Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Vom Dienstag, d. 26.05. bis Freitag, d. 05.06. 2015 wurden in beiden Straßen Geschwindigkeitsmessungen durch die Firma German Radar GmbH durchgeführt. Nachfolgend sind die Ergebnisse der Messungen aufgeführt:

  1. Kantor-Schultz-Straße in Richtung Ordasstraße

-       Gesamt                                                              1346 Fahrzeuige

-       Geschwindigkeitsüberschreitung           77 %

 

      2.      Kantor-Schultz-Straße in Richtung Kochstraße

                -              Gesamt                                                              1690 Fahrzeuge

                -              Geschwindigkeitsüberschreitung            78,88 %

 

  1. Franz-Lübeck-Straße in Richtung Ordasstraße

-       Gesamt                                                                             2063 Fahrzeuge

-       Geschwindigkeitsüberschreitung           80,56 %

 

  1. Franz-Lübeck-Straße in Richtung Kochstraße

-       Gesamt                                                                             1347 Fahrzeuge

-       Geschwindigkeitsüberschreitung           75,50 %

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten konnten die Messgeräte nicht mittig in den verkehrsberuhigten Bereichen platziert werden, sondern in den Übergangsbereichen von 30 km/h als zulässige Geschwindigkeit in die verkehrsberuhigten Bereiche. Deshalb wurde  als zulässige Geschwindigkeit 19 km/h angenommen.

Aber auch schon bei dieser milderen Bewertungsgrundlage überschreiten mehr als 75 % die zulässige angenommene Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne bauliche Maßnahmen  eine Reduzierung der Geschwindigkeit in den verkehrsberuhigten Bereichen auf die zulässige Schrittgeschwindigkeit (bis max. 7 km/h Urteil vom OLG Brandenburg aus dem Jahre 2005) nicht möglich sein wird.

 

AV Siemke trägt vor, dass der Beschluss für das Aufbringen von Bodenschwellen nach Einwendungen von Anwohnern bei Bgm Mundhenk verschoben worden ist, um Ergebnisse von Verkehrsmessungen abzuwarten.

 

FBL Hesebeck erläutert die Ergebnisse der Verkehrsmessungen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind beinahe unverändert gegenüber den Messungen vor Einrichtung der Verkehrsberuhigten Bereiche. Aufgrund dieser Ergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss für das Aufbringen der Bodenschwellen umzusetzen.

 

Da sich die Verkehrszahlen und Geschwindigkeiten nach Einrichtung der Verkehrsberuhigten Bereiche kaum verändert haben hält Rh Herzog bauliche Maßnahmen nach den gesetzlichen und gerichtlichen Vorhaben für unabdingbar. Die Bodenschwellen sollten daher nicht an den Straßeneinmündungen platziert werden, sondern weiter Richtung der Verkehrsberuhigten Bereiche.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 20:20 Uhr.

 

Zwei Anwohner fordern eine verstärkte Polizeiüberwachung und äußern Bedenken hinsichtlich des zu erwartenden Lärms im Bereich der Bodenschwellen.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 20:25 Uhr wieder und erklärt, dass es eine lange Beratungsphase gegeben hat und ein erneute Beratung nicht vorgesehen ist.

 

In der Aussprache einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, die Bodenschwellen in der Mitte zwischen den Straßeneinmündungen und den Verkehrsberuhigten Bereichen zu platzieren und empfehlen folgenden

 

 


Beschluss:

Der bestehende Beschluss für das Aufbringen von Bodenschwellen wird unverzüglich umgesetzt.

Die Bodenschwellen werden in der Mitte zwischen den Straßeneinmündungen und den Verkehrsberuhigten Bereichen platziert, wobei in den südlichen (längeren) Bereichen vor Ort zu prüfen ist, die Bodenschwellen evtl. etwas weiter südlich aufzubringen.