Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Mit dem Schreiben vom 15.10.2014 sind die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue gebeten worden, der Verwaltung mitzuteilen, welche der in ihrem Bereich befindlichen Gemeindeverbindungsstraßen instandhaltungsbedürftig sind und in die fortgeführte Prioritätenliste aufgenommen werden sollten. Der Niederschrift ist eine Übersicht aller qualifizierten Straßen beigefügt.

Von den Bürgermeistern wurden diverse Straßen gemeldet, diese wurden vom technischen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Lühr, hinsichtlich ihrer Mängel vorab begutachtet. Die Mitglieder des Ausschusses für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr, sowie die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden hatten die Möglichkeit, sich die Straßen bei einer Bereisung am 27.08.2015 persönlich anzusehen. Im Anschluss an die Bereisung wurde nach Vortrag des Technikers folgende Prioritätenlisteaufgestellt:

                  1.  H 19    Dübbekold -  Nieperfitz (Gemeindegrenze)

                  2.  G5/L3  Gr. Gusborn – Kacherien

                  3.  J 14     Breese im Bruche – Liepehöfen

                  4.  J 17     Mützingen – K 8

                  5.  H 29    Metzingen – Sarenseck

                  6.  J 11     Breselenz bis zur B 248

                  7.  D 25    Breese/Marsch – Seedorf

                  8.  L 1       Laase bis zur Gemeindegrenze Richtung Dünsche

                  9.  Z 4       Breese an der Göhrde – Klöterhorn – K 21

                10.  D 15    Klein Heide – Soven

                11.  Z 10    Glienitz – Schmölau

 

AV Schulz erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Rh Guhl erläutert FDL Donnerstag, dass die Straße Göhrde-Nieperfitz teilweise in der Trägerschaft der Samtgemeinde Elbtalaue, der Gemeinde Göhrde und der Landesforsten steht und dass die Gemeinde Göhrde in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, Ausbaumittel für das Haushaltsjahr 2016 bereit zu stellen.

 

FDL Donnerstag beantwortet Fragen zu den einzelnen Straßen.

 

Rh Flindt regt am Beispiel der J 11 (Breselenz-B248) an darüber nachzudenken, unbedeutende Gemeindeverbindungsstraßen an die Gemeinden abzugeben.

 

Nach dem Wissensstand von Rh Herzog ist die Erneuerung der Brücke an der D 15 (Klein Heide-Soven) im Rahmen der Flurbereinigung geplant.

 

FDL Donnerstag erläutert, dass die Brücke im Falle der Förderung mit Flurbereinigungsmittel aus der Prioritätenliste herausfällt.

Nach kurzer Beratung, insbesondere über die Notwendigkeit von Gemeindeverbindungsstraßen, empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die im Sachverhalt der Vorlage aufgeführte Prioritätenliste wird beschlossen.

Die Notwendigkeit aller Gemeindeverbindungsstraßen ist zu prüfen.