Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Scharf berichtet, dass mit Schreiben vom 07.09.2015 der DRK Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. und das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Übernahme der Kosten für zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertagesstätten beantragen.

Des Weiteren erläutert sie, dass der Alltag in Kindertageseinrichtungen sich in den vergangenen Jahren sehr stark verändert har. Die klassische 4-Stunden-Gruppe wurde abgelöst durch 5-Stunden-, 6-Stunden- und Ganztagsgruppen. Damit einhergehend stellte sich das Problem der Essensversorgung der Kinder. Die Kitas haben, auch vor dem Hintergrund, dass die „Gesunde Ernährung“ ihren Niederschlag im Niedersächsischen Orientierungsplan der Kitas findet, Lösungen abseits von Brotdose, Kinderriegel und Trinkflasche erarbeitet. Gesunde und frische Zwischenmahlzeiten am Vor- und Nachmittag und eine warme Mittagsmahlzeit gehören mittlerweile zum Standard der Kitas. Bisher wurde dem sich daraus ergebenden Mehraufwand von Seiten des Landkreises dadurch Rechnung getragen, dass die Anschaffung von Industriespülmaschinen über den Haushalt genehmigt wurde. Der diesbezüglich entstandene personelle Mehraufwand fand bis dato jedoch keine Berücksichtigung.

 

Wie oben beschrieben stellt in den Kindertageseinrichtungen die gesunde Ernährung für Kinder einen sehr wichtigen konzeptionellen Schwerpunkt dar. Darüber hinaus verweist das Regelwerk darauf, dass „ab einer Betreuungszeit von 6 Stunden die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend ist“.

 

Außerdem erklärt Frau Scharf, dass die unterschiedlichen Mahlzeiten durch die ErzieherInnen angeleitet und begleitet werden. Bei der Zubereitung und Vorbereitung der Mahlzeiten werden die Kinder weitestgehend mit eingebunden. Dies ist beim Abwasch, dem Einkauf und anderen haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten, die mit den Mahlzeiten verbunden sind, in der Regel nicht möglich. Dieser Arbeitsaufwand, der aufgrund ausgedehnter Betreuungszeiten zunehmend größer geworden ist, ist durch die ErzieherInnen nicht mehr zu leisten und gehört auch nicht zu deren Aufgabengebiet. Denn auch nach dem Frühstück, dem Mittagessen und der Zwischenmahlzeit am Nachmittag sind Bestecke, Gläser, Tassen, Teller usw. In die Spülmaschine zu räumen, abzutrocknen und anschließend wieder in die Schränke zu sortieren. Auch sind die Tische abzuwischen, der Essplatz und die Küche zu reinigen, sowie Lätzchen, Tücher und Handtücher zu waschen, zum Trocknen aufzuhängen, zusammenzulegen und in der Einrichtung zu verteilen. Insgesamt ist hier, abhängig von der Größe der Einrichtung, ein durchschnittlicher täglicher Arbeitsaufwand von mindestens zwei Stunden zu bewältigen. Derzeit ist eine pädagogische Fachkraft mit dieser Aufgabe betraut, d.h. sie steht für die Betreuung ihrer Gruppe für diese Zeit nicht zur Verfügung. Damit ist einer Erzieherin die Betreuung von bis zu 25 Kindern übertragen. Dem entgegenstehen die gesetzlichen Vorgaben des § 4 KitaG, der in Abs. 3 besagt, dass in jeder Gruppe eine 2. Geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein muss. „Die Forderung nach regelmäßiger Anwesenheit bedeutet, dass beide Kräfte während der Betreuungszeit der Gruppe nur ausnahmsweise woanders tätig sein dürfen“, (Klügel/Regmann, Gesetz über Tageseinrichtungen in Niedersachsen; Kommentar, 4. Auflage 2004). Bei den zu erledigenden Aufgaben im haushaltswirtschaftlichen Bereich der Kita handelt es sich nicht um eine Ausnahme sondern um täglich, regelmäßig stattfindende Abläufe.

