 5.000 €
(8x4,33x12=416 Stunden/Jahr x 12 € = 4.992 €)
Für Einrichtungen ab 6 Gruppen wird von einem Bedarf von 18
Stunden/Woche ausgegangen = 11.250 €
(18x4,33x12=935 Stunden/Jahr x 12 € = 11.220 €).
In Summe ergibt das für 28
Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 87 Gruppen Mehrausgaben in Höhe von 135.000 € jährlich (Samtgemeinde Elbtalaue 14
Einrichtungen mit insgesamt 43 Gruppen Mehrausgaben von rd. 73.000 €).
Die Mehrausgaben werden künftig durch eine Anpassung der kreisweit
einheitlichen Beitragsstaffel aufgefangen.
Hinsichtlich des
Stundenbedarfs der einzelnen Einrichtungen wird der geringe Ansatz bei 1-2
Gruppen kritisch gesehen. Mit den wenigen Minuten pro Tag wird diese Aufgabe
nicht zu erfüllen sein. Hier sollte nachgebessert werden.
Herr Piterek berichtet,
dies sollte nach einer Einführungsphase im Sommer 2016 geschehen.
Der Ausschuss gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue trägt die Finanzierung der haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten im
Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der
Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ab 01.01.2016 mit.
Einstimmig
empfohlen
Ja 8