Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 10, Enthaltungen: 2

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.2015 beschlossen ein Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren für die Bauleitplanung im Bereich Mühlentor / Querdeich durchzuführen.

Für den Bereich ist es u.a. vorgesehen Flächen für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.

Parallel zu dieser Bauleitplanung ist ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzuleiten.

In Hinblick auf den positiven Ausgang des Abweichungsverfahrens ist es notwendig, dass sich der Gesamtanteil der ausgewiesenen Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel in der Stadt Dannenberg nicht vermehrt.

Der Bereich des EDEKA-Marktes im Develangring ist als Kerngebietsfläche (MK)  im Bebauungsplan „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung“ festgesetzt. In Kerngebieten ist eine Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich zulässig, sodass für diese Fläche eine Umwandlung in ein Mischgebiet (MI) vorgesehen ist.

Mit der Festsetzung MI ist, bei einer späteren Umnutzung der Immobilie, großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen.

Die Bebauungsplanänderung soll als textliche Änderung durchgeführt werden und soll sich vorerst die auf Umwandlung der baulichen Nutzung beziehen.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des EDEKA-Marktes.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass diese Änderung vor dem Hintergrund der geplanten Bebauung des Bereiches Mühlentor und Querdeich erfolgen soll. Dies scheine zunächst schlüssig, allerdings seien noch so viele Punkte ungeklärt die der Realisierung des Projektes entgegenstehen, dass es nicht sinnvoll erscheine, diese Entscheidung jetzt zu fällen.

Es bestehe zunächst klärender Gesprächsbedarf zwischen Verwaltung und Investoren, um die Fragen der Grundstücksverkäufe und die damit verbundener Verkehrsanbindung an den Lindenweg zu klären. Die Gefährdung von Famila und die zur Vermeidung dessen vorgesehene Öffnung der Riemannstraße für de beidseitigen Verkehr sei kritisch zu betrachten.

Weder vom Gutachter Steinröx, noch von der Raumordnung lägen bisher schriftliche Aussagen vor. Deshalb stellt er den Antrag die Entscheidung zu vertagen, bis die entsprechenden Unterlagen schriftlich vorliegen und die Grundstücksfragen und die Verkehrsanbindung definitiv geklärt sind.

Stv. Bgm Schwidder erwidert, dass dieser Schritt erforderlich sei, um die gewünschte Entwicklung voranzubringen. Weitere Probleme im Fortschritt der Planung sollten vermieden werden.

Rh Siemke bestätigt, dass auch seiner Meinung nach klare Aussagen der Planer fehlen. Vor dem jetzt bekannten Hintergrund der Gefährdung von famila und der damit verbundenen potentiellen Öffnung der Riemannstraße sei die Entscheidung gründlich zu überdenken. Die Riemannstraße sei zum Schutz der Schülerschaft zur Einbahnstraße gemacht worden. Jetzt seien zusätzlich noch Kindergartenkinder und Senioren dort ansässig.

Rf Ramm verwehrt sich gegen den Vorwurf, die Riemannstraße zur Hauptverkehrsader machen zu wollen und weist zum Vergleich auf das Verkehrsaufkommen an der Lüchower Straße, vor der Grundschule hin.

Bgm Mundhenk bringt den Antrag der SOLI:

Die Entscheidung über die Einleitung des Änderungsverfahrens für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung" für den Bereich des Altstandortes EDEKA wird vertagt bis zum Vorliegen verbindlicher schriftlich gefasster Aussagen.

Die Verwaltung wird aufgefordert folgende Unterlagen unverzüglich anzufordern:

-       Des Gutachters Steinröx zum Vergleich Gotenweg/Mühlentor

-       Zum Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens

-       Des Planers zu den Grundstücksankäufen

-       Der Verkehrsanbindung zwischen Parkplatz und Lindenweg.

 

zur Abstimmung.

 

Der Rat entscheidet wie folgt:

 


Beschlussvorschlag:

Das Änderungsverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung" wird für den Bereich des Plangebietes eingeleitet.