 

Über die dargestellten Arbeitsabläufe hinaus übernehmen pädagogische Fachkräfte den Einkauf für die gesunde Zwischenmahlzeit am Morgen und Nachmittag. Die Einkäufe müssen derzeit über die Verfügungszeit abgerechnet werden, die ursprünglich gemäß den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 KitaG für die Vor- und Nachbereitung pädagogischer Arbeitsabläufe vorgesehen ist.

 

Die Kirchenkreis- und DRK-Kindertageseinrichtungen haben aus diesem Grund mit dem Beginn des aktuellen Kita-Jahres einen Zusatzbeitrag in Höhe von 5,00 Euro pro Kind erhoben, um dem personellen Mehraufwand zu begegnen. Dieser Zusatzbeitrag stieß bei einigen Eltern auf Unverständnis und ist unter Berücksichtigung der benötigten Personalressourcen nicht auskömmlich. Insbesondere bei den Eltern, die sich im beitragsfreien Jahr wähnten, aber auch für die  ALGII-Empfängern und Geringverdiener stellt dieser Zusatzbetrag eine Belastung dar.

 

Da es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten um Kernaufgaben im Rahmen der Betreuungsleistungen in den Kitas handelt, wären diese aus Trägersicht darauf folgend auch zwingend über den Defizitausgleich finanzierungsfähig.

 

Die Vorgehensweise und Erfahrungen wurden mit der Kreisverwaltung erörtert. Für den Antrag wurde gemeinsam ein Konzept erstellt, in welchem Umfang eine Unterstützung durch eine hauswirtschaftliche Kraft in den Kindertagesstätten notwendig ist.

 

Der Bedarf in kleineren Einrichtungen wurde grundsätzlich geringer gesehen als in den großen Einrichtungen. In den kleinen Einrichtungen essen weniger Kinder und daher fällt auch nicht die Menge an Geschirr an. Auch gibt es in kleinen Einrichtungen bessere Möglichkeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Konzept mit aufzunehmen. Zudem ist eine hauswirtschaftliche Kraft für einige Minuten an verschiedenen Tageszeiten organisatorisch kaum umzusetzen.

 

Es bestand daher Einigkeit dahingehend, dass die großen Einrichtungen mit 5 und mehr Gruppen den größten Aufwand haben. Bei den kleinen Einrichtungen mit 1-2 Gruppen hingegen wird eine geringerer Bedarf gesehen. Die Waldgruppen bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, da hier aufgrund der Konzeption kein Bedarf gesehen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: 

Ausgehend von einem Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zuzüglich eines Arbeitgeberanteils von derzeit 31,45 %, wird in anhängender Berechnung  von Arbeitgeberkosten von 12 € pro Stunde ausgegangen.

 

Für Einrichtungen  mit 1-2 Gruppen wird von einem Bedarf von 2 Stunden/Woche ausgegangen = 1.250 €  (2x4,33x12=104 Stunden/Jahr x 12 € = 1.248 €)

 

Für Einrichtungen  mit 3-4 Gruppen wird von einem Bedarf von 8 Stunden/Woche ausgegangen = 5.000 €  (8x4,33x12=416 Stunden/Jahr x 12 € = 4.992 €)

 

Für Einrichtungen  ab 6 Gruppen wird von einem Bedarf von 18 Stunden/Woche ausgegangen = 11.250 €  (18x4,33x12=935 Stunden/Jahr x 12 € = 11.220 €).

 

In Summe ergibt das für 28 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 87 Gruppen Mehrausgaben in Höhe von 135.000 € jährlich (Samtgemeinde Elbtalaue 14 Einrichtungen mit insgesamt 43 Gruppen Mehrausgaben von rd. 73.000 €).


Die Mehrausgaben werden künftig durch eine Anpassung der kreisweit einheitlichen Beitragsstaffel aufgefangen.

Hinsichtlich des Stundenbedarfs der einzelnen Einrichtungen wird der geringe Ansatz bei 1-2 Gruppen kritisch gesehen. Mit den wenigen Minuten pro Tag wird diese Aufgabe nicht zu erfüllen sein. Hier sollte nachgebessert werden.

Herr Piterek berichtet, dies sollte nach einer Einführungsphase im Sommer 2016 geschehen.

 

Der Ausschuss gibt folgende


Beschlussempfehlung:

Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt die Finanzierung der haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ab 01.01.2016 mit.

 

Einstimmig empfohlen

Ja 8