Sitzung: 14.10.2015 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0366/2015
Mit dem Schreiben
vom 15.10.2014 sind die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde
Elbtalaue gebeten worden, der Verwaltung mitzuteilen, welche der in ihrem
Bereich befindlichen Gemeindeverbindungsstraßen instandhaltungsbedürftig sind
und in die fortgeführte Prioritätenliste aufgenommen werden sollten. Der
Niederschrift ist eine Übersicht aller qualifizierten Straßen beigefügt.
Von den
Bürgermeistern wurden diverse Straßen gemeldet, diese wurden vom technischen
Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Lühr, hinsichtlich ihrer Mängel vorab
begutachtet. Die Mitglieder des Ausschusses für Bauleitplanung, ÖPNV und
Verkehr, sowie die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden hatten die Möglichkeit,
sich die Straßen bei einer Bereisung am 27.08.2015 persönlich anzusehen. Im
Anschluss an die Bereisung wurde nach Vortrag des Technikers folgende
Prioritätenlisteaufgestellt:
1. H 19 Dübbekold -
Nieperfitz (Gemeindegrenze)
2. G5/L3 Gr. Gusborn – Kacherien
3. J 14 Breese im Bruche – Liepehöfen
4. J 17 Mützingen – K 8
5. H 29 Metzingen – Sarenseck
6. J 11 Breselenz bis zur B 248
7. D 25 Breese/Marsch – Seedorf
8. L 1 Laase bis zur Gemeindegrenze Richtung
Dünsche
9. Z 4 Breese an der Göhrde – Klöterhorn – K 21
10. D 15
Klein Heide – Soven
11. Z 10
Glienitz – Schmölau
AV Schulz erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
Auf Nachfrage von Rh Guhl
erläutert FDL Donnerstag, dass die Straße Göhrde-Nieperfitz teilweise in der
Trägerschaft der Samtgemeinde Elbtalaue, der Gemeinde Göhrde und der
Landesforsten steht und dass die Gemeinde Göhrde in ihrer letzten Sitzung
beschlossen hat, Ausbaumittel für das Haushaltsjahr 2016 bereit zu stellen.
FDL Donnerstag beantwortet
Fragen zu den einzelnen Straßen.
Rh Flindt regt am Beispiel
der J 11 (Breselenz-B248) an darüber nachzudenken, unbedeutende
Gemeindeverbindungsstraßen an die Gemeinden abzugeben.
Nach dem Wissensstand von
Rh Herzog ist die Erneuerung der Brücke an der D 15 (Klein Heide-Soven) im
Rahmen der Flurbereinigung geplant.
FDL Donnerstag erläutert,
dass die Brücke im Falle der Förderung mit Flurbereinigungsmittel aus der
Prioritätenliste herausfällt.
Nach kurzer Beratung,
insbesondere über die Notwendigkeit von Gemeindeverbindungsstraßen, empfiehlt
der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die im Sachverhalt
der Vorlage aufgeführte Prioritätenliste wird beschlossen.
Die Notwendigkeit
aller Gemeindeverbindungsstraßen ist zu prüfen.