Zu diesem TOP haben sich die Ratsmitglieder vor Beginn
der Sitzung auf der Straße am Parkplatz vor dem Hotel Kenners LandLust
getroffen.
Herr Trapp erläutert den Sachverhalt.
Zunächst wird festgestellt, dass die Parkplatzsituation Privatsache des
Eigentümers des Hotels Kenners LandLust ist und die Verwaltung dort höchstens
für die rechte Straßenseite Parkverbotszonen einrichten könnte, um die
Situation für den fließenden Verkehr zu verbessern.
Zur rechtlichen Situation der Straße Göhrde–Dübbekold
hat Herr Trapp bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Göhrde Nr. IX/25
vom 06.06.2015 ausführliche Informationen gegeben.
Die Gemeinde ist für den besichtigten Abschnitt
Straßenbaulastträger und verkehrssicherungspflichtig. Die Straße ist in großen
Teilen nicht im verkehrssicherungspflichten Zustand und es ist dringend
konkreter Handlungsbedarf geboten.
Das Bauamt hat nachhaltige Lösungsvorschläge geprüft.
Die Kosten für die Sanierung unterscheiden sich
gravierend, folgende Möglichkeiten werden angeboten:
a) Aufbringen einer Tragdeckschicht mit 10-cm Stärke, Kosten 84.000,- €
b) ebenfalls Aufbringen einer Tragdeckschicht, jedoch als Minimalauftrag in ca.
5-cm Stärke,
Kosten 42.000,- €
c) Doppelte Oberflächenbehandlung mit einem Komplettsplittverfahren; hierbei
wird maschinell
eine Splittschicht in ca. 4-cm Stärke
aufgebracht, die äußerst belastbar ist.
Diese
Möglichkeit ist gegeben, wenn der Untergrund stabil ist. Auf dem genannten
Straßenabschnitt ist ein Unterbau als Kopfsteinpflaster vorhanden,
insofern ist ein guter Halt
für die
Splittschicht gegeben.
Die
vorhandenen Löcher müssten zuvor ausgebessert werden. Bei diesem Verfahren
könnte
eine gute
Stabilität erreicht werden, die bei der derzeitigen Verkehrsbelastung durchaus
akzeptabel
wäre und in den nächsten Jahren keinen nennenswerten Unterhaltungsaufwand
notwendig
machen würde. Der genannte Abschnitt hat 1000 m Länge und 3 m Breite.
Die Kosten für diese Variante
betragen ca. 25.000 € und diese Variante wird von der
Verwaltung
favorisiert.
Rf Klappstein möchte wissen, wie das restliche Straßenteilstück saniert werden
müsste.
Herr Trapp erklärt, dass die Samtgemeinde gezwungen sein wird, eine
Tragdeckschicht einzubauen, weil im Abschnitt der Samtgemeinde kein
Kopfsteinpflaster als Unterbau und somit keine ausreichende Stabilität
vorhanden ist.
Bgm Stegemann bemerkt, dass in diesem Jahr noch Haushaltsmittel i. H. v.
3.000,- € für den Unterbau zur Verfügung stehen und mit der Maßnahme umgehend
begonnen werden sollte, damit der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird.
Herr Trapp erläutert, dass im Schadensfall der Kommunale Schadenausgleich
überprüfen würde, was die Gemeinde unternommen hat, um die Schäden an der
Straße zu beseitigen.
Die Schilder mit der 30km-Begrenzung stehen nun schon
länger als ein halbes Jahr, dies ist bereits länger als der zulässige Zeitraum.
Rf Molter führt aus, dass anhand der Niederschriften aus dem Besitz des
ehemaligen Ratsherrn Werner Gausmann (siehe TOP 6) geprüft werden sollte, wo
die Zuständigkeiten der Gemeinde Göhrde anhand des
Straßenbestandsverzeichnisses bei Ortsverbindungswegen und Gemeindeverbindungsstraßen
liegen.
Bgm Stegemann bemerkt, dass evtl. auch die Möglichkeit
besteht, für diese Maßnahme ein Fördermittelantrag zu stellen. Die
Fördermittellisten sind noch nicht abschließend erstellt.
Herr Siems-Wedhorn als zuständiger Kämmerer wird dies
prüfen.
Rf Klappstein stellt den Antrag, über die von ihr formulierte
Beschlussempfehlung abstimmen zu lassen.
Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst daraufhin folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Göhrde erklärt die Absicht, die Straße
Göhrde-Dübbekold im Komplett-Splittverfahren im Haushaltsjahr 2016 zu sanieren,
soweit sie zuständig ist.