Sitzung: 08.10.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vom Dienstag, d.
26.05. bis Freitag, d. 05.06. 2015 wurden in beiden Straßen
Geschwindigkeitsmessungen durch die Firma German Radar GmbH durchgeführt.
Nachfolgend sind die Ergebnisse der Messungen aufgeführt:
- Kantor-Schultz-Straße
in Richtung Ordasstraße
- Gesamt 1346
Fahrzeuige
- Geschwindigkeitsüberschreitung 77 %
2. Kantor-Schultz-Straße
in Richtung Kochstraße
- Gesamt
1690
Fahrzeuge
- Geschwindigkeitsüberschreitung 78,88 %
- Franz-Lübeck-Straße
in Richtung Ordasstraße
- Gesamt 2063
Fahrzeuge
- Geschwindigkeitsüberschreitung 80,56 %
- Franz-Lübeck-Straße
in Richtung Kochstraße
- Gesamt 1347
Fahrzeuge
- Geschwindigkeitsüberschreitung 75,50 %
Aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten konnten die Messgeräte nicht mittig in den
verkehrsberuhigten Bereichen platziert werden, sondern in den
Übergangsbereichen von 30 km/h als zulässige Geschwindigkeit in die verkehrsberuhigten
Bereiche. Deshalb wurde als zulässige
Geschwindigkeit 19 km/h angenommen.
Aber auch schon bei
dieser milderen Bewertungsgrundlage überschreiten mehr als 75 % die zulässige
angenommene Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h. Als Ergebnis ist festzuhalten,
dass ohne bauliche Maßnahmen eine
Reduzierung der Geschwindigkeit in den verkehrsberuhigten Bereichen auf die
zulässige Schrittgeschwindigkeit (bis max. 7 km/h Urteil vom OLG Brandenburg
aus dem Jahre 2005) nicht möglich sein wird.
AV Siemke trägt
vor, dass der Beschluss für das Aufbringen von Bodenschwellen nach Einwendungen
von Anwohnern bei Bgm Mundhenk verschoben worden ist, um Ergebnisse von
Verkehrsmessungen abzuwarten.
FBL Hesebeck
erläutert die Ergebnisse der Verkehrsmessungen. Die gefahrenen
Geschwindigkeiten sind beinahe unverändert gegenüber den Messungen vor
Einrichtung der Verkehrsberuhigten Bereiche. Aufgrund dieser Ergebnisse schlägt
die Verwaltung vor, den Beschluss für das Aufbringen der Bodenschwellen
umzusetzen.
Da sich die Verkehrszahlen
und Geschwindigkeiten nach Einrichtung der Verkehrsberuhigten Bereiche kaum
verändert haben hält Rh Herzog bauliche Maßnahmen nach den gesetzlichen und
gerichtlichen Vorhaben für unabdingbar. Die Bodenschwellen sollten daher nicht
an den Straßeneinmündungen platziert werden, sondern weiter Richtung der
Verkehrsberuhigten Bereiche.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 20:20 Uhr.
Zwei Anwohner fordern eine
verstärkte Polizeiüberwachung und äußern Bedenken hinsichtlich des zu erwartenden
Lärms im Bereich der Bodenschwellen.
AV Siemke eröffnet die
Sitzung um 20:25 Uhr wieder und erklärt, dass es eine lange Beratungsphase
gegeben hat und ein erneute Beratung nicht vorgesehen ist.
In der Aussprache einigen
sich die Ausschussmitglieder darauf, die Bodenschwellen in der Mitte zwischen
den Straßeneinmündungen und den Verkehrsberuhigten Bereichen zu platzieren und
empfehlen folgenden
Beschluss:
Der bestehende Beschluss für das Aufbringen von
Bodenschwellen wird unverzüglich umgesetzt.
Die Bodenschwellen werden in der Mitte zwischen den Straßeneinmündungen und den
Verkehrsberuhigten Bereichen platziert, wobei in den südlichen (längeren)
Bereichen vor Ort zu prüfen ist, die Bodenschwellen evtl. etwas weiter südlich
aufzubringen.