Sitzung: 06.10.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0375/2015
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.2015 beschlossen ein Änderungs- bzw.
Aufstellungsverfahren für die Bauleitplanung im Bereich Mühlentor / Querdeich
durchzuführen.
Für den Bereich ist
es u.a. vorgesehen Flächen für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.
Parallel zu dieser
Bauleitplanung ist ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalen
Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzuleiten.
In Hinblick auf den
positiven Ausgang des Abweichungsverfahrens ist es notwendig, dass sich der
Gesamtanteil der ausgewiesenen Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel
in der Stadt Dannenberg nicht vermehrt.
Der Bereich des
EDEKA-Marktes im Develangring ist als Kerngebietsfläche (MK) im Bebauungsplan „4 b Develang-Neufassung mit
Teilaufhebung“ festgesetzt. In
Kerngebieten ist eine Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben
grundsätzlich zulässig, sodass für diese Fläche eine Umwandlung in ein
Mischgebiet (MI) vorgesehen ist.
Mit der Festsetzung
MI ist, bei einer späteren Umnutzung der Immobilie, großflächiger Einzelhandel
ausgeschlossen.
Die Bebauungsplanänderung
soll als textliche Änderung durchgeführt werden und soll sich vorerst die auf
Umwandlung der baulichen Nutzung beziehen.
Das Plangebiet
umfasst das Grundstück des EDEKA-Marktes.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass diese Änderung vor dem Hintergrund der geplanten Bebauung des
Bereiches Mühlentor und Querdeich erfolgen soll. Dies scheine zunächst
schlüssig, allerdings seien noch so viele Punkte ungeklärt die der Realisierung
des Projektes entgegenstehen, dass es nicht sinnvoll erscheine, diese Entscheidung
jetzt zu fällen.
Es bestehe zunächst
klärender Gesprächsbedarf zwischen Verwaltung und Investoren, um die Fragen der
Grundstücksverkäufe und die damit verbundener Verkehrsanbindung an den
Lindenweg zu klären. Die Gefährdung von Famila und die zur Vermeidung dessen
vorgesehene Öffnung der Riemannstraße für de beidseitigen Verkehr sei kritisch
zu betrachten.
Weder vom Gutachter
Steinröx, noch von der Raumordnung lägen bisher schriftliche Aussagen vor.
Deshalb stellt er den Antrag die Entscheidung zu vertagen, bis die
entsprechenden Unterlagen schriftlich vorliegen und die Grundstücksfragen und
die Verkehrsanbindung definitiv geklärt sind.
Stv. Bgm Schwidder
erwidert, dass dieser Schritt erforderlich sei, um die gewünschte Entwicklung
voranzubringen. Weitere Probleme im Fortschritt der Planung sollten vermieden
werden.
Rh Siemke
bestätigt, dass auch seiner Meinung nach klare Aussagen der Planer fehlen. Vor
dem jetzt bekannten Hintergrund der Gefährdung von famila und der damit
verbundenen potentiellen Öffnung der Riemannstraße sei die Entscheidung
gründlich zu überdenken. Die Riemannstraße sei zum Schutz der Schülerschaft zur
Einbahnstraße gemacht worden. Jetzt seien zusätzlich noch Kindergartenkinder
und Senioren dort ansässig.
Rf Ramm verwehrt
sich gegen den Vorwurf, die Riemannstraße zur Hauptverkehrsader machen zu
wollen und weist zum Vergleich auf das Verkehrsaufkommen an der Lüchower
Straße, vor der Grundschule hin.
Bgm Mundhenk bringt
den Antrag der SOLI:
Die Entscheidung
über die Einleitung des Änderungsverfahrens für die 7. Änderung des
Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung" für den Bereich
des Altstandortes EDEKA wird vertagt bis zum Vorliegen verbindlicher
schriftlich gefasster Aussagen.
Die Verwaltung wird
aufgefordert folgende Unterlagen unverzüglich anzufordern:
- Des Gutachters Steinröx zum Vergleich
Gotenweg/Mühlentor
- Zum Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens
- Des Planers zu den Grundstücksankäufen
- Der Verkehrsanbindung zwischen Parkplatz und
Lindenweg.
zur Abstimmung.
Der Rat entscheidet
wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Das
Änderungsverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit
Teilaufhebung" wird für den Bereich des Plangebietes eingeleitet.