Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Zu diesem TOP haben sich die Ratsmitglieder vor Beginn der Sitzung auf der Straße am Parkplatz vor dem Hotel Kenners LandLust getroffen.
Herr Trapp erläutert den Sachverhalt.
Zunächst wird festgestellt, dass die Parkplatzsituation Privatsache des Eigentümers des Hotels Kenners LandLust ist und die Verwaltung dort höchstens für die rechte Straßenseite Parkverbotszonen einrichten könnte, um die Situation für den fließenden Verkehr zu verbessern.

Zur rechtlichen Situation der Straße Göhrde–Dübbekold hat Herr Trapp bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Göhrde Nr. IX/25 vom 06.06.2015 ausführliche Informationen gegeben.

Die Gemeinde ist für den besichtigten Abschnitt Straßenbaulastträger und verkehrssicherungspflichtig. Die Straße ist in großen Teilen nicht im verkehrssicherungspflichten Zustand und es ist dringend konkreter Handlungsbedarf geboten.
Das Bauamt hat nachhaltige Lösungsvorschläge geprüft.

Die Kosten für die Sanierung unterscheiden sich gravierend, folgende Möglichkeiten werden angeboten:

a) Aufbringen einer Tragdeckschicht mit 10-cm Stärke, Kosten 84.000,- €
b) ebenfalls Aufbringen einer Tragdeckschicht, jedoch als Minimalauftrag in ca. 5-cm Stärke,
    Kosten 42.000,- €
c) Doppelte Oberflächenbehandlung mit einem Komplettsplittverfahren; hierbei wird maschinell
    eine Splittschicht in ca. 4-cm Stärke aufgebracht, die äußerst belastbar ist.

    Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der Untergrund stabil ist. Auf dem genannten  

    Straßenabschnitt ist ein Unterbau als Kopfsteinpflaster vorhanden, insofern ist ein guter Halt 

    für die Splittschicht gegeben.

    Die vorhandenen Löcher müssten zuvor ausgebessert werden. Bei diesem Verfahren könnte  

    eine gute Stabilität erreicht werden, die bei der derzeitigen Verkehrsbelastung durchaus

    akzeptabel wäre und in den nächsten Jahren keinen nennenswerten Unterhaltungsaufwand   

    notwendig machen würde. Der genannte Abschnitt hat 1000 m Länge und 3 m Breite.
    Die Kosten für diese Variante betragen ca. 25.000 € und diese Variante wird von der

    Verwaltung favorisiert.
   


Rf Klappstein möchte wissen, wie das restliche Straßenteilstück saniert werden müsste.
Herr Trapp erklärt, dass die Samtgemeinde gezwungen sein wird, eine Tragdeckschicht einzubauen, weil im Abschnitt der Samtgemeinde kein Kopfsteinpflaster als Unterbau und somit keine ausreichende Stabilität vorhanden ist.

Bgm Stegemann bemerkt, dass in diesem Jahr noch Haushaltsmittel i. H. v. 3.000,- € für den Unterbau zur Verfügung stehen und mit der Maßnahme umgehend begonnen werden sollte, damit der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird.

Herr Trapp erläutert, dass im Schadensfall der Kommunale Schadenausgleich überprüfen würde, was die Gemeinde unternommen hat, um die Schäden an der Straße zu beseitigen.

Die Schilder mit der 30km-Begrenzung stehen nun schon länger als ein halbes Jahr, dies ist bereits länger als der zulässige Zeitraum.

Rf Molter führt aus, dass anhand der Niederschriften aus dem Besitz des ehemaligen Ratsherrn Werner Gausmann (siehe TOP 6) geprüft werden sollte, wo die Zuständigkeiten der Gemeinde Göhrde anhand des Straßenbestandsverzeichnisses bei Ortsverbindungswegen und Gemeindeverbindungsstraßen liegen.

Bgm Stegemann bemerkt, dass evtl. auch die Möglichkeit besteht, für diese Maßnahme ein Fördermittelantrag zu stellen. Die Fördermittellisten sind noch nicht abschließend erstellt.

Herr Siems-Wedhorn als zuständiger Kämmerer wird dies prüfen.

Rf Klappstein stellt den Antrag, über die von ihr formulierte Beschlussempfehlung abstimmen zu lassen.

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst daraufhin folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Göhrde erklärt die Absicht, die Straße Göhrde-Dübbekold im Komplett-Splittverfahren im Haushaltsjahr 2016 zu sanieren, soweit sie zuständig ist.